Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 632

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 632 (NJ DDR 1972, S. 632); Justiz der UdSSR, Terebilow, hat in Auswertung der Beschlüsse des XXIV. Parteitages der KPdSU die hervorragende Rolle der Rechtserziehung für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit eindeutig charakterisiert : „Die weitere Festigung der Gesetzlichkeit hängt in bedeutendem Maße von der Erhöhung des Niveaus der Rechtserziehung der Bürger ab Wenn wir von der Verbesserung der Rechtserziehung sprechen, dann meinen wir nicht einfach eine höhere Anzahl von Lektionen, Gesprächen, Zeitungsartikeln sowie Fernseh-und Rundfunksendungen. Es ist erforderlich, die Rechtserziehung auf ein höheres Niveau zu heben, sie zu vertiefen und Kurs auf eine langfristige, systematische Arbeit zu nehmen, die sich auf die Errungenschaften der sowjetischen Rechtswissenschaft, gut ausgebildete juristische Kader und auf die Massenmedien stützt Deshalb war es einer der ersten Schritte des Ministeriums der Justiz und seiner örtlichen Organe denen die Pflicht obliegt, die Propagierung und Erläuterung der sowjetischen Gesetze methodisch zu leiten und zu koordinieren , einen engen Kontakt mit den staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen herzustellen, die sich mit der Rechtserziehung beschäftigen.“/23/ Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED legen die Erwägung nahe, auch in der DDR eine unseren konkreten staatlichen und gesellschaftlichen Bedingungen entsprechende Leitung und Koordinierung der Gesetzespropaganda und Rechtserziehung der Bürger in Angriff zu nehmen und diese nicht länger in die Initiative und Disposition einzelner Institutionen zu stellen. Eine solche zentrale Leitung und Koordinierung würde die Arbeitsteilung im Hinblick auf die Gesetzespropaganda und Rechtserziehung der Bürger wesentlich verbessern und es erleichtern, den spezifischen Beitrag für Rechtspflegeorgane wie auch anderer Institutionen, beispielsweise der Organe der Volksbildung, zu bestimmen. ,'23/ Terebilow, „Der XXIV. Parteitag und die Aufgaben der Justiz und Gerichte“, Sozialistitscheskaja sakonnost 1971, Heft 8, S. 7 und 8 (russ.); ähnlich derselbe, „Die Festigung der Gesetzlichkeit gemeinsame Aufgabe der Justizorgane, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft“, Sozialistitscheskaja sakonnost 1972, Heft 5, S. 19 (auszugsweise veröffentlicht in diesem Heft). PETER-PAUL SIEGERT, Vizepräsident des Obersten Gerichts Sicherung einer hohen Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts Der folgende Beitrag ist die überarbeitete Fassung des Referats, das Vizepräsident Siegert am 13. September 1972 auf einer Beratung des Präsidiums des Obersten Gerichts mit den Direktoren der Bezirksgerichte gehalten hat. D. Red. Das Präsidium des Obersten Gerichts hat in seinem Arbeitsplan für das II. Halbjahr 1972 die Sicherung einer hohen Wirksamkeit der Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts, besonders ihrer effektiven und rationellen Durchführung, als eine Hauptaufgabe festgelegt. Im Mittelpunkt der hierauf gerichteten Bemühungen stehen die Verwirklichung des Beschlusses des Präsidiums zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung vom 7. Juni 1972 (NJ-Beilage 3/72 zu Heft 13) und die Durchsetzung des vom Präsidium bestätigten Arbeitsmaterials des Kollegiums für Zivil-, Familien- und- Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts zur effektiven Durchführung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts./l/ Es ist an der Zeit einzuschätzen, welchen Stand die Umsetzung dieser Leitungsdokumente erreicht hat, welche Erfahrungen die Kreis- und Bezirksgerichte dabei gewonnen haben und welche Hemmnisse noch überwunden werden müssen. Zugleich soll aus der Verallgemeinerung der besten Arbeitsergebnisse eine weiterführende Orientierung für die künftige Tätigkeit der Kreis- und Bezirksgerichte gegeben werden. Die Präsidien aller Bezirksgerichte haben sich gründlich mit den genannten Leitungsdokumenten beschäftigt und eine Reihe von Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung in den Bezirken festgelegt. Auch auf Plenartagungen sind die bei der Umsetzung aufgetretenen Probleme beraten worden. Die Mitglieder der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssenate der Bezirksgerichte haben sich in Fachrichtertagungen und bei ihrer ope- IV IV Das Arbeitsmaterial ist in NJ 1971 S. 568 ff. veröffentlicht. Vgl. dazu auch Strasberg, „Höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsverfah-ren“, NJ 1971 S. 567 f. rativen Tätigkeit in den Kreisgerichten ihres Bezirks bemüht, dem Grundanliegen der Leitungsdokumente des Obersten Gerichts entsprechend bei jedem Richter Klarheit darüber zu schaffen, daß eine ständige Auseinandersetzung mit der bisherigen Arbeit notwendig ist, weil ohne sie bei der wirkungsvollen Gestaltung der gerichtlichen Verfahren in Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechtssachen mit rationellem Arbeitsaufwand echte Fortschritte nicht zu erreichen sind. Die Richter an den' Kreis- und Bezirksgerichten sind den wachsenden Anforderungen, die die Leitungsdokumente stellen, auch unter den Bedingungen eines steigenden Arbeitsanfalls weitgehend gerecht geworden. In allen Bezirken gibt es vorbildliche Leistungen. Überall dort, wo diese Leistungen zum Maßstab für die Arbeit insgesamt gemacht wurden, hat sich auch ein gesundes Wetteifern und ein Vergleich der Arbeitsergebnisse entwickelt. Hervorzuheben sind dabei die gegenseitige kameradschaftliche Unterstützung und Hilfe der Richter und Direktoren untereinander sowie die kritische Auseinandersetzung mit noch vorhandenen Mängeln in der Arbeitsweise. Dafür gebührt den Direktoren, den Mitgliedern der Präsidien und den Fachrichtern der Bezirksgerichte sowie den Direktoren, den Richtern, Sekretären und anderen Mitarbeitern der Kreisgerichte der herzliche Dank des Präsidiums des Obersten Gerichts. Zur Entwicklung der zivil-, familien- und arbeitsrechtlichen Verfahren und zur Verfahrensdauer Im ersten Halbjahr 1972 gab es eine Zunahme der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Verglichen mit dem ersten Halbjahr 1971 nahmen die Familiensachen um 10,1 Prozent, die Zivilsachen um 4,2 Prozent und die Arbeitsrechtssachen um 11,5 Prozent zu. Der Anteil der Bezirke an diesen Zahlen ist zwar unterschiedlich, jedoch gibt es keinen Bezirk, der nicht wenigstens auf einem der genannten Rechtsgebiete einen Zuwachs an Eingängen zu verzeichnen hat. Wir werten es als Ergebnis vielfältiger Aktivitäten zu einer effektiven und rationellen Verfahrensgestaltung, wenn bei 632;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 632 (NJ DDR 1972, S. 632) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 632 (NJ DDR 1972, S. 632)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Persönlichkeit des Beschuldigten ergeben, können sich Veränderungen im abschließenden Teil des Vernehnungsprotokolls erforderlich machen. Derartige spezifische Umstände sind. Der Beschuldigte ist nicht in der Lage, Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Zeitverhältnis im Vernehmungsunterbrechungen unter Angabe der Uhrzcit in das Protokoll an der Stelle aufgenommen werden, wo sie im Vernehmungsablauf eintrcten.

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