Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 659

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 659 (NJ DDR 1972, S. 659); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 26. JAHRGANG 22/72 2. NOVEMBERHEFT S. 659-694 Dr. SIEGFRIED PETZOLD, Stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung im Büro des Ministerrates der DDR Das Gesetz über den Ministerrat der DDR ein bedeutsamer Schritt zur Festigung der sozialistischen Staatsmacht und zur Vervollkommnung der staatlichen Leitung Das von der Volkskammer, dem obersten Machtorgan unseres sozialistischen Staates, am 16. Oktober 1972 beschlossene Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 253) ist ein folgerichtiger Schritt, die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED auf staatlichem Gebiet zu verwirklichen, um die Arbeiter-und-Bauern-Mac'nt zu stärken, unsere sozialistische Demokratie kontinuierlich zu entwickeln sowie die sozialistische Rechtsordnung weiter auszugestalten. Es entspricht der vom VIII. Parteitag gewiesenen Hauptrichtung zur weiteren Festigung der sozialistischen Staatsmacht, in konsequenter Anwendung des Leninschen Prinzips des demokratischen Zentralismus die zentrale staatliche Leitung und Planung zu vervollkommnen und sie immer wirksamer mit der wachsenden schöpferischen Aktivität der Werktätigen auf allen Gebieten zu verbinden. Verantwortung für die gesamte Staatspolitik Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, „die Position des Ministerrates als sozialistische Arbeiter-und-Bauern-Regierung zu stärken und die gesamte staatliche Tätigkeit zu qualifizieren.“/l/ Dementsprechend heißt es in § 1 Abs. 1 des Gesetzes: „Der Ministerrat ist als Organ der. Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Er arbeitet unter Führung der Partei der Arbeiterklasse im Aufträge der Volkskammer die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik aus und leitet die einheitliche Durchführung der Staatspolitik der Deutschen Demokratischen Republik. Der Ministerrat organisiert die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben der Deutschen Demokratischen Republik, des sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern.“ Damit wird die Verantwortung des Ministerrates für die Konzipierung und Verwirklichung der gesamtstaatlichen Politik, für das einheitliche Wirken des Staatsapparates und die ständige Vervollkommnung der staatlichen Leitung und Planung staatsrechtlich fixiert. Darin eingeschlossen ist die Verpflichtung des Ministerrates, das sozialistische Recht weiter auszuarbeiten, die /l/ Aus der Rede des Vorsitzenden des Ministerrates, Willi ätoph. vor der Volkskammer zur Begründung des Gesetzentwurfs über den Ministerrat der DDR, Neues Deutschland vom 17. Oktober 1972, S. 3. sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen, die Rechte und die Freiheit der Bürger zu schützen, Ordnung, Disziplin und Sicherheit als festen Bestandteil der Leitungstätigkeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern, wie dies namentlich in den §§ 8 und 9 des Gesetzes exakt formuliert ist. Das Gesetz bringt deutlich zum Ausdruck, daß die gesamte Tätigkeit der Regierung darauf gerichtet ist, die vom VIII. Parteitag gestellte Hauptaufgabe zu verwirklichen, die materiellen und kulturellen Lebensbedingungen der Bevölkerung auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität weiter zu erhöhen, unsere sozialistische Republik allseitig zu stärken und die Aufgaben der sozialistischen Integration, die immer tiefer und umfassender alle Bereiche des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens durchdringt, zu erfüllen. Sozialistische Staatsmacht Hauptinstrument der Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei Der staatsrechtlichen Ausgestaltung der Stellung und Funktion des Ministerrates liegt die Leninsche Lehre von der Rolle des sozialistischen Staates als Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten unter der Führung der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse bei der Errichtung der sozialistischen Gesellschaft zugrunde. Die praktischen Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages beweisen, daß die gegenwärtige Periode der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ständig höhere Anforderungen an die Staatsorgane, an die wissenschaftliche Organisation und Rationalität der staatlichen Arbeit stellt. Die Arbeiterklasse verwirklicht mittels des sozialistischen Staates ihre politische Herrschaft, leitet und organisiert die sozialistische Produktion und erfüllt ihre Aufgaben und Verpflichtungen zur Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft sowie im Kampf gegen den Imperialismus. Gleichermaßen über den sozialistischen Staat werden ständig wirkungsvoller und unmittelbarer immer breitere Kreise der Werktätigen an der Machtausübung beteiligt, in die Leitung von Wirtschaft und Kultur und anderen gesellschaftlichen Angelegenheiten einbezogen. Auf diese Weise werden die schöpferischen Kräfte des Volkes allseitig gefördert und zur Geltung gebracht. 659;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 659 (NJ DDR 1972, S. 659) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 659 (NJ DDR 1972, S. 659)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit ist daher seit Gründung der fester Bestandteil der Gesamtpolitik der Partei und der staatlichen Leitungstätigkeit. Sie ist das Hauptziel auch der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor. Deshalb stehen in den er Jahren qualitativ höhere Anforderung zur wirksameren Vorbeugung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners und feindlich-negativer Kräfte in der feindliche sowie andere kriminelle und negative Elemente zu sammeln, organisatorisch zusammenzuschließen, sie für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die ein heitliche Verwirklichung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei für die Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen, rechtlich relevanten Hand-lungen. Die rechtlichen Grundlagen und einige grundsätzliche Möglichkeiten der Wahrnehmung der Befugnisse aus dem Gesetz durch die Diensteinheiten der Linie erfolgte hei ahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Das schließt die konsequente Einhaltung und offensive Nutzung völkerrechtlicher Vereinbarungen und Verpflichtungen ein. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt.

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