Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 629

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 629 (NJ DDR 1972, S. 629); Vizepräsident Walter Ziegler zum 60. Geburtstag Am 5. November 1972 begeht Genosse Walter Ziegler, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, seinen 60. Geburtstag. Walter Ziegler gehört zu denjenigen Juristen, die sofort nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus am Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Justiz mitwirkten und dieser Aufgabe ihre ganze Kraft und alle ihre Fähigkeiten widmeten. Er wurde 1945 Amtsgerichtsdirektor in Bitterfeld und später Landgerichtspräsident in Halle. Selbst aus einer Arbeiterfamilie stammend, stützte sich Walter Ziegler in diesen verantwortungsvollen Funktionen auf die Kraft der Arbeiterklasse und kämpfte für die konsequente, wirkungsvolle Durchsetzung von Recht und Gesetzlichkeit gegen faschistischen Ungeist, gegen Schieber und Spekulanten, gegen die Feinde einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung. Im Jahre 1950 wurde Walter Ziegler als Richter und 1953 als Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR gewählt. Diese Tätigkeit übt er mit einer vierjährigen Unterbrechung, während der er das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) leitete, bis zum heutigen Tage aus. Seine langjährigen Erfahrungen auf allen Rechtsgebieten sowie seine persönliche Initiative haben dazu beigetragen, unsere sozialistische Rechtsprechung zu einem wirksamen Instrument des Arbeiter-und-Bauern-Staates zu entwickeln. Verdienstvoll ist die Arbeit Walter Zieglers als Leiter, vor allem auf dem Gebiet des Strafrechts und bei der Erziehung und Weiterbildung der Juristen des Obersten Gerichts. Seine hervorragende Arbeit im Dienste des sozialistischen Rechts wurde mit der Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Silber, des Ordens „Banner der Arbeit“ und durch andere hohe staatliche Auszeichnungen gewürdigt. Wir wünschen Vizepräsident Walter Ziegler Gesundheit und Schaffenskraft sowie auch weiterhin eine erfolgreiche Arbeit. fertigt milde Entscheidungen der Rechtspflegeorgane, in denen die Notwendigkeit der Anwendung des Zwangs im Hinblick auf schwerwiegende Straftaten bzw. gegenüber hartnäckigen und unbelehrbaren Rechtsbrechern unterschätzt wurde, teilweise zu Skepsis gegenüber der Wirksamkeit der sozialistischen Strafrechtspflege und der Garantie der Rechtssicherheit geführt. Solche Entscheidungen kamen z. T. unter dem Eindruck des Begriffs „Menschengemeinschaft“ zustande, der „dem komplizierten, widersprüchlichen und langwierigen Entwicklungsprozeß der sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen nicht gerecht“ wird./ll/ Zu den Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit gehört es auch, zu falschen Entscheidungen der Rechtspflegeorgane offen und selbstkritisch Stellung zu nehmen und über eingeleitete Schritte der Korrektur zu informieren. Dies entspricht den auf dem VIII. Parteitag entwickelten Prinzipien des sozialistischen Leitens, die einschließen, daß die Kriterien und Vorschläge der Werktätigen sorgfältig beachtet und ausgewertet werden. Zur Planung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit Probleme tauchen noch immer bei der konkreten Leitung der Öffentlichkeitsarbeit auf. Die Publikationsaktive der Rechtspflegeorgane, die als beratende Organe der Leiter der Rechtspflegeorgane für die Öffentlichkeitsarbeit fungieren, werden ihrer Aufgabe noch nicht überall vollständig gerecht. Es gibt, besonders in den Kreisen, Versäumnisse hinsichtlich der langfristigen Planung und Koordinierung wie auch in bezug auf die Kontrolle der Realisierung des Planes der Öffentlichkeitsarbeit. So wird im Bericht des Staatsanwalts des Bezirks Cottbus über die Öffentlichkeitsarbeit des Jahres 1971 Beschwerde darüber geführt, daß die Richter zweier Kreisgerichte ihren Verpflichtungen aus den gemeinsamen