Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 633

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 633 (NJ DDR 1972, S. 633); gleichbleibender Anzahl der Richter und der anderen Mitarbeiter der Gerichte die Erledigungsziffern des ersten Halbjahrs 1972 gegenüber dem ersten Halbjahr 1971 im Republikdurchschnitt einen positiven Verlauf genommen haben. So wurden z. B. in Familiensachen 6,4 Prozent, in Zivilsachen 4,3 Prozent und in Arbeitsrechtssachen 9,95 Prozent mehr Erledigungen erzielt als im ersten Halbjahr 1971. Damit konnte zwar nicht der gesamte Arbeitsanfall bewältigt werden; es zeichnen sich aber reale Möglichkeiten dafür ab, wenn es gelingt, die Leitungstätigkeit im Sinne der grundlegenden Dokumente des Obersten Gerichts zu verbessern und mit ihr dazu beizutragen, daß politisch-ideologische und praktische Probleme überzeugend gelöst werden. Hervorzuheben ist, daß der Bestand an Familiensach,en am 30. Juni 1972 in den Bezirken Rostock, Cottbus, Dresden und Leipzig sowie in Berlin trotz des gestiegenen Arbeitsanfalls niedriger war als am 30. Juni 1971. Angestiegen sind dagegen die Bestände in den Bezirken Potsdam, Frankfurt (Oder) und Karl-Marx-Stadt. In Zivilsachen waren die Bestände in den Bezirken Rostock, Schwerin, Cottbus, Magdeburg, Erfurt, Suhl und Dresden geringer als 1971; dagegen sind in Berlin die schon hohen Reste weiter angewachsen. Schließlich ergibt ein Vergleich der Arbeitsrechtssachen, daß in den Bezirken Cottbus, Rostock, Magdeburg und Suhl sowie in Berlin die Arbeitsvörräte niedriger sind als am Ende des ersten Halbjahrs 1971. Dabei hatten die Bezirke Rostock und Magdeburg sowie Berlin im ersten Halbjahr 1972 einen erheblich höheren Arbeitsanfall als im ersten Halbjahr 1971. Hinsichtlich der Verfahrensdauer gibt es außer im Zivilrecht überall Fortschritte. In Familiensachen wuchs der Anteil der Verfahren, die bis zu zwei Monaten dauerten. Verfahren mit einer Dauer von über drei Monaten gingen zurück. In Arbeitsrechtssachen stiegen die Verfahren mit einer Dauer bis zu vier Wochen um rund 5 Prozent an, während die Verfahren mit einer Dauer von über sechs Wochen etwa im gleichen Verhältnis zurückgingen. Heute wird fast die Hälfte aller arbeitsrechtlichen Verfahren in einer Zeit bis zu vier Wochen erledigt. Dagegen haben sich in Zivilsachen kaum positive Veränderungen hinsichtlich der Verfahrensdauer ergeben. Trotz dieser überwiegend positiven Ergebnisse ist aber folgendes nicht zu übersehen: Die Berliner Gerichte haben z. B. im ersten Halbjahr 1972 mehr Arbeitsrechtssachen erledigt als im ersten Halbjahr 1971. Sie haben dabei auch die Verfahrensdauer verkürzt. Der Rückgang der Verfahren mit einer Dauer von über sechs Wochen auf 30,6 Prozent macht jedoch, wenn man dieses Ergebnis mit dem Republikdurchschnitt vergleicht (9,7 Prozent), deutlich, was von den Berliner Gerichten noch getan werden muß, um diesen Durchschnitt zu erreichen. Das gleiche gilt für die Bezirke Neubrandenburg und Cottbus, soweit es die Verfahren über sechs Wochen Dauer anbelangt. In Zivilsachen lagen die Bestände am 30. Juni 1972 trotz aller positiven Veränderungen in einigen Bezirken noch beträchtlich über der Zahl der Eingänge eines Quartals. Im Bezirk Cottbus betrugen sie 118,7 Prozent des Eingangs eines Quartals, in Berlin 155,8 Prozent und im Bezirk Dresden 125,5 Prozent. Diese Bezirke weichen auch in der Erledigungsdauer erheblich von den Durchschnittswerten der Republik ab. Operative Untersuchungen haben im übrigen ergeben, daß es erhebliche Unterschiede im Stand der Erledigung von Verfahren und hinsichtlich der Verfahrensdauer auch zwischen den Kreisen eines Bezirks gibt und daß diese Unterschiede auch auf den verschiedenen Rechtsgebieten bestehen. Es wird Aufgabe der Leitungen der Bezirks- und