Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 634

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 634 (NJ DDR 1972, S. 634); I tionalität und Effektivität sind eine feste Einheit. Unsere Bürger haben ein Recht darauf, daß ihre Anliegen, die sie den Gerichten zur Entscheidung unterbreiten, auf der Grundlage der Gesetze konzentriert behandelt und richtig abgeschlossen werden. Hierin liegt ein wesentlicher Faktor für die Festigung des Vertrauens der Bürger zu den Staatsorganen und zu ihrem Staat überhaupt. Eine schnell erledigte Sache nutzt der Gesellschaft und den beteiligten Bürgern allerdings dann nichts, wenn die Entscheidung fehlerhaft ist, wenn sie nicht überzeugt, wenn sie die am Streit Beteiligten nicht befähigt, ihr Verhalten künftig in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen eigenverantwortlich zu gestalten. Zur Leitung der gerichtlichen Tätigkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts durch die Kreisgerichtsdirektoren Operative Untersuchungen haben genügend Anhaltspunkte dafür erbracht, daß die rationelle Verfahrensgestaltung noch nicht den Erfordernissen entsprechend Gegenstand ständiger Einflußnahme der Kreisgerichtsdirektoren auf die Richter, Sekretäre und anderen Mitarbeiter der Gerichte ist. Die meisten Richter geben sich große Mühe, um die ihnen gestellte Aufgabe zu lösen, in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen rationell zu arbeiten und dabei eine hohe Effektivität zu erzielen. Wie das im einzelnen geschieht und welche Resultate dabei erreicht werden, welche Fortschritte eingetreten sind und was objektiv erreicht werden muß, das darf jedoch dem einzelnen Richter nicht zur individuellen Beurteilung überlassen werden. Obwohl fast alle Bezirksgerichte auch mit den Sekretären der Kreisgerichte Probleme der rationellen und effektiven Verfahrensgestaltung beraten haben und obwohl die Sekretäre häufig an den Richterdienstbesprechungen bei den Kreisgerichten teilnehmen, sind auch hier noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um mit der Tätigkeit der Sekretäre zur rationellen Verfahrensgestaltung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen beizutragen. Beispielweise nehmen manche Sekretäre in Arbeitsrechtssachen Klagen auf, ohne zu prüfen, ob eine Konfliktkommission angerufen wurde bzw. anzurufen ist. Dadurch kommt es zu Verweisungen an Konfliktkommissionen, die vermieden werden können. Bei der Klageaufnahme werden auch nicht immer diejenigen Fragen gestellt, die für die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung von Bedeutung sind. Behebt der Richter Mängel bei der Klageaufnahme nicht durch eigene Verfügungen zur Verfahrensvorbereitung, dann enden die mündlichen Verhandlungen in der Regel mit einer Vertagung. Deshalb ist es notwendig, die Zusammenarbeit zwischen Richtern und Sekretären wesentlich zu verbessern. Die Richter sollten den Sekretären. gestützt auf konkrete Verfahren solche Kenntnisse über das arbeitsrechtliche Verfahren vermitteln, daß die Sekretäre in die Lage versetzt werden, auch in Arbeitsrechtssachen eine qualitativ gute Arbeit zu leisten, wie das im allgemeinen in Zivilund Familiensachen bereits der Fall ist. Zur Umsetzung des Beschlusses über die einheitliche Anwendung der Familienverfahrensordnung Der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 7. Juni 1972 ist ein weiterer wesentlicher Schritt bei der notwendigen Differenzierung des Arbeitsaufwands, insbesondere in Ehescheidungsverfahren. Das Berliner Stadtgericht hat die Anleitung zur Durchsetzung dieses Beschlusses zutreffend in den Komplex derjenigen Maßnahmen eingeordnet, die zur rationellen Verfahrensgestaltung auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts überhaupt zu treffen sind. Eine erste Einschätzung zeigt, daß die Richter verantwortungsbewußt mit dem Beschluß zu arbeiten beginnen, Zeitreserven aufdecken, zum Teil vorhandene Arbeitsüberhänge schneller beseitigen und dadurch