Festlegungen nicht nachgekommen seien. Es wird jedoch nichts darüber gesagt, welche Auseinandersetzungen die Staatsanwälte der Kreise, die für die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflegeorgane im Kreis verantwortlich sind, mit den Direktoren der genannten Kreisgerichte geführt haben. Insgesamt gesehen haben sich die Publikationsaktive sowohl in den Bezirken als auch in den Kreisen be-währt.12/ Allerdings dürfen diese Aktive nicht sich selbst überlassen’ bleiben. Dort, wo die Kraft und die Autorität des Publikationsaktivs nicht ausreichen, um Beschlüsse in die Tat umzusetzen, haben die Leiter der Rechtspflegeörgane, insbesondere der Bezirks- bzw. der Kreisstaatsanwalt, die Pflicht, diese Probleme unverzüglich zu klären. Das Hauptanliegen bei der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit kann nur darin bestehen, deren Wirksamkeit zielstrebig zu erhöhen./13/ Dies zu bewältigen, ist allein durch sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Rechts-pflegeorgane untereinander und mit den Massenmedien möglich. Dabei hat sich die periodische Analyse der Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit Vertretern der Massenmedien bewährt. Allerdings ist die analytische Arbeit auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit noch von sehr unterschiedlicher Qualität. So enthält der erwähnte Bericht des Staatsanwalts des Bezirks Cottbus /ll/ Hager, Die entwickelte sozialistische Gesellschaft, Aufgaben der Gesellschaftswissenschaften nach dem VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 23. 112/ Vgl. u. a. Kalich, „Planmäßige Arbeit der Publikationsaktivs in den Kreisen“, NJ 1971 S. 745 f.; Machucki, „Planmäßige Arbeit eines Presseaktivs“, NJ 1972 S. 238. /13/ Vgl. auch Twarog, „Umfang und Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung weiter erhöhen“, Forum der Kriminalistik 1971, Heft 2, S. 61 ff.; Trautmann, „Planmäßige und effektive Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts“, NJ 1971 S. 171 ff. ausschließlich Angaben über die Zahl der publizistischen Beiträge und der Veranstaltungen. Indessen ist die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit nicht primär nach ihrem Umfang einzuschätzen; vielmehr muß sie an ihrem Echo und ihrer Wirkung gemessen werden, daran, zu welchen gesellschaftlichen Veränderungen sie beigetragen hat im Hinblick auf die Zurückdrängung und Überwindung voh Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen, die Stärkung des Staats- und Rechtsbewußtseins, die Auseinandersetzung mit bürgerlicher Ideologie sowie alten Lebens- und Denkgewohnheiten. Auch hinsichtlich der Planung und Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit erweist sich das unmittelbare Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane mit den Vertretern der Massenmedien als immer dringlicher. Als Hauptachse der Zusammenarbeit haben sich dabei in den meisten Bezirken die Publikationsaktive erwiesen. Daneben bewährten sich ehrenamtliche Redaktionen für Rechtspflege, die meist auf Initiative von Staatsanwälten der Bezirke bei den Publikationsorganen der Bezirksleitungen der SED gebildet wurden und in denen die Gemeinschaftsarbeit zwischen den 'Rechtspflegeorganen und den Vertretern der Presse am weitesten fortgeschritten ist. Diese ehrenamtlichen Redak- 629;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 629 (NJ DDR 1972, S. 629) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 629 (NJ DDR 1972, S. 629)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung auslösen. Die ständige Entwicklung von Vorläufen Ausgehend von den generellen Vorgaben für die Intensivierung der Arbeit mit den von der Einschätzung der politisch-operativen Lage und der sich ergebenden Sicherheitsbedürfnisse im Verantwortungsbereich. Die gründliche Analyse der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen.

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