Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 644

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 644 (NJ DDR 1972, S. 644); ten absoluten Fahruntüchtigkeit spricht. Bei Werten zwischen 0,6 bis 1,0 Promille und alkoholbedingtem pathologischem Ausfall der Testergebnisse muß unter Berücksichtigung der gesamten Situation analysiert werden, ob individuell eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit unterstellt werden kann. Wird die Aussagekraft des nachträglichen Alkoholtrinkversuchs unter diesem Blickwinkel eingeschätzt und nicht verlangt, daß durch ihn eine Rekonstruktion und Imitation der Situation zum rechtserheblichen Zeitpunkt herbeigeführt wird, dann hat dieser in ausgewählten Fällen durchaus eine Berechtigung. Berichte Erfahrungsaustausch der Bezirksgerichtsdirektoren über rationelle und effektive Gestaltung von Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren Am 13. September 1972 beriet das Präsidium des Obersten Gerichts mit den Direktoren der Bezirksgerichte Probleme der rationellen und effektiven Durchführung von zivil-, familien- und arbeitsrechtlichen Verfahren. In der dem einleitenden Referat von Vizepräsident Sieger t/*/ folgenden lebhaften Diskussion, die anschaulich die konstruktiven Bemühungen der Bezirksgerichte auf diesem Gebiet darlegte, wurde vor allem übereinstimmend bestätigt, daß die Aufgaben, die den Gerichten mit dem Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung vom 7. Juni 1972 (NJ-Beilage 3/72 zu Heft 13) und den Hinweisen im Arbeitsmaterial des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts zur effektiven Durchführung dieser Verfahren (NJ 1971 S. 568 ff.) gestellt wurden, als langfristige Orientierung verstanden werden, daß es also nicht um die Überwindung eines zeitweilig hohen Arbeitsanfalls geht. Übereinstimmung bestand auch darin, daß die weitere Qualifizierung der Richter und Direktoren der Kreisgerichte wie der Senate der Bezirksgerichte zu den notwendigen Voraussetzungen gehört, um die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts noch wirksamer gestalten zu können. Dazu wurde vorgeschlagen, weit mehr als bisher gegenseitige Hospitationen, vor allem auch Hospitationen der Richter der Bezirksgerichte bei Verhandlungen der Kreisgerichte, durchzuführen. Auf diese Weise könnten bei einzelnen Richtern auftretende Mängel schnell und nachhaltig überwunden werden. Diese Arbeitsweise ergänze wirkungsvoll die Schulungsveranstaltungen des Bezirksgerichts und werde wesentlich zum Erfolg von Qualifizierungsmaßnahmen beitragen. Interessant und der Verallgemeinerung wert war der Hinweis, daß die Richter der Zivilsenate des Stadtgerichts von Groß-Berlin von Zeit zu Zeit mit den Richtern der Stadtbezirksgerichte, die noch nicht lange auf diesen Gebieten arbeiten, zu Gesprächen Zusammenkommen, um in zwangloser Form in der Arbeit aufgetretene Probleme zu besprechen und helfende Hinweise zu geben. Vom ersten Tage ihrer Tätigkeit an sollen zwischen den jungen Fachrichtern und den Richtern der Senate der Bezirksgerichte enge Kontakte hergestellt und unterhalten werden, weil dadurch die jungen Richter zur Übernahme von Verantwortung, zur Entscheidungsfreude und auch zur grundsätzlichen Auseinandersetzung mit Fragen ihrer Arbeit befähigt werden können. In diesen Bemühungen zeigt sich die Orientierung auf die Mitverantwortung der Senate der Bezirksgerichte für die Entwicklung und Befähigung der Kader als fester Bestandteil der Leitungstätigkeit. Überhaupt wurde hervorgehoben, daß die Senate der Bezirksgerichte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Möglich- /*/ Das Referat ist auszugsweise in diesem Heft veröffentlicht. keiten den Prozeß der rationellen und effektiven Verfahrensdurchführung auf ihrem Sachgebiet lenken und leiten müßten. Neben einer sinnvollen operativen Tätigkeit müsse auch verlangt werden, daß durch die richtige und zweckmäßige Gestaltung der Rechtsmittel-verfahren und vor allem auch der Entscheidungen den Kreisgerichten eine gute Anleitung gegeben wird. Hinsichtlich der Durchsetzung einer effektiven und rationellen Arbeitsweise bestand Übereinstimmung darüber, daß die Dauer der mündlichen Verhandlung noch nichts über ihre Gründlichkeit aussagt und daß eine undifferenzierte, umfangreiche Beweisaufnahme noch nicht mit der zu fordernden vollständigen Sachaufklärung gleichgesetzt werden kann. Ebenso muß der Auffassung entgegengewirkt werden, rationelle Arbeitsweise bedeute, den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Verfahren schematisch zu verkürzen, ohne die Erfordernisse der konkreten Sache genügend zu berücksichtigen. Hierzu wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Prozeß der Leitung der Rechtsprechung ständig die besten Erfahrungen der Gerichte und Richter zu verallgemeinern und bei unbefriedigenden Arbeitsergebnissen kritische Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Richtern zu führen. Dabei wurde die Verantwortung der Kreisgrichtsdirektoren hervorgehoben, nicht nur mit den Richtern, sondern auch mit den Sekretären und den anderen Mitarbeitern ständig über die Gestaltung einer effektiven Arbeitsweise zu beraten, da die grundlegenden Forderungen, die sich aus den Leitungsdokumenten des Obersten Gerichts ergeben, nur erfüllt werden können, wenn alle Bereiche der gerichtlichen Tätigkeit dabei mitwirken. Die Diskussion bestätigte wie das bereits im Referat von Siegert für das Stadtgericht von Groß-Berlin festgestellt worden war , daß mit dem Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung überwiegend verantwortungsbewußt gearbeitet wird. Verschiedene Bezirksgerichte sind bemüht, in Auswertung der ersten Feststellungen und auf der Grundlage weiterführender analytischer Untersuchungen die Orientierung der Praxis zu vervollkommnen. Derzeit wird vor allem dann im Anschluß an die Aussöhnungsverhandlung die streitige Verhandlung durchgeführt, wenn beide Parteien übereinstimmend den Antrag auf Ehescheidung gestellt haben und die Ehe kinderlos geblieben ist. Mit Recht wurde aber hervorgehoben, daß allein die über-eihstimmenden Anträge nicht bereits für die völlige Zerrüttung der Ehe sprechen. Die Anwendung der Hinweise des Beschlusses vom 7. Juni 1972 stellt das wurde richtig erkannt höhere Anforderungen an die Vorbereitung der Verhandlung. Eine klare konzeptionelle Vorstellung über den Verfahrensgang und die Lösung der inhaltlichen Probleme ist unumgänglich. Die Berliner Gerichte legen in der Regel im Anschluß 644;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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