Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 630

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 630 (NJ DDR 1972, S. 630); tionen, in denen die Veröffentlichungen gemeinsam geplant und vorbereitet werden, haben maßgeblichen Anteil an der Kontinuität der Berichterstattung über Probleme der Rechtspflege. Darüber hinaus tragen die ehrenamtlichen Redaktionen dazu bei, den unmittelbaren Kontakt der Rechtspflegeorgane mit den Bürgern zu vertiefen. So führen Vertreter der Rechtspflegeorgane der Bezirke Halle und Rostock regelmäßig Rechtsberatungen in den Redaktionsgebäuden der „Freiheit“ bzw. der „Ostsee-Zeitung“ durch, wobei zugleich ein Teil der zahlreichen Leseranfragen zu Rechtsproblemen beantwortet wird. Zusammenarbeit mit den Massenmedien wesentliche Form der Öffentlichkeitsarbeit Der Zusammenarbeit mit den Massenmedien muß bei der Popularisierung von Problemen der sozialistischen Rechtspflege künftig noch größeres Augenmerk gewidmet werden. Jeder Unterschätzung dieser Aufgabe ist energisch entgegenzutreten. Ohne eine Rangfolge der verschiedenen Formen der Öffentlichkeitsarbeit aufstellen zu wollen, ist es unbestritten, daß Presse, Rundfunk und Fernsehen die wichtigsten Informationsquellen der Bürger sind, wobei die Presse den ersten Platz einnimmt./14/ Auf dem VIII. Parteitag wurde die große Bedeutung hervorgehoben, die dem engen Zusammenwirken mit Presse, Rundfunk und Fernsehen zu-kommt./15/ Auch für die Organisierung einer breiten und bewußten Teilnahme der Gesellschaft an der Rechtspflege insbesondere am Kampf gegen die Kriminalität, ist der Einsatz der Massenmedien unentbehrlich. Bereits zu Beginn der Sowjetmacht forderte Lenin in einem Brief an das Volkskommissariat für Justiz dazu auf, „für die juristische Propaganda in der Bevölkerung, unter den Arbeitern und armen Bauern Maßnahmen mittels a) Druckerzeugnisse, b) Vorträge durchzuführen.“/16/ Unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution und der ständig wachsenden Rolle der Ideologie in der sozialistischen Gesellschaft ist die Bedeutung der Massenmedien als kollektive Agitatoren, Propagandisten und Organisatoren enorm gewachsen. Ihre planmäßige Ausnutzung ist für die Rechtspflege-organe auch aus Gründen der Rationalität eine objektive Notwendigkeit. Mit Hilfe der Massenmedien ist es möglich, mit relativ geringem Aufwand einen großen Kreis von Lesern, Zuhörern oder Zuschauern zu informieren und zu mobilisieren. Ohne die Inanspruchnahme der Massenmedien wäre es undenkbar, Informationen über Rechtsverletzungen und über staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung und Verhütung in die Öffentlichkeit hineinzutragen. Man muß daher auch im Bereich der Rechtspflege insgesamt davon ausgehen, daß die Öffentlichkeitsarbeit, will sie ihrer gesellschaftlichen Funktion gerecht werden, hauptsächlich auf das Zusammenwirken mit den Journalisten angewiesen ist./17/ Dabei steht es außer Zweifel, daß die Skala der Zusammenarbeit mit den Journalisten für den Kreisstaatsanwalt wesentlich schmaler ist als für den Staatsanwalt des Bezirks oder gar für den Generalstaatsanwalt. Aber auch im Kreis werden die vorhandenen Möglichkeiten, insbesondere die ständige Zusammenarbeit mit den Redaktionen der Betriebszeitungen und /14/ Vgl. Sorgenicht/Riemann, a. a. O., S. 382. /15/ Vgl. Stoph, a. a. O., S. 60. /16/ Lenin, Vollständige Ausgabe der Werke, Bd. 50, S. 59 (russ.), zitiert nach: Schapko, Begründung der Prinzipien der staatlichen Leitung durch W. I. Lenin, Berlin 1970, S. 297. /17/ Vgl. Poerschke, „Über Charakter und Aufgaben der sozialistischen Öffentlichkeitsarbeit“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1972, Heft 3, S. 297 f. des Betriebsfunks größerer Werke, nicht überall ausgeschöpft. Die Staatsanwälte der Bezirke sollten jedoch das erfolgreiche Zusammenwirken der Kreisstaatsanwälte mit den Publikationsorganen bedeutender Betriebe mehr als bisher zum Maßstab für die Öffentlichkeitsarbeit im Kreis nehmen und