Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 755

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 755 (NJ DDR 1972, S. 755); treffen. Diese Verantwortung kann weder vom Gericht übernommen noch auf Schöffen oder Mitglieder der Konfliktkommissionen verlagert werden. Für Ordnung und Sicherheit im Betrieb sind die zuständigen Leiter verantwortlich. Die Gerichte können ihnen dabei mit der Auswertung der Strafverfahren nur Hilfe und Orientierung geben. Die Gerichte sollten daher stets den Leiter des Betriebes oder Arbeitsbereichs informieren, wenn sich aus einem Strafverfahren notwendige Schlußfolgerungen im Sinne von Art. 3 und § 26 StGB ergeben. Ein bloßer Hinweis an den Kollektivvertreter in der Hauptverhandlung oder an den im Betrieb tätigen Schöffen genügt nicht. Budiumschau Autorenkollektiv unter Leitung von R. A. Rudenko: Auf der Wacht für die sowjetischen Gesetze Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1972. 453 Seiten; Preis: 9,55 M. (In russischer Sprache) Dieser Sammelband erschien anläßlich des 50. Jahrestages der Bildung der sowjetischen Staatsanwaltschaft. Er ist ein wertvoller Beitrag zum 50. Jubiläum des Sowjetstaates nicht nur deshalb, weil die Gründung der sowjetischen Staatsanwaltschaft mit der Bildung der UdSSR zeitlich eng zusammenfällt, sondern vor allem, weil in der Entwicklung der Staatsanwaltschaft als eines unlösbaren Bestandteils der einheitlichen sowjetischen Staatlichkeit die grundlegenden Prinzipien der neuen, sozialistischen Staatsmacht nach dem Sieg der proletarischen Revolution und beim Aufbau der kommunistischen Gesellschaftsordnung ihren Ausdruck finden. Mit dem Blick auf die Geschichte der sowjetischen Staatsanwaltschaft und ihre Rolle in den einzelnen. Entwicklungsetappen des Sowjetstaates zeigen die Autoren, wie sich die Staatsanwaltschaft unter der Führung der KPdSU zu einem wirksamen Organ der staatlichen Aufsicht über die Verwirklichung der sowjetischen Gesetze entwickelte. Im Mittelpunkt der Darlegungen stehen die Leninsche Lehre von der sozialistischen Gesetzlichkeit, ihre Widerspiegelung im Programm und in den Beschlüssen der KPdSU sowie in den Gesetzen des Sowjetstaates, die Hinweise Lenins zu den Aufgaben und zur Funktion der Staatsanwaltschaft und ihre Durchsetzung in der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit. Das Buch enthält 25 Beiträge. Im Rahmen dieser Besprechung können nur die Grundgedanken der wichtigsten Aufsätze vermittelt werden. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR, R. A. Rudenko, behandelt in seinem Beitrag „Die Leninsche Idee der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Prinzipien der Organisation und Tätigkeit der sowjetischen Staatsanwaltschaft“ die sozialistische Gesetzlichkeit als untrennbares Element der sowjetischen Staatlichkeit. Ausgehend von Lenins Brief „Über ,doppelte’ Unterordnung und Gesetzlichkeit“, der „die grundlegende theoretische Basis der Lehre über die Gesetzlichkeit“ ist (S.15), faßt Rudenko das Wesen der Gesetzlichkeit wie folgt, zusammen: Allgemeingültigkeit der sowjetischen Gesetze und Gewährleistung ihrer Durchsetzung; Einheitlichkeit der Gesetzlichkeit für den gesamten Sowjetstaat; Unzulässigkeit der Gegenüberstellung von Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit; Verbindung von Gesetzlichkeit und Kultur und ihre erzieherische Rolle bei der Entwicklung der sozialistischen Rechtskultur der Bevölkerung; Kampf für die Gesetzlichkeit mit Üilfe der Volksmassen. Allen nachfolgenden Parteibeschlüssen zu Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit, die der Autor bis hin zum XXIV. Parteitag der KPdSU analysiert, lag diese Leninsche Konzeption zugrunde. Rudenko hebt hervor, daß die Festigung der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung eine notwendige Bedingung der Organisiertheit und Disziplin sowie der Erhöhung der Verantwortlichkeit auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens ist. Er weist auf die große Bedeutung des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 30. Juli 1970 „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft“ hin, der ins- besondere auf die weitere