Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 669

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 669 (NJ DDR 1972, S. 669); a) Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Bewährungsprozesses sind besser und differenzierter zu nutzen. Das betrifft insbesondere die Regelungen in den §§ 24, 33 Abs. 3, 34, 45 Abs. 3, 70, 72 StGB. b) Zur Sicherung der Wiedereingliederung Vorbestrafter und der Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist stets zu prüfen, ob die Anwendung der §§ 27, 47, 48 StGB erforderlich ist. c) Die Arbeit mit Fragespiegeln (vgl. NJ 1971 S. 289 if. und 2921) ist zu verstärken, um dadurch die Vertreter der Kollektive besser auf die Probleme zu orientieren, die in der gerichtlichen Hauptverhandlung insbesondere zu den Ursachen und Bedingungen der Tat und zur Täterpersönlichkeit zu erörtern sind. Dabei sind deliktsspezifische Hinweise zu geben. d) In der Öffentlichkeitsarbeit ist vor allem der Kampf gegen den Alkoholmißbrauch und den Alkoholgenuß während der Arbeitszeit zu verstärken. Im Vordergrund steht dabei die Verhütung der Verleitung Jugendlicher zum unangemessenen Alkoholgenuß und die Überwindung negativer Trinkgewohnheiten im Arbeits- und Freizeitbereich (z. B. sog. Urlaubs-, Einstands- und Geburtstagslagen, Prüfung der Trinkfestigkeit vor allem junger Menschen). e) Die Informationen der Gerichte (in Abstimmung mit den anderen Rechtspflegeorganen) an die örtlichen Organe und Betriebe sind schwerpunktmäßig zu gestalten. Durch diese Informationen sollten Hinweise vor allem in folgender Richtung gegeben werden: Auftreten negativer Gruppierungen; fehlende oder ungenügende Möglichkeiten zu sinnvoller Freizeitgestaltung; örtliche und personelle Schwerpunkte für Alkoholmißbrauch ; Verletzung von Bestimmungen über den Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten und den Ausschank von Alkohol an diese; Erscheinungen asozialer Verhaltensweisen; Vernachlässigung von Pflichten der Erziehungsträger (z. B. bei Schulpflichtverletzungen, Bettelei, Herumtreiberei) ; Tolerierung von sexuellem Fehlverhalten durch Kollektive; mangelhafte sexual-ethische Erziehung. Derartige Informationen sollten auch den Kommissionen für Ordnung und Sicherheit in den Gemeinden oder bestehenden Rechtspflegeaktivs in den Wohnbezirken übermittelt werden, damit mit deren Hilfe verändernd auf diese Erscheinungen eingewirkt werden kann. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen Einheitliche Rechtsanwendung und höhere Wirksamkeit im Kampf gegen Gewaltkriminalität Dem nachstehenden Beitrag liegt das Referat zugrunde, das Oberrichter Dr. Schlegel auf der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts am 18. Oktober 1972 gehalten hat. D. Red. Auf dem VIII. Parteitag der SED wurde im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der weiteren Festigung unseres sozialistischen Staates darauf hingewiesen, daß die Rechtssicherheit ein wichtiger Faktor ist, der das Vertrauen der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat festigt, und daß alle Angriffe gegen Gesundheit und Leben der Bürger konsequent geahndet werden müssen./l/ In Auswertung der Beschlüsse des VIII. Parteitages stellte das Plenum des Zentralkomitees der SED auf seiner 6. Tagung fest, daß die sozialistische Gesellschaft eine Gesellschaft mit hohen sittlich-moralischen Merkmalen ist, die keinen Platz hat für Erscheinungen der Mißachtung des Menschen, für sorgloses, egoistisdies Verhalten gegenüber dem einzelnen und der Gemeinschaft./2/ Aus diesen Feststellungen ergeben sich auch Schlußfolgerungen für die Bekämpfung der Gewaltkriminalität. Die konsequente Ahndung der Straftaten gegen die Persönlichkeit, die Gesundheit und die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie eine wirkungsvolle vorbeugende Tätigkeit zur Bekämpfung dieser Erscheinungen in allen gesellschaftlichen Bereichen ist eine wichtige Aufgabe. Durch die strikte und gerechte Anwendung der Strafgesetze müssen die Rechtspflegeorgane mithelfen, die sozialistische Ordnung und das Zusammenleben der Menschen zu sichern und die Rechte und Belange der Bürger unseres Staates zu wahren./3/ Die Bekämpfung und Verhütung der Gewaltkriminalität /l/ Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. 12t Vgl. Hager, Zu Fragen der Kulturpolitik der SED, Berlin 1972, S. 28 u. 29. /3t Vgl. Honecker, a. a. O. ist somit in die allseitige Gewährleistung der Rechtssicherheit einzuordnen, wie dies der VIII. Parteitag der SED forderte. Zum Anliegen der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts Bei der Einschätzung von Körperverletzungen, Rowdytum und gewaltsamen Sexualdelikten gehen wir davon aus, daß derartige Erscheinungen für die sozialistische Gesellschaftsordnung in der DDR nicht bestimmend sind. Brutalität, Rücksichtslosigkeit und Egoismus widersprechen den Interessen der Werktätigen und anderer Bürger; sie sind keine Mittel zur Lösung von Konflikten oder Widersprüchen. Gewalt und Brutalität sind keine allgemeinen, „naturgegebenen“ menschlichen Verhaltensweisen, wie bürgerliche Ideologen glauben machen wollen. Vielmehr sind sie Ausdruck der kapitalistischen Lebensweise, die in den Ausbeutungsverhältnissen wurzelt. Diese Erscheinungen sind unter kapitalistischen Bedingungen nicht überwindbar. In der sozialistischen Gesellschaft sind dagegen die Voraussetzungen vorhanden, um auch die Gewaltkriminalität schrittweise zurückzudrängen. Staatliche Organe und gesellschaftliche Kräfte treten, unterstützt durch die Massenmedien, solchen Erscheinungen offensiv entgegen. Aufgabe der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts ist es, die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung und eine höhere Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung bei einigen Straftaten, die unter Gewaltanwendung begangen werden, noch besser zu gewährleisten. Zugleich stellt die 4. Plenartagung in gewisser Weise eine Fortsetzung der Beratungen dar, die auf der 2. Plenartagung am 29. März 1972 zu Fragen der Strafzumessung und der Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Strafen ohne Freiheitsentzug und Freiheitsstrafen geführt wur- 669;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 669 (NJ DDR 1972, S. 669) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 669 (NJ DDR 1972, S. 669)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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