Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 605

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 605 (NJ DDR 1972, S. 605); Probleme aus dem Zusammenschluß von Genossenschaften und aus der Übernahme von Wirtschaften alter oder kranker Mitglieder In diesen Fällen kommt es vor allem dann zu Gerichtsverfahren, wenn der Zusammenschluß von LPGs oder die Übernahme der Wirtschaften nicht gründlich in den Leitungsgremien mit den betroffenen Mitgliedern vorbereitet worden sind. Mitunter stimmen allerdings auch einzelne Mitglieder einem Zusammenschluß von LPGs nicht zu. Nach § 20 LPG-Ges. bedarf ein Zusammenschluß der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder. Liegt diese Voraussetzung vor, so werden auch diejenigen Mitglieder, die gegen den Zusammenschluß gestimmt haben, Mitglieder der aufnehmenden LPG./19/ Es ist deshalb nicht erforderlich, noch eine Entscheidung des RLN darüber herbeizuführen, ob die Mitgliedschaft in der aufnehmenden LPG begründet wurde. Bei unseren Untersuchungen haben wir festgestellt, daß bei der Bemessung der Höhe der Inventarbeiträge und der Ausgleichsbeträge, die zumeist von der Höhe der Akkumulation in der LPG Typ III abhängig gemacht werden, sehr unterschiedlich verfahren und oft die wirtschaftliche Lage des betroffenen Mitglieds nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Gerichte sind zwar nicht befugt, die entsprechenden Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu überprüfen und die Ansprüche der LPG anderweit festzulegen (Ziff. 57 Buchst, j MSt Typ III). Das schließt jedoch nicht aus, den RLN zu einer Überprüfung anzurufen, falls Bedenken gegen die Festlegungen der LPG bestehen, und das Verfahren solange auszusetzen. Vereinzelt haben Mitglieder, die zur Übergabe ihres lebenden Inventars verpflichtet waren, sich geweigert, Auskunft über den Umfang ihres Tierbestands zu geben. In solchen Fällen ist es zulässig, entsprechend § 254 ZPO zunächst auf Auskunftserteilung und danach auf Herausgabe zu klagen. Das Gesagte gilt sowohl für den Zusammenschluß von LPGs als auch für Mitglieder, die aus Altersgründen ihre Wirtschaft der LPG Typ I übergeben und einen vorgezogenen Inventarbeitrag zu leisten haben. Gerade bei alten Mitgliedern sollte die Vermögenslage sorgfältig geprüft werden, damit nicht Forderungen erhoben werden, deren Erfüllung nur schwer oder überhaupt nicht möglich ist. Andererseits ist zu sichern, daß das vorhandene Inventar vor allem der Tierbestand der Genossenschaft in vollem Umfang übergeben wird, damit diese ihren Verpflichtungen dem Staat gegenüber nachkommen kann. Beendigung von Pachtverhältnissen der Genossenschaftsmitglieder Derartige Pachtverhältnisse werden hin und wieder gekündigt, weil die Verpächter ein Interesse daran haben, /19/ Vgl. OG, Urteil vom 21. Mai 1970 - 1 Zz 3/70 - (NJ 1970 S. 526). bestimmte Objekte (Häuser und andere Gebäude) selbst zu nutzen, oder weil die Pächter versuchen, durch Lösung des Pachtverhältnisses Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus der Genossenschaft zu schaffen. Widersprechen derartige Absichten den Grundsätzen über die Nutzung von Grund und Boden wie sie in der GrundstücksverkehrsVO dargelegt sind und genossenschaftlichen Interessen, so ist darauf hinzuwirken, daß auf Antrag der örtlichen Organe oder der LPG durch Verfügung des Rates des Kreises nach § 13 GrundstücksverkehrsVO der Beendigung des Pachtvertrages mit Genossenschaftsmitgliedern entgegengetreten wird. Ergeht eine solche Verfügung nicht, dann enden die Pachtverträge, da eine Zustimmung der zuständigen staatlichen Organe zur Beendigung des Pachtverhältnisses nicht vorgesehen ist./20/ Das hat zur Folge, daß eine Abrechnung zwischen Verpächter