Festigung der Gesetzlichkeit und der Staatsdisziplin, die Verhütung und Beseitigung der Kriminalität, den verstärkten Schutz des sozialistischen Eigentums, die staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit sowie auf den Ausbau der Rechtspropaganda orientiert. W. I. Laputin, Stellv. Abteilungsleiter im Zentralkomitee der KPdSU, legt in seinem Beitrag „Die KPdSU über die Festigung der Gesetzlichkeit in der gegenwärtigen Etappe“ anhand der Parteibeschlüsse die grundlegenden Positionen der.KPdSU zur sozialistischen Gesetzlichkeit in der gegenwärtigen Entwicklungsetappe dar. Ausgehend von der wachsenden Rolle der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung, befaßt er sich vor allem mit der Rechtspropaganda und -erzie-hung. Der Autor hebt hervor, daß die Zurückdrängung der Kriminalität eine gesetzmäßige Erscheinung des Sowjetstaates ist, die jedoch nicht als geradliniger, mechanischer Prozeß verläuft, sondern im harten Kampf des Neuen mit dem Alten erreicht wird (S. 59). Als Hauptrichtung des Kampfes gegen die Kriminalität nennt Laputin die Erziehung aller Sowjetbürger zur Achtung der Gesetze und der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens. Dabei werden am Beispiel der Bewegung „Leben und arbeiten ohne Rechtsverletzungen“ sowie der Tätigkeit der VolksdrusHinen, der Kameradschaftsgerichte und anderer Organisationen wichtige Erfahrungen bei der Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Kampf gegen Rechtsverletzungen vermittelt. W. I. Terebilow, Minister der Justiz der UdSSR, beschäftigt sich in seinem Beitrag „Die Festigung der Gesetzlichkeit eine allgemeine Aufgabe der Organe der Justiz, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft“ besonders mit der Rolle der 1970 gebildeten Ministerien der Justiz bei der Festigung der Gesetzlichkeit und der Entwicklung der Rechtsordnung in der UdSSR. Es ist ein Anliegen des Buches, aus dem geschichtlichen Werdegang des Sowjetstaates und der Staatsanwaltschaft, aus dem großen Erfahrungsschatz, der in 50 Jahren erfolgreicher Tätigkeit zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit gesammelt wurde, die erforderlichen Schlußfolgerungen abzuleiten, um die Arbeit entsprechend den Forderungen der Partei weiter zu vervollkommnen. In diesem Sinne befassen sich mehrere Beiträge mit der Geschichte der Staatsanwaltschaft in verschiedenen Unionsrepubliken, und zwar in der RSFSR, der Ukrainischen SSR, der Belorussischen SSR und der Aserbaidshanischen SSR. Ebenso ordnet sich die Würdigung der Partei- und Staatsfunktionäre Kurski, Krylenko, Krassikow und Akulow ein, die sich nach dem Sieg der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution unter der unmittelbaren Leitung Lenins besonders um die Herausbildung der sowjetischen Rechtsordnung und die Entstehung der Staatsanwaltschaft verdient gemacht haben. Ihr Leben und Wirken war Vorbild für die Kader der sowjetischen Staatsanwaltschaft, mit denen sich der Artikel von A. S. Pankratow, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der UdSSR, beschäftigt. Der Autor stellt fest, daß die Staatsanwaltschaft in ihrer Mehrzahl über politisch überzeugte, prinzipienfeste und gut ausgebildete Kader verfügt, die erfolgreiche Organisatoren des Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen sind. Der Beitrag enthält interessante Angaben über die Zusammensetzung der Kader, ihren Bildungsstand, die Ausbildung nationaler Kader in den Autonomen und Unionsrepubliken und die Verwirkli- 755;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 755 (NJ DDR 1972, S. 755) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 755 (NJ DDR 1972, S. 755)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und gegen das sozialistische Lager. Umfassende Informierung der Partei und Regierung über auftretende und bestehende Mängel und Fehler auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der umfassenden Aufklärung von Sachverhalten und Zusammenhängen zu entscheiden. Wegen der Bedeutung dieser für den Mitarbeiter einschneidenden Maßnahme hat sich der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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