Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 646

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 646 (NJ DDR 1972, S. 646); Bevölkerung leisten Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Notare und Mitarbeiter der Standesämter. Die sowjetische Rechtsanwaltschaft spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung der Gesetzlichkeit. Deshalb ist es notwendig, Maßnahmen zur Verbesserung des Auftretens der Rechtsanwälte vor den Gerichten und zu einer bedeutenden Erweiterung und Vervollkommnung der anderen Arten juristischer Unterstützung für die Bevölkerung zu ergreifen. Die Rechtsanwaltschaft hat bei der juristischen Beratung und Unterstützung von Kolchosen, Sowchosen und Betrieben eine große Arbeit zu leisten. Es ist notwendig, die Autorität der Rechtsanwaltschaft zu erhöhen, denn sie ist eine wichtige Bedingung dafür, daß die Rechtsprechung in genauer Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgt. Von einer exakten und organisierten Tätigkeit der Gerichtsvollzieher hängt in Vielem die korrekte und fristgemäße Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen ab, die dringliche Anliegen der Sowjetbürger berühren. Besonders notwendig ist es, die Aufmerksamkeit auf die Beseitigung von Fehlern bei der Durchsetzung von Entscheidungen über Schadenersatzleistung (in Verfahren wegen Veruntreuung oder Entwendung) und über Unterhaltsleistung zu lenken. Viele Sowjetbürger wenden sich an die Notariate. Die Aufgabe der Mitarbeiter des Notariats besteht darin, eine hohe Kultur in der Betreuung der Bürger und den juristischen Schutz der Interessen der Bürger und des Staates zu gewährleisten. Die Mitarbeiter der Standesämter werden nicht nur die Betreuung der Bevölkerung noch weiter verbessern, sondern auch effektivere Arbeitsformen ausarbeiten. In der Tätigkeit der Justizorgane wächst die Rolle wissenschaftlicher Einrichtungen, die dazu berufen sind, die Ausarbeitung wissenschaftlich begründeter Vorschläge und deren Einführung in die Praxis zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang verdient die Tätigkeit der Einrichtungen für gerichtliche Expertise, die gegenwärtig zu einem System vereinigt worden sind, größte Aufmerksamkeit. Vor ihnen taten sich bedeutende Möglichkeiten für die Vervollkommnung ihrer Arbeit auf, die sowohl für die Organe der Justiz und die Gerichte als auch für die Staatsanwaltschaft, die die Untersuchung bei den wichtigsten Kategorien von Strafsachen führt, gleich wichtig sind. Gegenstand gemeinsamer Bemühungen der Organe der Justiz und der Staatsanwaltschaft ist der Stand der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Tätigkeit der Wirtschaftsorganisationen. Im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR' vom 23. Dezember 1970 „Über die Verbesserung der juristischen Tätigkeit in der Volkswirtschaft“ ist hervorgehoben worden, daß es unter den Bedingungen der Verwirklichung der Wirtschaftsreform für die Festigung der Staats-, Plan- und Arbeitsdisziplin notwendig ist, die juristische Arbeit in der Volkswirtschaft entschieden zu verbessern, weil ihre richtige Organisation einen wesentlichen Einfluß auf die Verbesserung der ökonomischen Tätigkeit ausübt. In seiner Rede vor Wählern des Lenin-Wahlbezirks in Moskau im Juni 1971 sagte N. V. Podgorny: „Gegenwärtig ist für die Produktion und für unsere Gesellschaft der Jurist nicht minder wichtig als beispielsweise der Ingenieur, der Agronom oder der Ökonom.