und Pächter vorgenommen werden muß (§ 589 BGB) und daß ferner staatliche Maßnahmen einzuleiten sind, um die weitere sachgerechte Nutzung des Pachtlandes durch die LPG zu gewährleisten. Sofern keine andere Regelung getroffen wird, erhalten diese Genossenschaftsmitglieder die Stellung eines Mitglieds, das kein Land eingebracht hat. Hieraus können sich Konsequenzen im Zusammenhang mit der Leistung von Inventarbeiträgen und der Einbringung des dem Pächter verbliebenen Inventars ergeben. Besondere Schwierigkeiten treten in der Praxis vor allem dann auf, wenn der Pächter vom Verpächter Inventar übernommen hat und verpflichtet ist, dieses unabhängig vom Umfang an den Verpächter zurückzugeben (§ 589 BGB). Durch die rechtlichen Beziehungen des Mitglieds (Pächters) einerseits zum Verpächter und andererseits zur LPG und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen kann es im Einzelfall bei der Realisierung der gegenseitigen Forderungen zu Schwierigkeiten kommen, zumal auch noch Beziehungen zwischen dem Verpächter und dem Rat des Kreises entstehen können, wenn zwischen ihnen ein Nutzungvertrag abgeschlossen wird, nach dem der Verpächter verpflichtet ist, der LPG entsprechendes Inventar zur Verfügung zu stellen. Wegen der Kompliziertheit derartiger Rechtsfolgen kann es für die Gerichte zweckmäßig sein, in Einzelfällen in engem Zusammenwirken mit Pächter und Verpächter, Genossenschaft und örtlichen Organen, vor allem mit dem RLN, auf eine gütliche Regelung hinzuwirken. Die noch geltenden Regelungen des BGB über den Pachtvertrag können dazu führen, daß mit einem Urteil eine weniger befriedigende Rechtsgestaltung zu erreichen ist als bei einer Beendigung des Verfahrens durch Vergleich. Das setzt jedoch eine exakte Klärung des Sachverhalts und der durch die Lösung des Pachtverhältnisses entstandenen Rechtsfolgen voraus. /20/ Vgl. OG, Urteil vom 3. August 1971 - 1 Zz 4/71 - (NJ 1971 S. 622). ULRICH ROEHL, Oberrichter am Obersten Gericht Die Entscheidung zur Tat bei verminderter Zurechnungsfähigkeit des Täters Die Schuldgrundsätze unseres Strafrechts haben den Vorzug, daß sie den gesellschaftlichen Inhalt der strafrechtlichen Schuld und die Einheit mit den Strukturformen der Schuldarten ausdrücken. Als ein zentrales Problem der Schuldfeststellung und -bewertung hat sich in der Rechtspflege die Anwendung des Begriffs „Entscheidung zur Tat“ erwiesen. Die mit diesem Be- griff eröffneten Möglichkeiten des erkenntnismäßigen Vorgehens bei der Feststellung von Art und Schwere der Schuld eines Täters werden bei der Anwendung des Strafrechts noch nicht genügend genutzt./l/ IV Vgl. Dettenbom / Seidel / Schröder, „Die Anwendung des EntscheidungsbegrifEs bei der Schuldprüfung im Strafrecht“, NT 1972 S. 539 ff. 805;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 605 (NJ DDR 1972, S. 605) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 605 (NJ DDR 1972, S. 605)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Untersuchungsorgane des Bruderorgans der Bulgarien und der durch. Mit den bulgarischen Genossen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Leiter der Hauptverwaltung Untersuchung des der Bulgarien und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Besonderheiten des Vorgangsanfalls im Jahre Entwicklung der Qualität der Vorgangsbearbeitung Entwicklung der Vernehmungstätigkeit Entwicklung von Beweisführung und Überprüfung Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Materialien und Maßnahmen Staatssicherheit eingeleiteten Ermittlungsverfahren resultierten aus Arbeitsergebnissen fol gender Linien und Diensteinheiten: insgesamt Personen darunter Staats- Mat. verbr.

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