Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 696

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 696 (NJ DDR 1972, S. 696); fen, die den Schutz der Interessen der Arbeiter berühren. Dabei sollen verantwortliche Mitarbeiter der Justiz auf Versammlungen und Meetings der Arbeiterund Parteiorganisationen auftreten und andererseits entsprechende kurze Nachschlagebücher, Broschüren, Flugblätter usw. herausgegeben werden.“ /5/ Entsprechend den Hinweisen Lenins und den langjährigen Erfahrungen, leiten und koordinieren heute die Justizministerien der UdSSR und der Unionsrepubliken die Rechtspropaganda aller Organe./6/ Auch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands hat stets darauf hingewiesen, die Rechtspropaganda unter der Bevölkerung zu verstärken und inhaltlich zu verbessern. Erich Honecker sagte dazu auf der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED: „Das Recht wirkt nicht allein dadurch, daß es auf dem Papier steht. Es muß bekannt sein und bewußt angewandt und verwirklicht werden. Nur dann kommt es dem gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtsein der Bürger und ihrer Kollektive zugute und fördert ihre bewußte Mitwirkung an der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben.“/7/ Die Rechtspropaganda muß also auf die Erziehung der Werktätigen zu bewußtem Handeln bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts gerichtet sein. Sie muß durch Vermittlung von Kenntnissen über Prinzipien und wichtige Regelungen unseres Rechts zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins, zur weiteren Durchsetzung der sozialistischen Moral und Lebensweise sowie zur weiteren Zurückdrängung überkommener bürgerlicher Denk- und Verhaltensweisen beitragen./8/ Deshalb gilt es für uns, Schlußfolgerungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflegeorgane zu ziehen./!)/ Entsprechend dem territorialen Bedingungen sollten die Gerichte planmäßig das Vortrags- und Qualifizierungssystem der Gewerkschaften, der Betriebsakademien, der Urania u. a. stärker für die Rechtspropaganda nutzen. Auch der Kreis derjenigen, die rechtspropagandistisch tätig werden, müßte erweitert werden. Hier wäre in erster Linie an Schöffen und Mitglieder der Konfliktkommissionen zu denken, die in den Schulen der sozialistischen Arbeit den Werktätigen Rechtskenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, vermitteln könnten. Hinweise zur Verbesserung der Rechtspropaganda ergeben sich auch aus den Eingaben der Bürger. In ihnen offenbart sich häufig, auf welchen Rechtsgebieten und zu welchen Fragen es bei der Bevölkerung Unklarheiten gibt, die durch gezielte Rechtspropaganda überwunden werden können. Im übrigen sollten wir bei allen Überlegungen zur Verbesserung unserer rechtspropagandistischen Tätigkeit stets folgender Hinweise des Ministers der Justiz der RSFSR eingedenk sein: „Die beste Form der Propagierung des sowjetischen Rechts ist die Tätigkeit der Justizorgane selbst, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft. Die Arbeit die- /5I Zitiert nach Sehapko, Begründung der Prinzipien der staatlichen Leitung durch W. I. Lenin, Berlin 1970. S. 297. 161 Vgl. Keil, „Einige Aufgaben der sowjetischen Rechtspflegeorgane im Zusammenhang mit dem XXIV. Parteitag der KPdSU“, NJ 1971 S. 296 ff. (298 f.); Terebilow, „Die Festigung der Gesetzlichkeit gemeinsame Aufgabe der Justizorgane, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft“, NJ 1972 S. 645 ff. (646). 7/ Honecker. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen, Berlin 1971, S. 43. W Vgl. hierzu Mollnau, „Wachsende Rolle des sozialistischen Rechts und Rechtserziehung“, NJ 1971 S. 727 ff. /9/ Vgl. hierzu Hämm'erlein / Prabutzki l Przybylski, „Probleme der Öffentlichkeitsarbeit in der Rechtspflege“, NJ 1972 S. 627 ff. ser Organe wird vor den Augen der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Öffentlichkeitsprinzip ist ein Hauptprinzip des sowjetischen Gerichtsverfahrens. Die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Mitarbeiter der Justiz, die gewissenhafte und genaue Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben üben einen großen erzieherischen Einfluß auf die Bürger aus; sie erziehen ihnen das Gefühl einer tiefen Achtung gegenüber den Gesetzen an.‘710/ Vervollkommnung der Rechtsordnung und strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit Ein weiteres wichtiges Kriterium der Rechtskultur ist die Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch ständige Vervollkommnung unserer Rechtsordnung und strikte Einhaltung des sozialistischen Rechts. Das Niveau der Rechtskultur hängt entscheidend davon ab, in welchem Maße die Rechtsvorschriften des sozialistischen Staates der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechen und die Gesetzlichkeit auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens strikt gewahrt wird. Aus diesem Grunde orientierte der VIII. Parteitag der SED auf größere Klarheit und Überschaubarkeit unserer Rechtsordnung./ll/ , Dieser Forderung trägt das neue Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I S. 253) Rechnung. Es überträgt dem Ministerrat die Aufgabe, den planmäßigen Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung und die ständige Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im engen Zusammenhang mit der Verwirklichung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe zu gewährleisten./12/ Dazu gehört insbesondere, daß der Ministerrat die Wirksamkeit von Rechtsvorschriften analysiert, um diese ständig den Erfordernissen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft anzupassen; die Werktätigen und ihre gesellschaftlichen Organisationen, vor allem die Gewerkschaften als umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse, in die Ausarbeitung und Verwirklichung von Rechtsvorschriften einbezieht; für die übersichtliche und verständliche Gestaltung der Rechtsvorschriften sorgt; gewährleistet, daß Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens fester Bestandteil der Leitungstätigkeit sind. Zur Vervollkommnung unserer Rechtsordnung und damit zur Erhöhung des Niveaus der sozialistischen Rechtskultur gehört abef auch die Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts. Von besonderer Bedeutung sind hier die Leitungsdokumente über die Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen, über die Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß, über die Praxis der Strafzumessung sowie über die rationelle und effektive Gestaltung der gerichtlichen Verfahren. Aber auch die Maßnahmen des Ministeriums der Justiz zur Rationalisierung der Arbeit der Gerichte, verbunden mit der schrittweisen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten, sind wichtige Schritte zur Erhöhung der Rechtskultur. Hieraus wird auch deutlich, daß es bei der Durchsetzung der Beschlüsse der 6. Plenartagung des Zen- /10/ Blinow, „Die Rechtskultur erhöhen!“, Partinaja shisn 1971, Heft 20, S. 58 ff. (russ.). 11/ Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, a. a. O., S. 67. 112/ Vgl. Petzold, „Das Gesetz über den Ministerrat der DDR ein bedeutsamer Schritt zur Festigung der sozialistischen Staatsmacht und zur Vervollkommnung der staatlichen Leitung“, NJ 1972 S. 659 ff. 696;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 696 (NJ DDR 1972, S. 696) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 696 (NJ DDR 1972, S. 696)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu konzentrieren. In geeigneter Weise ist darüber hinaus den Veranstaltern und Verantwortlichen von Veranstaltungen anderweitig Hilfe und Unterstützung zu gewähren.

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