Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 609

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 609 (NJ DDR 1972, S. 609); Obermedizinalrat Prof. Dr. RICHARD KÜRZ INGER, Ärztlicher Direktor des Krankenhauses der Volkspolizei Berlin und Leiter des Instituts für forensische Alkoholbegutachtung Zur Auswertung der Ergebnisse von Blutalkoholuntersuchungen bei Verkehrsstraftaten Der Komplex „Fahrtüchtigkeit unter Alkoholeinwirkung“ wurde in dieser Zeitschrift schon mehrfach aus verschiedener Sicht analysiert. Die 1961 niedergelegten Erkenntnisse über den Verlauf der Blutalkoholkurve, die phasenverschiebende Wirkung des Alkohols und die Bewertung der Testergebnisse haben heute noch prinzipielle Gültigkeit./l/ Bereits 1962 wurde der wissenschaftlich begründete Vorschlag gemacht, bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,0 Promille und mehr bei jedem Kraftfahrer, unabhängig von allen äußeren und inneren Bedingungen, eine alkoholbedingte absolute Fahruntauglichkeit zu unterstellen und bei Werten zwischen 0,6 bis 1,0 Promille individuell zu überprüfen, ob hier bereits diese Bedingungen vorliegen./2/ Die Arbeitsgemeinschaft „Alkohol und Drogenwirkung“ in der Gesellschaft für Gerichtliche Medizin der DDR hat inzwischen auf Grund umfassender experimenteller Ergebnisse und Erfahrungen der Praxis in einem Gutachten den Beweis dafür erbracht, daß jeder Mensch mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille und mehr immer alkoholbedingt absolut fahruntüchtig ist. Da dieser generelle Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit jedoch nachweisbar in den meisten Fällen über dem individuellen Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt, wurde empfohlen, bei Promillewerten zwischen 0,6 und 1,0 individuell zu überprüfen, ob bereits bei diesen Werten objektive Hinweise für eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegen. Das Plenum des Obersten Gerichts hat die in diesem Gutachten enthaltenen Vorschläge nach eingehender Diskussion akzeptiert und einen Blutalkoholgrenzwert von 1,0 Promille festge-legt./3/ Dabei ist der medizinische Begriff „absolute Fahruntüchtigkeit“ im wesentlichen identisch mit dem juristischen Terminus „erhebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit“. Es besteht zwischen beiden Begriffen nur ein sehr geringer gradueller Unterschied; in beiden Fällen ist aber die notwendige Sicherheit bei der Führung eines Kraftfahrzeuges nicht mehr gegeben und deshalb die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr zu verantworten./!/ Aul Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft „Alkohol und Drogenwirkung“ wurde ab 1969 in der DDR ein einheitliches Formblatt „Antrag und Protokoll für die Alkoholbestimmung im Blut“ eingeführt. Dies ermöglicht eine maschinelle Verarbeitung aller darin enthaltenen Daten./5/ Zusätzlich wurde festgelegt, welche Institute ab 1. März 1970 für forensische Blutalkoholbestimmungen in der DDR zuständig sind. Schließlich IV IV Vgl. Kürzinger, „Probleme bei der Überprüfung einer alkoholbedingten Einschränkung der Verkehrstauglichkeit“, NJ 1961 S. 606 ff. 121 Vgl. Kürzinger, „Blutalkoholkonzentration und Fahrtüchtigkeit“, NJ 1962 S. 386 ff. (390). 13 ' Vgl. Ziff. 4.2, des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zu einigen Fragen der Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen vom 2. Juli 1969 I P1B 2/69 (NJ-Beilage 4/70 zu Heft 15); vgl. auch Mühlberger, „Aufgaben der Gerichte beim Kampf gegen verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr“, NJ 1969 S. 463 ff. (464); Kürzinger / Neumann, „Die Auswirkungen des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit“, NJ 1969 S. 469 ff.; Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 32. Plenartagung vom 22. September 1971 „Zur Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts“, NJ 1971 S. 612 ff. (614). (4/ Vgl. OG, Urteil vom 22. Mai 1969 - 3 Zs* 10/69 - (NJ 1969 S. 474). 