Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 741

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 741 (NJ DDR 1972, S. 741); Verhütung von Rechtsverletzungen. In vielen Betrieben, Baustellen und Organisationen ist eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber jenen Personen geschaffen worden, die die Normen der sozialistischen Gemeinschaft verletzen. Ihre Verhaltensweisen werden von den Mitgliedern der Kollektive mit aller Strenge erörtert, und ihnen gegenüber werden solche Maßnahmen angewandt wie der Entzug von Prämien und bevorzugter Reisen in Erholungsheime und Sanatorien oder die Zurückstellung bei der Vergabe von Wohnraum. Die richtige Verbindung von moralischen und materiellen Erziehungsmaßnahmen übt einen positiven Einfluß auf Rechtsverletzer aus. Einige gesellschaftliche Organisationen und Wirtschaftsfunktionäre reagieren nicht nur streng auf Straftaten von Mitgliedern ihrer Arbeitskollektive, sondern analysieren zugleich die Fakten, untersuchen mit den Arbeitskollektiven die Persönlichkeit der Rechtsverletzer, erforschen die Ursachen der gesellschaftswidrigen Handlungen und legen praktische Maßnahmen zur Beseitigung dieser Ursachen fest. Große Bedeutung bei der Verhütung von Rechtsverletzungen hat die auf Initiative der Kollektive der Werktätigen entstandene Bewegung für eine mustergültige öffentliche Ordnung. „Leben und arbeiten ohne Rechtsverletzungen“ das ist die Devise der fortgeschrittenen Kollektive vieler Städte und Rayons der RSFSR, der Ukraine, Belorußlands und anderer Unionsrepubliken. Wenn man über die vielen Beispiele eines wirksamen Einflusses der Kollektive der Werktätigen bei der Verhütung von Rechtsverletzungen spricht, muß man jedoch gleichzeitig zugeben, daß die Forderung des Zentralkomitees der Partei, die Erziehungs- und kulturelle Massenarbeit vor allem unter der Jugend, in Betrieben, auf Baustellen, in Lehranstalten, Einrichtungen und in den Wohngebieten entscheidend zu verbessern, in vielen Orten ungenügend verwirklicht wird. Die Mehrzahl der Bürger, die in dieser oder jener Weise von den Normen der kommunistischen Moral ab weichen und Rechtsverletzungen begehen, sind vom gesellschaftlichpolitischen Leben ihrer Kollektive isoliert, werden nicht umfassend genug in nützliche Arbeit einbezogen und bleiben faktisch ohne ausreichende Einflußnahme durch eine gesunde Umwelt. Viele dieser Umstände wirken sich begünstigend auf kleine Diebe, Rowdys und Alkoholiker aus, wenn sich einzelne Kollektive bei der Einschätzung von Rechtsverletzungen prinzipienlos verhalten. Richtig arbeiten diejenigen Partei- und Sowjetorgane, die bei der Erörterung der Aufgaben zur Festigung der Rechtsordnung in der Stadt oder im Rayon ihre Aufmerksamkeit in erster Linie auf jene Kollektive und Wohngebiete richten, in denen Rechtsverletzungen am meisten verbreitet sind, und die deren Leiter sowie die gesellschaftlichen Organisationen verpflichten, die Vorbeugung zu verbessern, und ihnen dabei die notwendige Hilfe geben. Im Kampf gegen Verletzungen der Normen der sozialistischen Gemeinschaft spielen die freiwilligen Volks-drushinen, die Kameradschaftsgerichte und andere Organisationen der Werktätigen eine wichtige Rolle. Die langjährigen Erfahrungen der Volksdrushinen bestätigen ganz offensichtlich deren Lebensfähigkeit und Wirksamkeit./10/ Den Volksdrushinen gehören Zehnno/ Die Volksdrushinen (Abteilungen freiwilliger Helfer der Miliz), denen insbesondere der Schutz der öffentlichen Ordnung und die Verhütung von Rechtsverletzungen obliegt, wurden auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 2. März 1959 „Ober die Teilnahme der Werktätigen beim Schutz der öffentlichen Ordnung im Lande“ (Sammlung der Verordnungen und Verfügungen der Regierung der UdSSR tausende fortschrittlicher Arbeiter, Angestellter und Studenten an. In den letzten Jahren haben die örtlichen Organe viel zur organisatorischen Festigung der Volksdrushinen und zur Erhöhung ihrer Einsatzfähigkeit getan; für die Mitglieder der Volksdrushinen wurden zusätzliche Anreize zur erfolgreichen Erfüllung ihrer nicht leichten, aber ehrenvollen Aufgaben beim Schutz der öffentlichen Ordnung geschaffen. Die Praxis zeigt, daß bei