Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 739

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 739 (NJ DDR 1972, S. 739); bewußten Disziplin nicht genügend Aufmerksamkeit schenken und nicht immer mit der notwendigen Strenge gegenüber den Kadern auf die strikte Einhaltung der Gesetze hinweisen. Bei der Organisation der Rechtspropaganda mangelt es mitunter an einem klaren System und an einem differenzierten Herangehen. Manchmal wird sie ohne konkretes Studium der Lage in den Kollektiven, Wohngebieten und Dörfern durchgeführt, und nicht immer erfaßt sie jene Personen, die die Regeln der sozialistischen Gemeinschaft mißachten und gegen das geltende Recht verstoßen. Aber gerade die ungenügende juristische Information der Bürger mindert in bedeutendem Maße die vorbeugende Kraft der sowjetischen Gesetze und erschwert mitunter die rechtzeitige und richtige Entscheidung von Fragen, die die Rechte und Interessen der Werktätigen berühren. All dies verpflichtet die Partei- und Sowjetorgane und die gesellschaftlichen Organisationen, sich mit unverminderter Kraft um die weitere Verbesserung der Rechtserziehung der Werktätigen im Geiste der höchsten Achtung vor den Gesetzen des Sowjetstaates zu bemühen. Das ist erforderlich, damit jedes Mitglied unserer Gesellschaft begreift, daß die Festigung der Rechtsordnung und der Staatsdisziplin eine notwendige Bedingung für die erfolgreiche Erfüllung der Pläne des kommunistischen Aufbaus ist. Gestützt auf die Erfahrungen in der politischen Massenarbeit, müssen die Partei- und Sowjetörgane beharrlich ganz konkrete Maßnahmen verwirklichen, um die Rechtspropaganda umfassender zu organisieren und das Niveau des Rechtsbewußtseins aller Bürger zu erhöhen. In diese wichtige Arbeit müssen alle Informationsmittel, die Lektoren und Propagandisten, die Mitarbeiter des Partei- und Staatsapparates und der gesellschaftlichen Organisationen aktiv einbezogen werden. Entscheidende Aufgaben zur Verbesserung der Rechtspropaganda haben auch die Einrichtungen der Justiz/4/ und die Organe für innere Angelegenheiten, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zu lösen. Von ihren Mitarbeitern wird große Aufmerksamkeit bei der Verhütung von Gesetzesverletzungen gefordert. Mit ihrer ganzen praktischen Tätigkeit der Ausübung der Rechtspflege, der Durchführung von Sprechstunden für die Werktätigen, der Behandlung von Eingaben und Hinweisen erziehen sie die Bürger zur tiefen Achtung vor dem Gesetz und tragen zur Erhöhung der juristischen Bildung der Bevölkerung bei. Es ist die Pflicht der Partei- und Sowjetorgane, immer besser in das Wesen der Arbeit dieser Organe bei der Aufklärung über dif Gesetzgebung einzudringen und ein systematisches Auftreten von Juristen in Arbeitskollektiven, an den Wohnorten der Bürger, in der Presse, im Rundfunk und im Fernsehen zu gewährleisten. Die aktive Teil- n Hi Eine bedeutende staatsrechtliche Stellung bei der Leitung der Rechlspropaganda nimmt das auf Beschluß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 31. August 1970 gebildete Ministerium der Justiz der UdSSR ein. In Ziff. 6 Buchst, q des durch Beschluß des Ministerrates der UdSSR vom 21. März 1972 bestätigten Statuts des Ministeriums der Justiz der UdSSR (Sozialistitscheskaja sakonnost 1972, Heft 6, S. 30 ff.) heißt es: „Es verwirklicht die methodische Anleitung und Koordinierung der Arbeit der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen bei der Rechtspropaganda und bei der Erläuterung der Gesetzgebung unter der Bevölkerung, macht sich mit dem Stand dieser Arbeit in den Ministerien, Ämtern und gesellschaftlichen Organisationen vertraut, koordiniert die Planung der Rechtspropaganda und gibt die notwendigen methodischem Hinweise und Empfehlungen.“ In Ziff. 15 Abs. 2 des Statuts heißt es: „Zur Ausarbeitung der Maßnahmen, die mit der methodischen Anleitung und Koordinierung der Tätigkeit staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen bei der Rechtspropaganda und der Erläuterung der Gesetzgebung unter der Bevölkerung Zusammenhängen, wird beim Ministerium der Justiz der UdSSR ein koordinierend-methodischer Rat gebildet, dem Vertreter der entsprechenden Ministerien, Ämter und Organisationen angehören.