Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 695

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 695 (NJ DDR 1972, S. 695); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 26. JAHRGANG 23/72 1. DEZEMBERHEFT S. 695-724 Dr. GUSTAV JAHN, Direktor des Bezirksgerichts Halle Zu einigen Fragen der Rechtskultur aus der Sicht der Gerichte Die vom VIII. Parteitag der SED beschlossene Hauptaufgabe, deren Ziel in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes besteht, kennzeichnet den hohen Rang der Kultur bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Dabei geht es wie auf der 6. Plenartagung des Zentralkomitees der SED hervorgehoben wurde um Kultur im weitesten Sinne des Wortes, „um die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der materiellen und geistigen Werte, Ideen und Kenntnisse, durch deren Aneignung die Menschen in Gemeinschaft mit anderen zu fähigen, gebildeten und überzeugten Erbauern des Sozialismus, zu wahrhaft sozialistischen Persönlichkeiten reifen.“/l/ Der kulturelle Fortschritt im Sozialismus ist ein komplexer Prozeß, der „in der allseitigen Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten, in der umfassenden Ausprägung der sozialistischen Lebensweise gemäß den Eigenschaften und Idealen der Arbeiterklasse, in dem steigenden Wohlstand und dem Glück des Volkes“ zum Ausdruck kommt./2/ Aus dieser inhaltlichen Charakterisierung ergibt sich, daß auch das sozialistische Recht und die Rechtspflege einen gewichtigen Platz in diesem einheitlichen Prozeß einnehmen. Als staatlich fixierter Wille der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten trägt das sozialistische Recht wesentlich zur Ausprägung einer der entfalteten sozialistischen Gesellschaft adäquaten Lebensweise, zur Herausbildung sozialistischer Überzeugungen, Motive und Verhaltensweisen der Werktätigen bei. Deshalb kommt der Qualität des sozialistischen Rechts und dem Niveau seiner Verwirklichung, insbesondere durch die dazu berufenen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen, so große Bedeutung zu. Wenn wir den Kulturbegriff in der von der 6. Plenartagung des Zentralkomitees dargelegten Breite und Tiefe verstehen, „die sozialistische Kultur in allen Lebensbereichen entwickeln“ und sie als „festen Bestandteil jeder Leitungstätigkeit“ verwirklichen/, dann ergeben sich daraus für den Prozeß der Herausbildung und Verwirklichung des Rechts und des Rechtsbewußtseins eine Reihe von Aspekten, die unter dem Begriff „Rechtskultur“ zusammengefaßt werden können ein Begriff, der in der sowjetischen Literatur bereits seit langem gebräuchlich ist, obwohl über seine inhaltliche Charakterisierung noch unterschiedliche Meinungen bestehen. Ill Ill Hager, Zu Fragen der Kulturpolitik, Berlin 1972, S. 10. 12/ Hager, a. a. O., S. 13. 131 Hager, a. a. O., S. 14 und 67. Im folgenden soll versucht werden, einige Merkmale der Rechtskultur, insbesondere Fragen der Kultur der gerichtlichen Tätigkeit, näher zu beleuchten, wobei Überlegungen mit zugrunde gelegt werden, die bei der Vorbereitung und Durchführung einer Plenartagung des Bezirksgerichts Halle zu diesem Thema geäußert worden sind. Festigung des Rechtsbewußtseins und Verbesserung der Rechtspropaganda Die Rechtskultur ist Bestandteil unserer sozialistischen Kultur im weitesten Sinne des Wortes. Daraus folgt, daß es sich bei der Rechtskultur um ein gesamtgesellschaftliches Anliegen handelt, daß sie keine Ressortaufgabe der Rechtspflegeorgane ist und schon gar nicht auf die Kultur der gerichtlichen Tätigkeit reduziert werden darf, wenngleich sie ständiger Bestandteil der Führungstätigkeit der Gerichte sein muß. Ein wichtiges Merkmal der Rechtskultur ist die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Bürger. Die Partei der Arbeiterklasse hat immer wieder darauf hingewiesen, daß „überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden“ müssen./4/ Wenn die Achtung des Gesetzes zur persönlichen Überzeugung jedes Bürgers, zur ständigen Gewohnheit werden muß, dann setzt dies aber die rechtliche Bildung der Bevölkerung, die Rechtserziehung der Arbeiterklasse und aller Werktätigen voraus. Ein hohes Rechtsbewußtsein ist ein wichtiges Charakteristikum der allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeit. Deshalb ist die Rechtserziehung mit der sozialistischen Kultur insgesamt untrennbar verbunden. Lenin hat der Rechtserziehung der Massen große Bedeutung beigemessen. Bereits im Frühjahr 1918 forderte er in einem Brief an das Volkskommissariat für Justiz, der Rechtspropaganda unter der Bevölkerung, unter den Arbeitern und armen Bauern, mehr Aufmerksamkeit zu widmen und dazu entsprechende Publikationen herauszugeben und Vorträge zu organisieren. Diese Forderung wurde durch eine Reihe von Maßnahmen des Volkskommissariats realisiert. So wurden z. B. im April 1921 alle örtlichen Justizorgane verpflichtet, „Maßnahmen zur Erläuterung und weiten Verbreitung von Kenntnissen unter den Arbeitern über die Gesetzesbestimmungen der Sowjetmacht zu ergrei- ,4/ Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. 695;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 695 (NJ DDR 1972, S. 695) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 695 (NJ DDR 1972, S. 695)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Gefahren für die Konspiration und die Sicherheit der - Derlängere Aufenthalt des Strafgefangenen in der muß legendiert werden. Ebenso!egendiert werden die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen.

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