Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 62

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 62 (NJ DDR 1972, S. 62); Trotz dieser Möglichkeiten weist der Rechtsverwirk-lichungsprozeß noch eine Reihe von Problemen auf. Sie betreffen vornehmlich das bislang noch ungenügende Zusammenwirken, das oft noch vorhandene Nebeneinander der für die Leitung und Gestaltung der Versorgungsverhältnisse verantwortlichen Organe und Einrichtungen, den oftmals völlig unzureichenden Einsatz des sozialistischen Rechts und die allzu geringe und weitgehend der Spontaneität überlassene Inanspruchnahme der Gerichte. In diesen Problemen zeigt sioh, daß im hier behandelten Bereich der Grad an Organisiertheit der sozialistischen Staatsmacht noch nicht immer den objektiven Erfordernissen und Möglichkeiten entspricht und daß die Stellung, Aufgaben und Verantwortung der Gerichte im Prozeß der Verwirklichung des sozialistischen Zivilrechts an vielen Stellen weder genügend erkannt noch realisiert sind. Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die gesamtgesellschaftliche Leitung Das Oberste Gericht hat bereits darauf hingewiesen, daß die genannten Probleme durch die Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die komplexe sozialistische Gesellsohaftsgestaltung gelöst werden müssen. Nachdem Strasberg/Pfeufer/Stranovsky bereits 1970 grundlegende Gedanken zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit dargelegt hatten/3/, rückte das Oberste Gericht diesen Fragenkomplex auf seiner 30. Plenartagung in den Mittelpunkt seiner Aufmerksamkeit./1!/ Ausgehend von einer Einschätzung des erreichten Standes würde insbesondere zur gesellschaftlich wirksameren Ausgestaltung des Einzelverfahrens und zur Entwicklung einer systematischen Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen, insbesondere den Volksvertretungen, mit den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen und den entscheidenden Betrieben und Kombinaten im Territorium Stellung genommen. Dabei werden die Ergebnisse der 30. Plenartagung vom Obersten Gericht als Zwischenbilanz im Prozeß der systematischen Nutzbarmachung der gerichtlichen Tätigkeit für die wissenschaftliche Führungsarbeit im Territorium betrachtet. Mit ihnen wurden der erreichte Stand analysiert und Wissenschaft und Praxis weiter führende Aufgaben gestellt. Jetzt kommt es insbesondere darauf an, das Wie der weiteren Eingliederung der gerichtlichen Tätigkeit in die Führungsarbeit der Volksvertretungen und die Tätigkeit der anderen örtlichen Organe und Einrichtungen zu durchdenken und mit praktischen Beispielen zu erhärten. Dabei geht es vor allem darum, den Rechtsverwirklichungsprozeß in seiner Einheitlichkeit zu erfassen und hiervon ausgehend unter Beachtung der führenden Rolle der Volksvertretungen die spezifischen Aufgaben und Funktionen der verschiedenen Organe und Einrichtungen, u. a. auch der Gerichte, herauszuarbeiten. Es muß von den zu leitenden Verhältnissen hier also von den Versorgungsverhältnissen ausgegangen werden, und die diesbezügliche Rechtsverwirklichung ist als arbeitsteiliger Prozeß verschiedener Organe und Einrichtungen zu begreifen. Von den im vergangenen Jahr durch die Gerichte entschiedenen etwa 30 000 zivilrechtlichen Streitigkeiten 13! Strasberg/Pfeufer/Stranovsky, „Integration der gericht-Uchen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts in die komplexe sozialistische Gesellschafts-üestaltung“, NJ 1970 S. 416 ff. und 475 ff. '4' Vgl. die Materialien dieser Plenartagung in NJ 1971 S. 258 ff. 62 (außer Mahnverfahren) betrafen etwa 6 % kaufrechtliche Verhältnisse. Ein erheblicher Teil der Streitigkeiten betraf