Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 70

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 70 (NJ DDR 1972, S. 70); Zungen begangen wux'den, die mit auf eine ungenügende Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zurückzuführen sind, muß besonderes Augenmerk gewidmet werden. Der Staatsanwalt muß besonders an Brennpunkten der Kriminalität oder von Arbeitspflichtverletzungen, die zugleich strafbare Handlungen darstellen oder Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit betreffen, die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen die Kriminalität anleiten und unterstützen. Aus der Überprüfung der Beschlüsse der Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unter den genannten Gesichtspunkten ergeben sich wertvolle Schlußfolgerungen für die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung und die Aufdeckung latenter Kriminalität. Sofern der Staatsanwalt über die Verwirklichung von Empfehlungen selbst die Kontrolle ausübt, muß er mit der Konfliktkommission Zusammenarbeiten und sie von dem Ergebnis seiner Feststellungen unterrichten. Gestaltung der Informationsbeziehungen Die Erhöhung der Effektivität der Arbeit erfordert eine rationelle Sammlung von Informationen, ihre Auswertung und den gegenseitigen Austausch. Der Staatsanwalt muß sich daher auf der Grundlage seiner Erkenntnisse aus der Praxis der Übergabe von Vergehen, aus der Überprüfung und Auswertung von Beschlüssen der gesellschaftlichen Gerichte sowie aus der Statistik kontinuierlich einen Überblick über die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte verschaffen. Im Vorder- grund stehen dabei die gesellschaftliche Wirksamkeit der Beratung, die Entwicklung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte und ihre Einwirkung auf die Beseitigung von Ursaohen und Bedingungen der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen. Darüber informiert der Staatsanwalt des Kreises den Staatsanwalt des Bezirks, die örtliche Volksvertretung, die zuständigen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, den FDGB-Kreisvorstand, das Kreisgericht, den Leiter des Volkspolizeikreisamtes sowie den Kreisausschuß der Nationalen Front. Diese Informationen sind so zu gestalten, daß sie unmittelbar in der Leitungstätigkeit der jeweiligen Organe verwendet werden können. Das erfordert eine differenzierte Aufbereitung des jeweiligen Materials entsprechend dem Informationsbedarf des betreffenden Organs. * Die Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht, der Kampf gegen Kriminalität und andere Rechtsverletzungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten, insbesondere den Konfliktkommissionen, setzt eine zielgerichtete Arbeit des Staatsanwalts voraus. In dem Maße, wie es die Staatsanwaltschaft versteht, den gesellschaftlichen Kampf gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen zu aktivieren und zu leiten, werden die sozialistische Wirtschaftsordnung und das Volkseigentum noch besser geschützt und die sozialistische Gesetzlichkeit gefestigt. Zur Diskussion Dr. rer. nat. HARRY DETTENBORN und Dr. rer. nat. HANS-H. FRÖHLICH, wiss. Oberassistenten an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. sc. JOHN LEKSCHAS, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin GegenstandsbereicH und Aufgaben der Rechtspflegepsychologie Der Beitrag beschäftigt sich mit einer neuen, im Entstehen begriffenen und fest in die Rechtspflege zu integrierenden Wissenschaftsdisziplin der sozialistischen Rechtspflegepsychologie. Sie ist aus der forensischen Psychologie, als einer im wesentlichen psychologischen und von Psychologen betriebenen Teildisziplin, erwachsen, geht jedoch weit darüber hinaus und wird mehr und mehr ein interdisziplinäres Wissenschaftsgebiet innerhalb der Rechtspflege. Das betrifft sowohl Probleme der Forschung, Erziehung, Aus- und Weiterbildung als auch die praktische Anwendung psychologischer Erkenntnisse, Methoden und Fähigkeiten innerhalb der gesamten Rechtspflege. D. Verf. Die wachsende Beachtung, die forensisch-psychologische Probleme bei der Leitung der Rechtspflegeprozesse finden/1/, entspricht der Rolle des sozialistischen Rechts und ist Ausdruck der mit dem fortschreitenden Aufbau der sozialistischen Gesellschaft verbundenen höheren Anforderungen an den Grad der Wissenschaftlichkeit der Leitung gesellschaftlicher Prozesse durch den sozialistischen Staat. Die Fragen der Leitung gesellschaftlicher Prozesse sind Machtfragen und damit Klas- /1/ Das kommt u. a. auch darin zum Ausdruck, daß dia Anzahl der Beiträge von Psychologen zu forensisch-psychologischen Problemen in juristischen und psychologischen Zeitschriften in den letzten Jahren ständig angestiegen ist. So erschienen z. B. in den Jahren von 1955 bis 1970 in „Staat und Recht“ 10 und in der „Neuen Justiz“ vierzehn, in der Zeit von 1965 bis 1970 im „Forum der Kriminalistik“ dreizehn Publikationen. 1956/58 und 1959/61 erschienen insgesamt zwei, 1962/64 vier, 1965/67 fünfzehn und 1968/70 sechzehn solcher Publikationen in den genannten drei Zeitschriften. senfragen. Das gilt auch und in besonderem Maße für die Leitung der Rechtspflegepraxis. Die Erhöhung der schöpferischen Rolle des sozialistischen Rechts bei der Verwirklichung der objektiven Gesetze des Sozialismus hängt u. a. davon ab, wie wir das Recht als Instrument der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Partei optimal handhaben. Dazu gehört die Ausnutzung, Anwendung und Erweiterung der Erkenntnisse der marxistischen Psychologie./ Die forensische Psychologie befindet sich in der DDR im Prozeß der Herausbildung und inhaltlichen Selbstverständigung. Es ist kennzeichnend für dieses Stadium, daß einerseits erst wenige, zum Teil noch allgemeine Forschungsergebnisse, andererseits aber auch bereits theoretische Abhandlungen über Gegenstand, Aufgaben und Entwicklungslinien vorliegen. Dabei ist es zur Zeit noch so, daß Konzeptionen und Gegenstandsrecherchen überwiegen. Die empirischen Grundlagen sind noch schmal und bilden eine ungenügende Basis für die Theoriebildung. /2/ Die Allunionskonferenz zu Problemen der gerichtlichen Psychologie, die im Mai 1971 in Moskau stattfand, zeigte, daß in der Sowjetunion fruchtbare Schritte zur V er wirklich ung dieser Erkenntnisse getan werden, vgl. den Bericht über diese Konferenz von Luther, „X. Allunionskonferenz zu Problemen der gerichtlichen Psychologie in Moskau“, Staat und Recht 1971, Heft 11, S. 1811. Vgl. hierzu auch Ratinow, „Entwicklungsstand der gerichtlich-psychologischen Forschung“, in: Fragen der gerichtlichen Psychologie (Thesen der Vorträge und Diskussionsbeiträge auf der Allunionskonferenz zur gerichtlichen Psychologie). Herausgegeben vom Allunionsinstitut zur Erforschung der Ursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Kriminalität und von der Allunionsgesellschaft der Psychologen, Moskau 1971 (russ.). 70;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 70 (NJ DDR 1972, S. 70) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 70 (NJ DDR 1972, S. 70)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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