Kreisgerichte sein, hier positive Veränderungen herbeizuführen. Verwirklichung der Einheit von rationeller Verfahrensweise und Effektivität des Verfahrens Angesichts der bei den Untersuchungen immer wieder aufgetretenen Fragen muß hervorgehoben werden, daß die Orientierung des Obersten Gerichts auf effektive und rationelle Gestaltung der Verfahren in Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtssachen nicht allein die Bewältigung des Arbeitsanfalls auch unter Berücksichtigung seiner steigenden Tendenz zum Inhalt hat. Eine sozialistischen Verhältnissen entsprechende, kulturvolle, mit den werktätigen Menschen verbundene Arbeitsweise der Gerichte in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen ist notwendig eine rationelle Arbeitsweise. Rationell ist sie allerdings nur dann, wenn sie zugleich effektiv, d. h. auf eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit des Verfahrens und der Verfahrensergebnisse gerichtet ist. Es geht also um die Verwirklichung der Einheit von rationeller Verfahrensweise und Effektivität der Verfahren als ein Erfordernis der sozialistischen Gesellschaftsentwicklung; es geht am die Befähigung der Richter zu einem differenzierten Herangehen an ihre Aufgaben. Dabei handelt es sich bei den vom Obersten Gericht erlassenen Leitungsdokumenten um eine vorausschauende Orientierung auf lange Sicht, die eingebettet ist in die Bemühungen der Gesellschaft um höchste Effektivität auf allen Gebieten, wie z. B. bei der sozialistischen Rationalisierung in der Industrie, im Bauwesen, im Verkehr, im Handel und auch in der Verwaltungsarbeit. Die Verwirklichung der Forderung nach einer rationellen Durchführung der Verfahren in Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtssachen bei hoher Effektivität ist in erster Linie eine Frage der politisch-juristischen Qualifikation der Fachrichter, vor allem an den Kreisgerichten. Die Durchsetzung eines rationellen und effektiven Arbeitsstils bereitet in der Regel dann keine nennenswerten Schwierigkeiten, wenn der Richter den Streitfall politisch und juristisch richtig zu beurteilen versteht. Er ist dann in der Lage, die für das Verfahren und für die gerichtliche Tätigkeit überhaupt zu Gebote stehenden Mittel und Maßnahmen differenziert so einzusetzen, daß mit verhältnismäßig geringem Aufwand auch über das Verfahren hinausreichende Wirkungen erzielt werden. Das gelingt aber noch nicht allen Richtern. Einige Richter arbeiten noch nicht rationell und effektiv, andere erledigen die Verfahren zwar recht schnell, ohne jedoch zu überlegen, wie durch die Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidung sowie durch Maßnahmen zur Auswertung des Verfahrens der Konflikt und seine Ursachen gesellschaftsgemäß überwunden werden können, sofern entsprechend den Forderungen nach einer differenzierten Arbeitsweise derartige gerichtliche Maßnahmen geboten erscheinen. Wer die eingangs erwähnten Leitungsdokumente des Obersten Gerichts nur als Orientierung für die Erzielung hoher Erledigungsziffern ansieht, hat alle bisherigen Hinweise nicht verstanden. Von den Forderungen der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts zu Problemen der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts/2/ sind keinerlei Abstriche zu machen. Die Orientierung auch auf rationelles Arbeiten ist vielmehr notwendig, um in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen die höchste Effektivität zu erreichen. Ra- ■‘21 Vgl. dazu die Materialien dieser Plenartagung in NJ 1971 S. 258 ff. 633;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 633 (NJ DDR 1972, S. 633) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 633 (NJ DDR 1972, S. 633)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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