Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 613

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 613 (NJ DDR 1972, S. 613); keitstheorie, der Theorie des Sozialverhaltens und der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie möglich und überhaupt sinnvoll wird. Er ging ferner auf die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Schuldfähigkeit und Grad der Schuld ein und unternahm den Versuch, die Funktionen des psychologischen Sachverständigen zu umreißen. Diese sieht er sowohl in der Herausarbeitung der für die Schuldfähigkeit bedeutsamen Tatsachen als auch derjenigen Faktoren, die den Grad der Schuld beeinflussen. Dabei betonte er, daß die Bewertung dieser Faktoren ausschließlich den Rechtspflegeorganen obliegt. Der gemeinsame Beitrag von Dr. rer. nat. Detten-b o r n (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität) und Staatsanwalt Dr. Reuter (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) befaßte sich mit der deliktsspezifischen Feststellung der Schuldfähigkeit. Dabei wurde besonders die Notwendigkeit einer tatbezogenen Prüfung der Entscheidungsfähigkeit hervorgehoben und eingeschätzt, daß der gegenwärtig noch unzureichende wissenschaftliche Vorlauf zum Inhalt und zur Methodik der Persönlichkeitserforschung die Feststellung der ' Schuldfähigkeit Jugendlicher erschwere. Aus Ergebnissen empirischer Untersuchungen im Hinblick auf eine mögliche Verknüpfung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse mit Problemen der Praxis wurden wichtige Aufgaben für den psychologischen Gutachter abgeleitet, so u. a. die Hervorhebung der wesentlichen Persönlichkeitszüge aus dem komplexen Ensemble „Persönlichkeit“. Über psychologische Aspekte der Schuldfähigkeit bei Gruppendelikten referierte Dr. Thomas (Universitäts-Nervenklinik Halle), der insbesondere auf den sozial-psychologischen Aspekt der Einstellungen bei Gruppenstraftaten einging. Empirische Untersuchungen hätten gezeigt, daß gerade die kriminelle Gruppe als dominierendes Bezugssystem der Einstellungsbildung wirkt. Mit der Prüfung der Schuldfähigkeit bei gruppenweise begangenen Delikten beschäftigte sich Richterin Dr. Amboß (Oberstes Gericht). Sie wies darauf hin, daß die Jugendlichen durch das Wirken gruppenpsychologischer Mechanismen in eine besondere Entscheidungssituation gestellt seien, die zusätzlich durch gruppentypische Umstände determiniert werde. Die Prüfung der Entscheidungsfähigkeit i. S. des § 66 StGB müsse stets auf die Beantwortung der Frage ausgerichtet sein, ob der Jugendliche im Hinblick auf die von ihm begangene Straftat in der Lage war, sich richtig zu entscheiden. Besonders wichtig sei es, den intellektuellen, charakterlichen und emotionalen Bereich der Persönlichkeit zu untersuchen, da er die Einhaltung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die sozialen Einstellungen, Wertungsmöglichkeiten, Verhaltensmotive u. ä. beeinflußt. Ferner behandelte Amboß die Wechselwirkung zwischen äußeren und inneren Entwicklungsdeterminanten und deren Bedeutung für die Schuldfähigkeit. Sie stellte Kriterien für das Vorliegen einer Gruppenstraftat auf und erörterte sehr umfassend die Ursachen gruppenpsychologischer Mechanismen krimineller Gruppen. In ihrem Vortrag über Beziehungen zwischen körperlichem und psychischem Entwicklungsstand bei der Diagnostik der Schüldfähigkeit gingen Dr. F a u a z und Diplompsychologe Belitz (beide Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität) davon aus. daß zwangsläufig mit der Begutachtung Jugendlicher das Problem der puberalen Veränderungen auf tritt und nach dem Verhältnis zwischen dem körperlichen und dem psychischen Bereich gefragt wird. Sie werteten zahlreiche Persönlichkeitsgutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit nach dem körperlichen und psychischen Entwicklungsstand aus und stellten sie in den Rahmen der Beurteilung der Schuldfähigkeit. Um auch Aussagen über das Verhältnis zwischen körperlicher und psychischer Entwicklung bei Tätern bestimmter Deliktsgruppen treffen zu können, wandten sie sich speziell Jugendlichen zu, die Sexual- und Eigentumsdelikte begangen hatten. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, daß die weitaus meisten Schuldfähigen körperlich normgerecht entwickelte Jugendliche sind und daß das Vorliegen einer auffallenden körperlichen Entwicklungsverzögerung mit Wahrscheinlichkeit auf Abweichungen im psychischen Entwicklungsbereich hinweist. Das Symposium vermittelte eine Vielfalt interessanter Grundprobleme und machte die Aufgaben deutlich, die in der nächsten Zeit von den Vertretern dieser Fachdisziplin in enger Zusammenarbeit mit den zentralen Rechtspflegeorganen zu bewältigen sind. Die gegenwärtig wichtigste Aufgabe besteht vor allem darin, Forschungskapazitäten zu entwickeln, um den Vorlauf für eine qualifizierte Ausbildung forensischer Psychologen zu schaffen. Informationen der zentrqien Rechtspflegeorgane Am 13. September 1972 führte das Präsidium des Obersten Gerichts eine Tagung mit den Direktoren der Bezirksgerichte über Probleme der rationellen und effektiven Gestaltung der Verfahren in Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtssachen durch. In diesem Erfahrungsaustausch wurden insbesondere Fragen erörtert, die mit der Umsetzung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung vom 7. Juni 1972 (NJ-Bei-lage 3/72 zu Heft 13) und des vom Präsidium bestätigten Arbeitsmaterials des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts zur effektiven Durchführung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts (NJ 1971 S. 568 ff.) Zusammenhängen. In seinem einleitenden Referat stellte Vizepräsident Siegert fest, daß die erwähnten Leitungsdokumente des Obersten Gerichts zu einer wesentlichen Verbesserung der gerichtlichen Tätigkeit auf diesen Rechtsgebieten geführt haben. Wie Untersuchungen des Obersten Gerichts in verschiedenen Bezirken ergeben haben, ist es vor allem gelungen, politisch-ideologische Klarheit darüber zu schaffen, daß Effektivität und Rationalität der gerichtlichen Verfahren sich gegenseitig bedingen und daß mit den erwähnten Dokumenten des Obersten Gerichts eine Orientierung auf Dauer gegeben worden ist, um die gesellschaftliche Wirksamkeit der Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsverfahren zu erhöhen. In der Aussprache berichteten mehrere Bezirksgerichtsdirektoren über verallgemeinerungswürdige Ergebnisse bei der Umsetzung der Leitungsdokumente des Obersten Gerichts. Materialien dieser Direktorentagung werden in einem der nächsten Hefte der „Neuen Justiz“ veröffentlicht werden. Zur Vorbereitung der nächsten familienrechtlichen Plenartagung des Obersten Gerichts im Dezember 1972 beriet der Konsultativrat für Familienrecht beim Obersten Gericht am 15. September 1972 613;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 613 (NJ DDR 1972, S. 613) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 613 (NJ DDR 1972, S. 613)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Aktivitäten gewährleisten. Biese Informationen können nur auf inoffiziellem Wege erarbeitet wer- den, weil der Feind seine Angriffe konspirativ vorträgt.

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