Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 658

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 658 (NJ DDR 1972, S. 658); hält auhh Hinweise auf sein unkritisches und unpartei-mäßiges Verhalten gegenüber subjektiven Mängeln, seine nicht immer richtige Einstellung zu den Menschen und ihren Problemen und die Duldung einer unkritischen Atmosphäre im Betrieb. Schließlich wird erwähnt, daß der sozialistische Wettbewerb nur formal geführt wurde, die betriebliche Planung ungenügend entwickelt und der Betriebsplan nicht auf die Abteilungen und Meisterbereiche aufgeschlüsselt waren. Die Abschlußbeurteilung kommt zum Ergebnis, daß die politische Befähigung sowie die Kenntnisse und Erfahrungen des Klägers in den letzten Jahren nicht ausreichten, um ein großes Kollektiv zu leiten. Die zu dieser Einschätzung führenden Fakten sind belegt. Sie ergeben sich insbesondere aus dem Bericht des Wirtschaftsrates des Bezirks über die Lage im VEB E., aus dem Protokoll über die Rechenschaftslegung des Klägers vor dem Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirks und nicht zuletzt aus dem Protokoll über die Beratung beim Werkdirektor, in der die Leitungskader des Betriebes zur Abschlußbeurteilung des Klägers Stellung nahmen. Insgesamt ergibt sich somit, daß auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen das Bezirksgericht zutreffend zu der Erkenntnis gelangt ist, daß die in der Abschlußbeurteilung enthaltenen Aussagen ein wahrheitsgemäßes, typisches und charakteristisches Bild über die Leitungstätigkeit des Klägers während der letzten Jahre vermitteln. Daß im übrigen diese Abschlußbeurteilung nicht nur auf negativen Faktoren aufbaut, wie der Kläger meint, ergibt sich schließlich auch daraus, daß ihm zutreffend bescheinigt wird, daß er in den Jahren von 1966 bis 1969 in seiner Funktion als Werkdirektor Initiative zeigte, die die Leistungsfähigkeit des Betriebes erhöhte, daß er große Anstrengungen unternahm, um die Leistungen im Bereich der Projektierung zu erhöhen und zu entwickeln, und auch persönlich daran Anteil hat, daß sich der Betrieb zu einem leistungsfähigen volkseigenen Betrieb im Bezirk entwickelt hat. Mit diesen Hinweisen wird klargestellt, daß es sich bei dem Kläger um einen Leitungskader handelt, der sich während seiner Tätigkeit als Werkdirektor des Verklagten durchaus Verdienste um die Entwicklung des Betriebes erworben hat, der aber später mit den neuen, gewachsenen Anforderungen nicht Schritt zu halten vermochte. In diesen Aussagen liegen keineswegs abwertende Feststellungen bezüglich der Leistungen des Klägers in der Vergangenheit und schon gar nicht diffamierende Bekundungen zu seiner Person. Vielmehr erfährt der Kläger eine Charakterisierung, die im Hinblick auf seinen künftigen Einsatz sowohl unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch in seinem eigenen Interesse gerechtfertigt war. Deshalb war die Entscheidung des Bezirksgerichts zu bestätigen und die Berufung des Klägers als unbegründet zurückzuweisen (§ 51 Abs. 1 AGO). Berichtigungen Im Beitrag von Pein „Zur Tätigkeit des Verteidigers im sozialistischen Strafverfahren“ (NJ 1972 S. 508 fl.) ist infolge eines technischen Versehens der letzte Absatz des Beitrags (S. 511, rechte Spalte) nicht vollständig abgedruckt worden. Wir bitten, diesen Absatz wie folgt zu ergänzen: „Gelingt das nicht, dann muß die Pflicht zur Verschwiegenheit und die Pflicht, niemals zum Ankläger zu werden, den Vorrang behalten. Das ist zur Erhaltung der für jede Verteidigung notwendigen Vertrauensbasis zwischen Mandant und Verteidiger erforderlich.“ Im Beitrag von Lisker / Reinhar dt „Nochmals: Zu den Folgen gerichtlicher Entscheidungen über die Rechte an der Ehewohnung“ (NJ 1972 S. 617) muß der letzte Satz des zweiten Absatzes in der rechten Spalte wie folgt lauten: „Der Mietvertrag besteht in vollem Umfange zwischen dem Vermieter und dem Berechtigten weiter.“ D. Red. Inhalt Seite Heinz H ä m m e r I e i n / Karl-Heinz Prabutzki/ Dr. Peter Przybylski : Probleme der Öffentlichkeitsarbeit in der Rechts- pflege 627 Peter-Paul S i eg e r t : Sicherung einer hohen Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts 632 Jutta M ü h I m a n n : Prüfung der Interessen minderjähriger Kinder im Scheidungsverfahren 636 Ulrich R o e h I : Zur Abgrenzung der Verantwortung des Gerichts und des psychiatrischen Sachverständigen 638 Prof. Dr. Richard K ü r z i n g e r : Zur Auswertung der Ergebnisse von Blutalkoholuntersuchungen bei Verkehrsstraftaten (Schluß) . . 640 Berichte Erfahrungsaustausch der Bezirksgerichtsdirektoren über rationelle und effektive Gestaltung von Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren 644 Aus anderen sozialistischen Ländern Wladimir Iwanowitsch T e r e b i I o w : Die Festigung der Gesetzlichkeit gemeinsame Aufgabe der Justizorgane, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft 645 Nachrichten Vizepräsidenten Walter Ziegler zum 60. Geburtstag 629 Auszeichnungen 635 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zu den subjektiven Grundelementen des Zusammenschlusses von Gruppentätern, zur Feststellung der konkreten Tatbeiträge und zur Gefährlichkeit von Gruppenstraftaten 647 Oberstes Gericht: 1. Zum Tatbestandsmerkmal „große Intensität“ bei Eigentumsdelikten. 2. Zum Einfluß der Höhe des Schadens, einschlägiger Vorstrafen und erfolgloser Erziehungsbemühungen gesellschaftlicher Kräfte auf die Strafzumessung bei Eigentumsdelikten 649 Oberstes Gericht: Diebstahl eines zum Freizügigkeitsverkehr zugelassenen Sparkassenbuchs 650 Oberstes Gericht: Zum Einfluß mehrmaliger Straffälligkeit auf die Be- urteilung einer strafbaren Handlung 651 Familienrecht Oberstes Gericht: Zur Beurteilung des Sinngehalts einer Ehe, insbes. zur Prüfung der Interessen minderjähriger Kinder an der Aufrechterhaltung der Ehe 652 BG Leipzig: Zur Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen des §24 FGB, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind . . 654 BG Leipzig: Zum Vorliegen ernstlicher Gründe für die Scheidung von Ehen mit Kindern und zum Vorliegen der Voraussetzungen für eine Geschwistertrennung 655 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zum Recht Werktätiger, deren Arbeitsrechtsverhältnis durch Berufung begründet wird, gegen den Inhalt einer Abschlußbeurteilung Einspruch bei der Konfliktkommission bzw. bei Gericht einzulegen . 657 658;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 658 (NJ DDR 1972, S. 658) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 658 (NJ DDR 1972, S. 658)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen unterstützt, wie: Die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Beweismitteln und operativ relevanten Informationen während der Durchführung des Aufnahmeverfahrens Verhafteter in der UHA. Praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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