“ Es ist eine Aufgabe der Organe des Ministeriums der Justiz, der Staatsanwaltschaft, der Staatlichen Arbitrage sowie der Rechtsabteilungen der Ministerien und Institutionen, einen solchen Zustand zu erreichen, daß nicht ein einziger Industrie-, Landwirtschafts- oder Baubetrieb ohne juristische Betreuung in der einen oder anderen Form bleibt und daß die juristische Arbeit dort das entsprechende Niveau hat. Die weitere Festigung der Gesetzlichkeit hängt in bedeutendem Maße von der Erhöhung des Niveaus der Rechtserziehung der Bürger ab. Die Bedeutung der Rechtserziehung der Werktätigen und der weiteren Entfaltung der Rechtspropaganda war auf dem XXIV. Parteitag der ■ KPdSU besonders stark betont worden. Gegenwärtig ist die bloße Kenntnis des Inhalts der Gesetze unzureichend. Die Gebote des Gesetzes müssen sich tief in das Bewußtsein, das Verhalten und die Gewohnheiten jedes Bürgers einprägen. Hieraus wird die vorrangige Bedeutung der Rechtserziehung der heranwaehsenden Generation, der lernenden und arbeitenden Jugend, offensichtlich. Die Verbesserung der Rechtserziehung darf nicht auf eine bloße Erhöhung der Anzahl der Vorlesungen, Gespräche, Pressepublikationen sowie Rundfunk- und Fernsehsendungen hinauslaufen. Es ist notwendig, die Rechtserziehung auf ein höheres Niveau zu heben, sie inhaltlich zu vertiefen und Kurs auf eine langfristige, systematische Arbeit zu* nehmen, die sich auf die Errungenschaften der sowjetischen Rechtswissenschaft, gut ausgebildete juristische Kader und auf die Massenmedien stützt. Die Lösung dieser Aufgabe erfordert einen Komplex bedeutender Maßnahmen. Es geht selbstverständlich nicht darum, alle Bürger zu Juristen zu machen, sondern darum, alle in den grundlegenden Rechtsprinzipien unserer Gesellschaft zu unterweisen, in der Fähigkeit, diese Prinzipien anzuwenden und einzuhalten. Deshalb war es einer der ersten Schritte des Ministeriums der Justiz der UdSSR und seiner örtlichen Organe, denen die Pflicht zur methodischen Anleitung und Koordinierung der im Lande zu leistenden Arbeit bei der Propagierung und Erläuterung der sowjetischen Gesetzgebung obliegt, enge Kontakte mit denjenigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen herzustellen, die sich mit der Rechtserziehung der Jugend befassen. Zu diesem Zweck wurden bei den Ministerien der Justiz Koordinierungsräte gebildet, um die Anstrengungen aller interessierten Organe und Organisationen zu vereinigen. An der Arbeit des Rates nehmen die Vertreter der Staatsanwaltschaft aktiv teil. Bei der Ausarbeitung und Verwirklichung langfristiger Perspektivpläne für die Organisation der Rechtspropaganda, bei der Mobilisierung der Anstrengungen staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen sowie der Massenmedien kommt den Republik-und Gebietsorganen der Justiz, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft, die große Erfahrungen bei dieser Arbeit haben, eine bedeutende Rolle zu. Um das Niveau der staatlichen Anleitung der Justizeinrichtungen zu erhöhen und die gesamte juristische Tätigkeit im Land auf eine neue Stufe zu heben, ist es erforderlich, die Ausbildung der juristischen Kader zu erweitern und zu verbessern. Im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 23. Dezember 1970 wurde die Aufgabe gestellt, den Bedarf der Volkswirtschaft und der staatlichen Leitungsorgane an juristischen Kadern durch die Zulassung einer größeren Anzahl von Studenten an den juristischen Hochschulen zu sichern. Neben der Erhöhung der Anzahl der juristischen Absolventen ist es erforderlich, auch die Ausbildung an den juristischen Hochschulen in bedeutendem Maße zu verbessern. Die Spezialisierung der Studenten der höheren Studienjahre, die Verbesserung der Praktika und die Angleichung der Lehrprogramme an die modernen Anforderungen sind wichtige Voraussetzungen für die Erhöhung des Niveaus der Ausbildung von 646;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 646 (NJ DDR 1972, S. 646) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 646 (NJ DDR 1972, S. 646)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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