Beziehungen zwischen Bürgern. Ein anderer war wegen Verletzungen von Zahlungspflichten gegen Bürger gerichtet. Probleme nicht qualitätsgerechter Leistungen, die zu Klagen gegen staatliche und genossenschaftliche Handelsorgane führten, spielten nur in einigen hundert Streitfällen eine Rolle. Es ist sicher, das angesichts von etwa 1 800 Streitfällen im Jahr eine bewußt leitende Einflußnahme der Gerichte auf die Kaufrechtsverhältnisse bei Isolierung der Gerichte vom übrigen Rechtsverwirklichungsprozeß nur sehr beschränkt möglich ist. Diese unzureichende Wirksamkeit der Gerichte berührt aber die Qualität der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit überhaupt. Das ist eine immer wieder neu bewußt zu machende Erkenntnis. Untersuchungsergebnisse über die Bearbeitung von Eingaben mit kauf- und dienstleistungsrechtlichem Inhalt Auf Grund dieser Erkenntnis wurde eine größere Gruppe von Studenten der Humboldt-Universität mit Untersuchungen beauftragt, die die Bearbeitung von Eingaben kauf- und dienstleistungsrechtlichen Inhalts betrafen. Die Studenten kamen bei diesen Untersuchungen, die bei Einrichtungen des Handels und des Dienstleistungswesens, bei örtlichen Organen der Kreise und Bezirke sowie bei einigen Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion durchgeführt wurden, zu außerordentlich aufschlußreichen Ergebnissen./5/ Bei der Untersuchung der Eingabenarbeit im Bereich der Faohhandelsbetriebe Industriewaren, Haushaltwaren und Wohnkultur der Konsumgenossenschaften von Groß-Berlin wurde festgestellt, daß nur ein Bruchteil der an die Betriebe und ihre Einrichtungen gerichteten Vorschläge, Hinweise, Anliegen oder Beschwerden als Eingaben erfaßt wird. In Abweichung von § 2 des Eingabenerlasses werden die meisten Anliegen der Bürger als Reklamationen behandelt und formlos (und zwar regelmäßig außerordentlich großzügig und entsprechend den Interessen des reklamierenden Bürgers) erledigt. Sie werden daher auch nicht Gegenstand von Eingabenanalysen. Hinter dieser Tatsache verbirgt sich eine Vielzahl von Problemen. Während z. B. in den drei genannten Faeh-handelsbetrieben im Laufe des Jahres 1970 knapp 350 Eingaben registriert wurden, von denen etwa 100 Fragen der Qualität und Preise betrafen, gab es im I. Quartal 1971 allein in einer Uhrenverkaufsstelle 574 Reklamationen wegen Qualitätsmängeln. In einer anderen gleichartigen Verkaufsstelle mußte sich eine Verkaufskraft ganztägig mit der Entgegennahme von Reklamationen und der Ausgabe reparierter Uhren beschäftigen. Das beweist, daß der Einsatz des Rechts als Instrument zur Sicherung qualitätsgerechter Versorgung nur ungenügend entwickelt ist. So werden aufgetretene Mängel zwar mehr oder weniger entgegenkommend beseitigt, ihren Ursachen wird jedoch nicht energisch entgegengewirkt. Die Untersuchung der Eingabenarbeit beim Magistrat von Groß-Berlin und den Räten der Stadtbezirke ergab, daß sich die Bürger häufig mit ihren Kauf- und Dienstleistungsangelegenheiten an die Verwaltungsorgane um Unterstützung wenden. Im Jahre 1970 wurden bei den Fachabteilungen Handel und Versorgung und örtliche Versorgungswirtschaft des Magistrats von Groß-Berlin und der acht Berliner Räte der Stadtbe- /5/ Der vorliegende Artikel stützt sich wesentlich auf Untersuchungen einiger Studenten, die für ihre Arbeit mit dem Fichtepreis dritter Klasse der Humboldt-Universität ausgezeichnet wurden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 62 (NJ DDR 1972, S. 62) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 62 (NJ DDR 1972, S. 62)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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