Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 756

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 756 (NJ DDR 1972, S. 756); chung der Leninschen Prinzipien der Kaderarbeit innerhalb der Staatsanwaltschaft. Im Hauptteil des Buches werden Aufgaben und Methoden der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtstätigkeit behandelt. Damit wird ein bedeutungsvoller Beitrag zur Theorie und Praxis der Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts geleistet, der in seinen Konsequenzen für die Staatsanwaltschaft in allen sozialistischen Ländern Gültigkeit hat. Mit Problemen der allgemeinen Aufsicht beschäftigen sich M. P. Maljarow, Erster Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der UdSSR, und die Rechtswissenschaftlerin S. G. Beresowskaja. Durch die Verwirklichung der Anordnung des Generalstaatsanwalts der UdSSR „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit der Organe der Staatsanwaltschaft in der allgemeinen Aufsicht“ vom 4. Juni 1964 wurde eine höhere Effektivität bei der Bekämpfung von Gesetzesverletzungen erreicht. Maljarow betont, daß der wichtigste Anwendungsbereich. der allgemeinen Aufsicht gegenwärtig in der Volkswirtschaft liegt, wo sie der Festigung der Staats- und Produktionsdisziplin, der Erhöhung der Rentabilität, der Überwindung von Falschmeldungen und anderen Betrugshandlungen gegenüber dem Staat dient. Diese Aufgabe wurde der Staatsanwaltschaft vor allem durch den Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR „Uber die Verbesserung der juristischen Tätigkeit in der Volkswirtschaft“ vom 23. Dezember 1970 gestellt. Beresowskaja hebt hervor, daß die allgemeine Aufsicht zu einer kontinuierlichen Rechtspropaganda genutzt werden muß, insbesondere dadurch, daß ihre Ergebnisse mit den Kollektiven der Werktätigen beraten und dabei die sowjetischen Gesetze erläutert werden. Sie muß organischer Bestandteil der grundlegenden Aufgaben des Staates sein, die sich in der jeweiligen Entwicklungsperiode ergeben. In dem Artikel des Stellvertreters des Generalstaatsanwalts der UdSSR N. W. Shogin „Die Aufsicht über die Untersuchung von Straftaten“ werden die Tätigkeit des Untersuchungsapparates der Staatsanwaltschaft und die Besonderheiten der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht über die Untersuchung von Straftaten analysiert. Shogin würdigt u. a. den Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit des Untersuchungsapparates der Organe der Staatsanwaltschaft und zum Schutze der öffentlichen Ordnung“ vom 10. Dezember 1965 und legt eine Reihe von aktuellen Aufgaben dar, um die Aufsicht über die Untersuchung von Straftaten zu verstärken (Verbesserung der Aufklärung von Straftaten und des Einsatzes der Kriminaltechnik, Erhöhung der Verantwortlichkeit der Untersuchungsführer u. a.) Auf weitere Artikel zur Aufsichtstätigkeit sei hier nur hingewiesen. P. I. Kudrjawzew erörtert die staatsan-waltschaftliche Aufsicht über die Behandlung von Strafsachen durch das Gericht, W. I. Samjatin und J. A. Sa-lenskij schreiben über die Aufsicht im Zivilverfahren, N. M. Guskow und G. M. Minkowski über den Kampf gegen Aufsichtslosigkeit und Kriminalität Minderjähriger, W. S. Samsonow und A. P. Safonow über die Aufsicht über den Strafvollzug und schließlich A. G. Gorny. G. M. Dolgopjatow und A. M. Medwedjew über die Arbeit der sowjetischen Militärstaatsanwaltschaft. Die Autoren behandeln die gegenwärtigen Aufgaben der Staatsanwaltschaft auf den verschiedenen Gebieten ihrer Aufsicht und erläutern dabei die wichtigsten Leitungsdokumente des Generalstaatsanwalts der UdSSR, so z. B. die Anweisung „Über die Verstärkung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der gerichtlichen Behandlung von Strafsachen“ vom 25. August 1966 und die Anweisung „Über die Verstärkung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht im Zivilverfahren“ vom 22. Dezember 1969. In dem das Buch abschließenden Teil werden weitere Tätigkeitsgebiete der sowjetischen Staatsanwaltschaft dargestellt, die nicht minder unser Interesse beanspruchen, so in Beiträgen über die Mitwirkung sowjetischer Staatsanwälte am Nürnberger Prozeß und über Inhalt Seite Dr. Josef Streit: 50 Jahre Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken 725 Prof. Dr. W. M. Tschchikwadse: Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ein Ergebnis der Leninschen Nationalitätenpolitik . . . 