Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 663

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 663 (NJ DDR 1972, S. 663); und Planung, zur Organisierung der praktischen Tätigkeit der Werktätigen und zur Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Volkes. Das Recht kann aber seiner Funktion nur in dem Maße gerecht werden, wie alle seine Normen strikt eingehalten und verwirklicht werden. Diese grundlegende Forderung bestimmt letztlich den Inhalt der sozialistischen Gesetzlichkeit. Deshalb gehört es zur Verantwortung der staatlichen Leiter, jedes Staats- und Wirtschaftsfunktionärs, dafür Sorge zu tragen, daß die Normen des sozialistischen Rechts strikt verwirklicht werden. Dementsprechend verdient auch die Arbeit der Rechtsabteilungen und der Justitiare in den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Kombinaten mehr Aufmerksamkeit, weil sie eine hohe Verantwortung für die genaue Befolgung der Gesetze unseres Staates tragen. Damit das sozialistische Recht seiner aktiven Rolle gerecht wird, stellt das Gesetz dem Ministerrat als Aufgabe, die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zu analysieren, um diese den Erfordernissen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ständig anzupassen. In der Rede des Vorsitzenden des Ministerrates wurde der enge Zusammenhang zwischen sozialistischer Staatsdisziplin und Gesetzlichkeit hervorgehoben. Sozialistische Staatsdisziplin schließt den Schutz des sozialistischen Eigentums und die Bekämpfung von Rechtsverletzungen ein. Große Bedeutung haben die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung und die Bekämpfung von Rechtsverletzungen vor allem in der Volkswirtschaft. Es ist eine Tatsache, daß durch mangelhafte Staatsdisziplin, nachlässiges Verhalten und Schlendrian nicht nur das Zusammenleben der Bürger und die Entwicklung sozialistischer Beziehungen gestört werden, sondern zugleich großer volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Die wirksame Bekämpfung der Rechtsverletzungen ist eine gemeinsame Aufgabe der Rechtspflegeorgane, aller Staats- und Wirtschaftsorgane und zugleich aller Werktätigen. Der sozialistische Staat betrachtet es als seine Pflicht, die Sicherheit und die Rechte der Bürger gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen nachdrücklich zu schützen. Die Ausarbeitung und Verwirklichung unseres sozialistischen Rechts setzt eine umfangreiche ideologische Arbeit voraus, die sich im Arbeitsprozeß, im Wohngebiet und in anderer Weise vollzieht und vollziehen muß. Daher ist der Rechtspropaganda eine größere Bedeutung beizumessen. Sie muß in vielfältigen Formen differenziert alle Werktätigen erreichen, ihnen ihre Rechte und Pflichten erläutern, die besten Erfahrungen bei der Verwirklichung des Rechts verallgemeinern, den Kampf um die Einhaltung und Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit wirksam unterstützen. Unser Staat schenkt der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger große Aufmerksamkeit, weil es zur Stärkung der sozialistischen Demokratie, zur Festigung sozialistischer Verhaltensweisen beiträgt und Bestandteil der sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung ist. Staatsrechtliche Fundamente unseres sozialistischen Staates Das Gesetz über den Ministerrat vom 16. Oktober 1972 steht in enger Verbindung mit dem vorgesehenen Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und deren Organe. Dieses Gesetz soll die Aufgaben der örtlichen Staatsorgane in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden genauer bestimmen, die Verantwortung zwischen den einzelnen Ebenen der staatlichen Leitung klarer abgrenzen und das Prinzip der doppelten Unterstellung weiter durchsetzen helfen. Zugleich werden neue rechtliche Regelungen für die Tätigkeit der Betriebe, Kombinate und VVBs erarbeitet, um deren Stellung in unserer sozialistischen Staats- und Wirtschaftsordnung exakt zu bestimmen und ihre Verantwortung für die Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben festzulegen. Alle diese Schritte und Maßnahmen bilden eine Einheit. Sie beruhen auf der Leninschen Lehre von der Rolle des sozialistischen Staates und auf den Leninschen Prinzipien von der staatlichen Leitung und Organisation, die wir entsprechend unseren konkreten Bedingungen und Erfordernissen schöpferisch anwenden. Damit werden staatsrechtliche Fundamente unseres sozialistischen Staates in der gegenwärtigen Etappe der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft geschaffen, die dem Wesen und den Aufgaben dieses Entwicklungsabschnitts entsprechen. Materialien der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts Zu Problemen der wirksamen Bekämpfung von vorsätzlichen Körperverletzungen, Rowdytum und gewaltsamen Sexualdelikten Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 4. Plenartagung am 18. Oktober 1972 Bei den unter Gewaltanwendung begangenen Straftaten stehen zahlenmäßig die vorsätzlichen Körperverletzungen (§§ 115, 116 StGB), das Rowdytum (§ 215 StGB) und die Vergewaltigung sowie Nötigung und Mißbrauch zu sexuellen Handlungen (§§ 121, 122 StGB) im Vordergrund. Sie stellen teilweise schwerwiegende Angriffe gegen die Persönlichkeit und staatliche Ordnung dar und beeinträchtigen Ordnung und Sicherheit sowie die Entwicklung und Festigung sozialistischer, zwischenmenschlicher Beziehungen. Untersuchungen des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte Schwerin, Halle und des Berliner Stadtgerichts zur Rechtsprechung der staatlichen Gerichte auf diesen Sachgebieten haben zu folgenden Feststellungen geführt: Die Rechtsprechung entspricht überwiegend dem Erfordernis, auf Straftaten, die unter Gewaltanwendung begangen werden und die sich im besonderen Maße auf das Zusammenleben der Bürger negativ auswirken und Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen, konsequent zu reagieren und mittels des Strafrechts dazu beizutragen, die Bürger und die öffentliche Ordnung vor derartigen Handlungen zu schützen. Mängel gibt es trotz dieser generellen Einschätzung bei der Sicherung einer richtigen Differenzierung der Strafzumessung. Für die richtige Anwendung des Strafrechts und das Finden der erforderlichen und gerechten Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist die Erkenntnis wichtig, daß die Ursachen und Bedingungen, die 663;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge sind entsprechend der Richtlinie in die Arbeitspläne der Leiter aufzunehmen. Durch die analytische Tätigkeit sind insbesondere zu bewerten: die Erarbeitung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der weiteren politischoperativen Arbeit zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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