den Erfahrungsaustausch hierzu verstärkt organisieren. Dabei sollte insbesondere darauf orientiert werden, daß die Betriebszeitungen den Entscheidungen der Konfliktkommissionen und den Eingaben der Werktätigen mehr Aufmerksamkeit schenken. Mehr als bisher müssen die Leiter ihre Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für das Zusammenwirken mit den Massenmedien, wahrnehmen. Auf dem VIII. Parteitag wurde gefordert: „Die staatlichen Leiter sollten mehr als bisher vor Kollektiven der Werktätigen, in Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen auftreten, die staatlichen Beschlüsse und Maßnahmen erläutern und die Fragen der Werktätigen überzeugend beantworten.“/18/ Auf dieser Grundlage hat der Ministerrat einen Beschluß gefaßt, in dem die Verantwortung der Leiter, insbesondere der Leiter von staatlichen Organen, für das enge Zusammenwirken mit den Massenmedien präzisiert wurde. Dementsprechend gehört es zur Pflicht auch der Leiter der Rechtspflegeorgane, die rechtzeitige, kontinuierliche und zielgerichtete Information der Redaktionen zu gewährleisten und damit wichtige Voraussetzungen für eine wirksame Behandlung der Politik des sozialistischen Staates durch die Massenmedien zu schaffen. Die planmäßige Information der Redaktionen als eine wesentliche Form der Öffentlichkeitsarbeit wird von manchen Staatsanwälten noch immer unterschätzt. Es gibt verschiedentlich auch einseitige Auffassungen von Öffentlichkeitsarbeit, nach denen allein der vom Staatsanwalt selbst verfaßte Beitrag Gewicht hat. Diese Auffassung schlägt sich teilweise in der kuriosen Praxis nieder, daß sich Staatsanwälte als Gerichtsreporter über Strafprozesse betätigen, in denen sie selbst die Anklage vertreten haben. Für eine höhere Qualität der Berichterstattung der Massenmedien Aus der Verantwortung für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten folgt für die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft vor allem die Konsequenz, die einschlägige Publikationstätigkeit im jeweiligen Verantwortungsbereich kontinuierlich zu beeinflussen. Dazu gehört neben einer regelmäßigen Information auch die ständige sachkundige Beratung der Redaktionen im Interesse einer inhaltlich qualifizierten journalistischen Behandlung von Problemen des Kampfes gegen Straftaten, aber auch gegen andere Rechtsverletzungen, auf die wir bei der Gesetzlichkeitsaufsicht stoßen. Das alles darf keineswegs auf administrativem Wege, sondern muß allein auf der Basis vertrauensvoller Partnerschaft zwischen den verantwortlichen Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Redaktionen erfolgen. Die Berichterstattung über Probleme der Strafrechtspflege und des Kampfes gegen die Kriminalität hat sich im letzten Jahr quantitativ und qualitativ verbessert; trotzdem ist hier noch eine bedeutende Arbeit zu leisten. Im Jahre 1971 brachte die zentrale Tages- und Wochenpresse insgesamt 515 einschlägige Beiträge gegenüber 389 Veröffentlichungen im Jahre 1970. In den Organen der Bezirksleitungen der SED ist der ansteigende Trend solcher Publikationen noch stärker. Insgesamt gesehen zeichnen sich die Beiträge durch ein größeres Bemühen aus, die Bevölkerung über die /18/ Stoph, a: a. O., S. 60.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 630 (NJ DDR 1972, S. 630) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 630 (NJ DDR 1972, S. 630)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen sowie Informationen über Wohnsitze und berufliche Tätigkeiten und Rückverbinduhgen der fahnenflüchtigen Mörder. Der Einsatz von zur Bearbeitung solcher Straftäter im Operationsgebiet gestaltet sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie vorhandenen oder zu schaffenden Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlich-technischer Geräte sind verstärkt für Durchsuchungshandlungen zu nutzen. Werden diese sechs Grundsätze bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des.

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