“ - D. Ubers. nähme an der Rechtspropaganda ist eine berufliche Pflicht und die wichtigste dienstliche Verpflichtung jedes sowjetischen Juristen. Die Rechtserziehung der Sowjetbürger als eines der wichtigsten ideologischen Mittel zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit kann jedoch nicht nur auf die rechtliche Bildung reduziert werden, denn die Rechtspropaganda ist bei aller Bedeutung nur eine der Formen der Erziehung. Es ist erforderlich, daß die Achtung vor dem sowjetischen Gesetz durch die gesamte Struktur unserer sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen, durch die gesamte Tätigkeit der Staatsorgane und gesellschaftlichen Organisationen sowie durch die Arbeit jedes Staatsfunktionärs entwickelt wird, d. h. durch all jene, die die besondere Atmosphäre einer unerschütterlichen Rechtsordnung schaffen. Dabei trägt jeder Mitarbeiter des Staatsapparates, jeder Staatsfunktionär, eine besonders große Verantwortung. Es ist bekannt, daß in den Augen der Bürger jeder Mitarbeiter des Staatsapparates als Träger der Rechtsordnung auf tritt; insbesondere beurteilen die Menschen anhand seiner Handlungen häufig die sowjetischen Gesetze und die Gesetzlichkeit. Deshalb fügen bereits das geringste Abweichen vom Gesetz, mangelnde Rechtskultur und eine das Gesetz mißachtende Haltung eines Staatsfunktionärs den Interessen des kommunistischen Aufbaus großen Schaden zu; hierdurch wird das Vertrauen der Bürger zu den sowjetischen Gesetzen untergraben. Die Kommunistische Partei sorgt sich ständig um die Festigung der Gesetzlichkeit und um die Erziehung aller Bürger im Geiste der unbedingten Einhaltung der Gesetze und der Regeln der sozialistischen Gemeinschaft; sie hebt den Humanismus der sozialistischen Gesetzlichkeit hervor, der sich im wahren Wesen des sowjetischen Staatsaufbaus verkörpert. Unsere Gesetzlichkeit richtet sich an den Menschen, seine Persönlichkeit mit ihren Rechten und Interessen. Dies wurde von neuem auf dem XXIV. Parteitag demonstriert, der mit Entschiedenheit die Unzulässigkeit der Verletzung der Rechte und der Freiheit der Persönlichkeit betonte. „Ebensowenig können Verletzungen der Rechte der Persönlichkeit, Beeinträchtigung der Würde der Bürger geduldet werden. Für uns Kommunisten, die wir die humansten Ideale vertreten, ist das eine Sache des Prinzips.“/5/ In der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist der Grad der Bewußtheit der Bürger unermeßlich gewachsen. Dadurch wird in vielem bewirkt, daß die Rechtsvorschriften durch die überwältigende Mehrheit der Sowjetbürger freiwillig eingehalten werden. Die Methode der Überzeugung ist die Grundlage, um die Forderungen der Rechtsnormen zu gewährleisten. Das setzt aber unserer Meinung nach in keiner Weise die Bedeutung der staatlichen Form der Gewährleistung der sowjetischen Rechtsnormen und die Möglichkeiten herab, notwendigenfalls die verhütende Kraft des Staates in die Tat umzusetzen. Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen Leider ist unsere Gesellschaft gegenwärtig noch nicht frei von Menschen, die die sowjetischen Gesetze und die Regeln der sozialistischen Gemeinschaft nicht nur nicht einhalten, sondern sie sogar bewußt verletzen. Es gibt noch verschiedene Rechtsverletzungen: Unwirtschaftlichkeit, Vergeudung staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, Verletzungen der öffentlichen Ordnung usw. „Die Massenpolitische Einschätzung solcher dem Sozialismus zutiefst fremden, gesellschafts- 15/ Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXIV. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Moskau / Berlin 1971, S. 110. 7 39;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 739 (NJ DDR 1972, S. 739) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 739 (NJ DDR 1972, S. 739)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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