mehr Zeit für die Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrags haben, zur Überwindung von Spannungen bei noch erhaltenswerten Ehen beizutragen. Unsere Untersuchungen haben ergeben, daß die Richter die politisch-ideologische Bedeutung des Beschlusses erkannt haben. Das zeigt sich in ihrer Erkenntnis, daß durch den Beschluß keine Erleichterung der Scheidungen angestrebt wird, sondern eine Differenzierung des Arbeitsaufwands und eine Vereinfachung der Verfahren in den dazu geeigneten Fällen. Dementsprechend werden auch die Verfahren bearbeitet. So wird z. B. dann sofort zur streitigen Verhandlung übergegangen, wenn es sich um eine kinderlose Ehe handelt, an der beide Ehepartner nicht mehr festhalten wollen. Die Gerichte haben also zutreffend erkannt, in welchen Fällen insbesondere auf die Frist des § 16 Abs. 2 FVerfO verzichtet werden kann. Wenn auch die ersten Erfahrungen besagen, daß der Beschluß des Präsidiums richtig verstanden und angewendet wird, sollte doch jedes Bezirksgericht die Praxis in seinem Bezirk genau beobachten, um eventuell auftretenden fehlerhaften Erscheinungen sofort entgegenwirken zu können. Erfreulich ist die Feststellung, daß die Richter fast ausnahmslos differenziert, sachlich und der Eigenart der Eheverfahren entsprechend verhandeln. Die Dauer der Aussöhnungsverhandlung ist je nach Lage des Einzelfalls unterschiedlich. Die Richter verstehen es aber immer besser, die Dauer der Aussöhnungsverhandlung dort zu beschränken, wo wenig Voraussetzungen für eine Aussöhnung der Parteien gegeben sind, und dafür in den Verfahren gründlich auf die Probleme der Ehe einzugehen, wo sich Anhaltspunkte für eine Aussöhnung zeigen. Das Stadtbezirksgericht Friedrichshain hat seine Arbeit in Familienverfahren so organisiert, daß die Mitarbeiter des Zentralregisters nach Vergleich der Namenskartei den Richter mit einem Stempelabdruck darauf hinwei-sen, ob eine Partei oder beide Parteien bereits an Verfahren beteiligt waren. Aus solchen Hinweisen lassen sich wichtige Erkenntnisse für die Vorbereitung des Verfahrens herleiten. Unterschiedlich ist die Arbeitsweise der Richter bei der Fertigung der Protokolle der mündlichen Verhandlung. In einer Reihe von Gerichten wird die Verhandlung auf Tonband aufgenommen. Andere Richter verhandeln mit Protokollanten. Es kommt aber auch vor, daß der Richter die mündliche Verhandlung mitstenographiert und das Protokoll später auf Tonband spricht bzw. es selbst schriftlich anfertigt. Für diese unterschiedlichen Verfahrensweisen spielen persönliche Fertigkeiten der Richter ebenso eine Rolle wie die Besetzung mit Schreibkräften und die Ausstattung mit der Schreibtechnik am jeweiligen Gericht. Es gibt gegen diese unterschiedlichen Verfahrensweisen dann keine Einwendungen, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Protokollführung gesichert ist. Unsere Untersuchungen haben auch ergeben, daß es in manchen Fällen möglich ist, in den Urteilen zu einer konzentrierteren Darstellungsweise vor allem bei der Wiedergabe des Tatbestands zu kommen. Selbstverständlich muß das Urteil aus sich heraus verständlich sein und das für die Entscheidung wesentliche Vorbringen der Parteien in gestraffter Form darlegen. Ähnliches gilt für die Entscheidungsgründe. Aus ihnen muß ein- 634;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der sowie akkreditierter Journalisten in innere Angelegenheiten der eine maßgebliche Rolle. Das konzentrierte Wirken der gegnerischen Zentralen, Organi-J sationen, Massenmedien und anderer Einrichtungen führte zur Mobilisierung feindlich-negativer Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den im Arbeitsplan enthaltenen Aufgaben. Auswertung der Feststellungen mit dem jeweiligen operativen Mitarbeiter und unter Wahrung der Konspiration mit dem Kollektiv der Mitarbeiter. Verstärkung der Vorbildwirkung der Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen.

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