729 Prof. Dr. Wolfgang W e i c h e I t : Das internationalistische Wesen des sozialistischen Staates und der reaktionäre Inhalt des bürgerlichen Nationalismus 734 W. I. L a p u t i n : Die KPdSU über die Festigung der Gesetzlichkeit in der gegenwärtigen Etappe 737 Dr. Heinrich T o e p I i t z : Zur Strafpolitik bei Straftaten gegen das Eigentum 743 Dr. Joachim Schlegel/ Dr. Siegfried Wittenbeck/ Dr. Fritz Etzold : Schutz des sozialistischen Eigentums eine wichtige Aufgabe der Gerichte 746 Buchumschau Autorenkollektiv unter Leitung von R. A. Rudenko: Auf der Wacht für die sowjetischen Gesetze (besprochen von Dr. Lothar Reuter und Bodo Schmidt) 755 die internationalen Verbindungen der sowjetischen Staatsanwaltschaft. Besondere Aufmerksamkeit verdient hier der Beitrag von K. S. Pawlitschew und N. I. Saposhnikow über die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Tätigkeit der Organe der Staatsanwaltschaft und die Rechtspropaganda. Unter den vielfältigen Formen der unmittelbaren Teilnahme der Öffentlichkeit sollen hier die gesellschaftlichen Helfer der Staatsanwaltschaft hervorgehoben werden, deren Tätigkeit in einer Weisung des Generalstaatsanwalts der UdSSR bestimmt wurde: Sie kontrollieren im Aufträge des Staatsanwalts Hinweise und Eingaben der Bürger, signalisieren Gesetzesverletzungen, beteiligen sich an Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Aufsicht und untersuchen Ursachen und Bedingungen von Gesetzesverletzungen. Mit dem Brief des Generalstaatsanwalts der UdSSR „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Organe der Staatsanwaltschaft zur Propaganda der sowjetischen Gesetze und zur Rechtserziehung der Bevölkerung“ vom 13. August 1971 wurde eine große Initiative auf dem Gebiet der Rechtspropaganda ausgelöst, insbesondere bei der Rechtserziehung der Jugend. Der Leser wird mit der Richtung und den Methoden der Rechtspropaganda vertraut gemacht. Der Wert des Buches liegt vor allem darin, daß eine geschlossene Darstellung der Theorie, Praxis und Geschichte der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht in der UdSSR gegeben wird. Das Buch verschweigt nicht die Schwierigkeiten und Probleme, vor denen die sowjetische Staatsanwaltschaft Im Verlaufe ihrer Geschichte stand, zeigt aber gleichzeitig, wie diese Probleme unter der Führung der Partei gelöst und die Lehre Lenins über die Gesetzlichkeit und die Funktion der Staatsanwaltschaft beharrlich im Leben verwirklicht wurde. Der Sammelband ist auch für die Staatsanwaltschaft der DDR von großer Bedeutung. Seine gründliche Auswertung wird helfen, die staatsanwaltschaftliche Aufsichtstätigkeit i. S. der in Art. 97 der Verfassung formulierten Pflicht der Staatsanwaltschaft, über die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wachen, weiter zu vervollkommnen. Dr. Lothar Reuter, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Bodo Schmidt, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg 756;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 756 (NJ DDR 1972, S. 756) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 756 (NJ DDR 1972, S. 756)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und feindlichen Kontaktpolitik Kon-takttätigkeit gegen Angehörige Staatssicherheit im allgemeinen und gegen Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges des Ministeriums Staatssicherheit im besonderen sei ten Personen rSinhaftier- BeauftragiigdrivÄge Muren mit dem Ziel, die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche, insbesondere durch zielgerichtete Gewinnung geeigneter und zu schließen sind; wie vorhandene Möglichkeiten für die Entwicklung Operativer Vorgänge zu erschließen sind.

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