entsprechender Unterstützung durch die Parteiorganisationen die Volksdrushinen zu einem der wichtigsten Faktoren werden, die ein unentwegtes Sinken rowdyhafter und anderer gesellschaftswidriger Erscheinungen gewährleisten. Großen vorbeugenden und erzieherischen Einfluß haben auch die Kameradschaftsgerichte. Ihre.aktive Rolle im Kampf gegen Rechtsverletzungen wird z. B. durch die Tatsache bewiesen, daß sie etwa zwei Drittel aller Sachen wegen weniger gefährlicher Straftaten behandeln, wenn Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit durch Maßnahmen des gesellschaftlichen Einflusses ersetzt werden. Es ist charakteristisch, daß nur wenige Bürger, deren Handlungen von den gesellschaftlichen Gerichten untersucht werden, erneut Rechtsverletzungen begehen. Hervorzuheben ist auch die Bedeutung der Kommissionen für die Angelegenheiten Minderjähriger, die dazu berufen sind, die Kräfte der staatlichen Organe und der Öffentlichkeit bei der Verhütung von Aufsichtslosigkeit und Rechtsverletzungen Minderjähriger zu organisieren und zu koordinieren; der Aufsichtskommissionen, die aktiv an der Besserung und Erziehung Verurteilter teilnehmen/11/; der Ständigen Kommissionen „Sozialistische Gesetzlichkeit“ ; der Elternkomitees und anderer Organisationen der Werktätigen. Die erfolgreiche Lösung der Aufgaben zur Überwindung der Kriminalität und der sie hervorbringenden Ursachen ist ohne eine entsprechende Koordinierung der Tätigkeit der Öffentlichkeit und der staatlichen Organe unmöglich. Hier bildeten sich vielfältige, den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Formen der gemeinsamen Arbeit heraus. Vervollkommnung der Arbeit der Rechtspflegeorgane Wie in den Beschlüssen des Zentralkomitees der KPdSU und der Regierung über die weitere Verbesserung der Tätigkeit der Miliz und über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft betont wird/12/, leisten die Mitarbeiter dieser 1959, Nr. 4, S. 25) geschaffen. Ihre Aufgaben und Befugnisse wurden durch Verordnungen der Ministerräte der Unionsrepubliken geregelt. D. Ubers. /IV Die Aufgaben der Aufsichtskommissionen wurden im Besserungsarbeitsgesetz der RSFSR vom 18. Dezember 1970 (Mitteilungen des Obersten Sowjets der RSFSR 1970, Nr. 51, Pos. 1220) geregelt. In Art. 110 heißt es: „Bei der Besserung und Umerziehung der Verurteilten sowie bei der Durchführung der gesellschaftlichen Kontrolle über die Tätigkeit der Einrichtungen und Organe, welche die auf Freiheitsentzug, Verbannung, Ausweisung und Besserungsarbeit ohne Freiheitsentzug erkennenden Gerichtsurteile vollstrecken, nehmen unmittelbar die aus Deputierten der Sowjets, Vertretern der Gewerkschafts-, Komsomol- und anderen gesellschaftlichen Organisationen bestehenden Aufsichtskommissionen teil.“ Aufgaben und Befugnisse dieser Kommissionen sind in besonderen gesetzlichen Bestimmungen geregelt. D. Ubers. /12/ Es handelt sich um die Beschlüsse des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 19. November 1968 über Maßnahmen zur weiteren Festigung der Tätigkeit der Miliz und vom 30. Juli 1970 „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft“ (Sozialistitscheskaja sakonnost 1970. Heft 12, S. 66). D. Ubers. 7 41;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 741 (NJ DDR 1972, S. 741) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 741 (NJ DDR 1972, S. 741)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei und des Staates dargestellt werden. Die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen und oie Anwendung strafrechtlicher Sanktionen auf staatsfeindliche und andere kriminelle Handlungen Jugendlicher, die Ausdruck oder Bestandteil des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Grenzübertritt getätigt wurden. Dadurch kann unter anderem Aufschluß darüber gewonnen werden, ob die Tat zielgerichtet vorbereitet und realisiert wurde, oder ob die Entschlußfassung zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Rechtsanwaltsprecher wurde an der linken Sackentasche eine Verdickung festgestellt. Bei genauer Untersuchung bemerkten die verantwortlichen Angehörigen der Linie daß die Naht des Taschenfutters aufgetrennt war.

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