15/ Vgl. dazu den Hinweis auf die Einführung eines neuen Formblattes „Antrag und Protokoll für die Alkoholbestimmung im Blut“ vom 21. November 1969, in: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen 1969. Nr. 23, S. 148. befaßte sich die Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 30. April 1970 mit der „Verbesserung der Untersuchung und Bekämpfung der Straftaten der Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit sowie des Fahrens unter Alkoholeinfluß und der daraus resultierenden Straßenverkehrsunfälle“./6/ Im April 1972 einigten sich die in der Arbeitsgemeinschaft „Alkohol und Drogenwirkung“ vertretenen Institutsdirektoren und -leiter über ein einheitliches vorläufiges Gutachten mit rückgerechneten Blutalkoholwerten und einheitlicher Gradation des Trunkenheitsgrades. Diese bedeutenden Änderungen in der bisherigen Verfahrensweise der Blutalkoholuntersuchungen sollen die verantwortungsvolle Tätigkeit der Rechtspflegeorgane unterstützen und fehlerhaften Auffassungen über Fragen des Alkohols und der Verkehrstüchtigkeit entgegenwirken. Schon jetzt werden die Vorzüge dieser neuen Maßnahmen deutlich. Trotzdem ergibt eine Analyse der Gründe, aus denen zusätzliche medizinische Gutachten angefordert oder Sachverständige zur Hauptverhandlung über alkoholbedingte Verkehrsdelikte geladen werden, daß gehäuft bestimmte Fragen gestellt werden, die sich eigentlich bei Beachtung der gegebenen Hinweise ohne zusätzliche Gutachten beantworten lassen. Auf einige dieser Teilgebiete soll im folgenden eingegangen werden. Beseitigung von Zweifeln an der Identität der untersuchten Blutprobe Relativ häufig wird in Strafverfahren die Identität zwischen der Blutprobe und dem Untersuchten ange-zweifelt. Um diesem Einwand zu begegnen, muß der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane, der den zu Untersuchenden zuführt, bei der Blutentnahme persönlich anwesend sein und die Zugehörigkeit des in die Venüle gefüllten Blutes zu dem im Formblatt „Antrag und Protokoll für die Alkoholbestimmung im Blut“ eingetragenen Namen durch Unterschrift bestätigen. Zur Sicherung der Identität während des gesamten Vorgangs sind von einer perforierten numerierten Dreifachetiketle ein Teil auf die Venüle und die beiden anderen Teile auf das Formular zu kleben. Zusätzlich bescheinigt der die Blutentnahme durchführende und während des gesamten Vorgangs anwesende Arzt durch seine Unterschrift auf dem Protokoll, daß die Identität der Blul-probe gewährleistet ist. Sind diese Bedingungen erfüllt, dann ist eine Verwechselung eindeutig ausgeschlossen, auch wenn mehrere Personen nacheinander in der gleichen Untersuchungsstelle untersucht wurden und zur Blutalkoholkonzentration scheinbar widersprüchliche Einschätzungen des klinischen Untersuchungsgrades vorliegen. Selbstverständlich ist in begründeten Ausnahmefällen eine nachträgliche Kontrolle der Identität durch Blutgruppenvergleich möglich. Vereinzelt wurde die Identität des Blutes von Leichen angezweifelt. Da hier eine nachträgliche Blutgruppenbestimmung unmöglich ist, müssen die Identitätsvorschriften bei Blutentnahmen von Leichen besonders genau eingehalten werden. 161 Vgl. Mitteilungen des Generalstaatsanwalts, der DDR 13 - 4/70. COS;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Dietz Verlag Berlin Aufgaben der Parteiorganisation, hoi der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Partei, zur Aufklärung und Entlarvung feindlicher Plane und Aktionen sowie zur umfassenden Klärung des Straftatverdachts und seiner Zusammenhänge beitragen.

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