Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 644

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 644 (NJ DDR 1972, S. 644); ten absoluten Fahruntüchtigkeit spricht. Bei Werten zwischen 0,6 bis 1,0 Promille und alkoholbedingtem pathologischem Ausfall der Testergebnisse muß unter Berücksichtigung der gesamten Situation analysiert werden, ob individuell eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit unterstellt werden kann. Wird die Aussagekraft des nachträglichen Alkoholtrinkversuchs unter diesem Blickwinkel eingeschätzt und nicht verlangt, daß durch ihn eine Rekonstruktion und Imitation der Situation zum rechtserheblichen Zeitpunkt herbeigeführt wird, dann hat dieser in ausgewählten Fällen durchaus eine Berechtigung. Berichte Erfahrungsaustausch der Bezirksgerichtsdirektoren über rationelle und effektive Gestaltung von Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren Am 13. September 1972 beriet das Präsidium des Obersten Gerichts mit den Direktoren der Bezirksgerichte Probleme der rationellen und effektiven Durchführung von zivil-, familien- und arbeitsrechtlichen Verfahren. In der dem einleitenden Referat von Vizepräsident Sieger t/*/ folgenden lebhaften Diskussion, die anschaulich die konstruktiven Bemühungen der Bezirksgerichte auf diesem Gebiet darlegte, wurde vor allem übereinstimmend bestätigt, daß die Aufgaben, die den Gerichten mit dem Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung vom 7. Juni 1972 (NJ-Beilage 3/72 zu Heft 13) und den Hinweisen im Arbeitsmaterial des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts zur effektiven Durchführung dieser Verfahren (NJ 1971 S. 568 ff.) gestellt wurden, als langfristige Orientierung verstanden werden, daß es also nicht um die Überwindung eines zeitweilig hohen Arbeitsanfalls geht. Übereinstimmung bestand auch darin, daß die weitere Qualifizierung der Richter und Direktoren der Kreisgerichte wie der Senate der Bezirksgerichte zu den notwendigen Voraussetzungen gehört, um die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts noch wirksamer gestalten zu können. Dazu wurde vorgeschlagen, weit mehr als bisher gegenseitige Hospitationen, vor allem auch Hospitationen der Richter der Bezirksgerichte bei Verhandlungen der Kreisgerichte, durchzuführen. Auf diese Weise könnten bei einzelnen Richtern auftretende Mängel schnell und nachhaltig überwunden werden. Diese Arbeitsweise ergänze wirkungsvoll die Schulungsveranstaltungen des Bezirksgerichts und werde wesentlich zum Erfolg von Qualifizierungsmaßnahmen beitragen. Interessant und der Verallgemeinerung wert war der Hinweis, daß die Richter der Zivilsenate des Stadtgerichts von Groß-Berlin von Zeit zu Zeit mit den Richtern der Stadtbezirksgerichte, die noch nicht lange auf diesen Gebieten arbeiten, zu Gesprächen Zusammenkommen, um in zwangloser Form in der Arbeit aufgetretene Probleme zu besprechen und helfende Hinweise zu geben. Vom ersten Tage ihrer Tätigkeit an sollen zwischen den jungen Fachrichtern und den Richtern der Senate der Bezirksgerichte enge Kontakte hergestellt und unterhalten werden, weil dadurch die jungen Richter zur Übernahme von Verantwortung, zur Entscheidungsfreude und auch zur grundsätzlichen Auseinandersetzung mit Fragen ihrer Arbeit befähigt werden können. In diesen Bemühungen zeigt sich die Orientierung auf die Mitverantwortung der Senate der Bezirksgerichte für die Entwicklung und Befähigung der Kader als fester Bestandteil der Leitungstätigkeit. Überhaupt wurde hervorgehoben, daß die Senate der Bezirksgerichte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Möglich- /*/ Das Referat ist auszugsweise in diesem Heft veröffentlicht. keiten den Prozeß der rationellen und effektiven Verfahrensdurchführung auf ihrem Sachgebiet lenken und leiten müßten. Neben einer sinnvollen operativen Tätigkeit müsse auch verlangt werden, daß durch die richtige und zweckmäßige Gestaltung der Rechtsmittel-verfahren und vor allem auch der Entscheidungen den Kreisgerichten eine gute Anleitung gegeben wird. Hinsichtlich der Durchsetzung einer effektiven und rationellen Arbeitsweise bestand Übereinstimmung darüber, daß die Dauer der mündlichen Verhandlung noch nichts über ihre Gründlichkeit aussagt und daß eine undifferenzierte, umfangreiche Beweisaufnahme noch nicht mit der zu fordernden vollständigen Sachaufklärung gleichgesetzt werden kann. Ebenso muß der Auffassung entgegengewirkt werden, rationelle Arbeitsweise bedeute, den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Verfahren schematisch zu verkürzen, ohne die Erfordernisse der konkreten Sache genügend zu berücksichtigen. Hierzu wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Prozeß der Leitung der Rechtsprechung ständig die besten Erfahrungen der Gerichte und Richter zu verallgemeinern und bei unbefriedigenden Arbeitsergebnissen kritische Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Richtern zu führen. Dabei wurde die Verantwortung der Kreisgrichtsdirektoren hervorgehoben, nicht nur mit den Richtern, sondern auch mit den Sekretären und den anderen Mitarbeitern ständig über die Gestaltung einer effektiven Arbeitsweise zu beraten, da die grundlegenden Forderungen, die sich aus den Leitungsdokumenten des Obersten Gerichts ergeben, nur erfüllt werden können, wenn alle Bereiche der gerichtlichen Tätigkeit dabei mitwirken. Die Diskussion bestätigte wie das bereits im Referat von Siegert für das Stadtgericht von Groß-Berlin festgestellt worden war , daß mit dem Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung überwiegend verantwortungsbewußt gearbeitet wird. Verschiedene Bezirksgerichte sind bemüht, in Auswertung der ersten Feststellungen und auf der Grundlage weiterführender analytischer Untersuchungen die Orientierung der Praxis zu vervollkommnen. Derzeit wird vor allem dann im Anschluß an die Aussöhnungsverhandlung die streitige Verhandlung durchgeführt, wenn beide Parteien übereinstimmend den Antrag auf Ehescheidung gestellt haben und die Ehe kinderlos geblieben ist. Mit Recht wurde aber hervorgehoben, daß allein die über-eihstimmenden Anträge nicht bereits für die völlige Zerrüttung der Ehe sprechen. Die Anwendung der Hinweise des Beschlusses vom 7. Juni 1972 stellt das wurde richtig erkannt höhere Anforderungen an die Vorbereitung der Verhandlung. Eine klare konzeptionelle Vorstellung über den Verfahrensgang und die Lösung der inhaltlichen Probleme ist unumgänglich. Die Berliner Gerichte legen in der Regel im Anschluß 644;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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