Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 603

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 603 (NJ DDR 1972, S. 603); richterberatungen nicht immer die erforderliche Rolle. Insbesondere sollten die Bezirksgerichte in bestimmten Abständen oder aus gegebenem Anlaß die Rechtsprechung in LPG-Rechtssachen analysieren und die Ergebnisse der Analyse auswerten. Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen Auf der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts wurde die große Bedeutung einer systematischen Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen hervorgehoben. Die Ergebnisse der gerichtlichen Arbeit auf dem Gebiet des LPG-Rechts sind durch zielstrebige Informationen aus Einzelfällen sowie durch Berichte und andere Beiträge von Mitarbeitern des Gerichts im Plenum der Volksvertretung, in ihren Kommissionen oder in den zuständigen Abteilungen des örtlichen Rates wirksam zu machen. Werden in der Volksvertretung Probleme der Landwirtschaft beraten sei es bei der Vorbereitung oder Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan oder bei der Einschätzung der Arbeit bestimmter Genossenschaften , dann sollten auch die Gerichte entsprechend ihren Möglichkeiten zu einer effektiven Gestaltung der zu treffenden Maßnahmen beitragen. So wurden in den Kreisen Wittstock und Jüterbog Fragen der Landwirtschaft im Bericht des Kreisgerichtsdirektors vor dem Kreistag behandelt. Damit wurde eine zielgerichtete Zuarbeit zu bestimmten Vorlagen geleistet. Auch die Bezirksgerichte sollten so verfahren und vor allem die in den Kreisen Vorhände-nen guten Beispiele für eine bessere Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen auswerten und verallgemeinern. Verfahrensauswertung Obwohl es genügend Verfahren gibt, in denen die dort getroffenen Feststellungen geeignet sind, in den Genossenschaften, in Schulungen und in anderen Gremien ausgewertet zu werden, wird davon noch zu wenig Gebrauch gemacht. Solche Auswertungen können aber dazu beitragen, Schlußfolgerungen für die Überwindung bestimmter Probleme, insbesondere bei der Gewährleistung der innergenossenschaftlichen Demokratie, bei der optimalen Gestaltung der Produktionsund Arbeitsverhältnisse sowie für die Leitungstätigkeit, zu ziehen. Dabei sollten Vertreter des RLN, Schöffen und gesellschaftliche Kräfte, die in das jeweilige Verfahren einbezogen worden waren, hinzugezogen werden. Eine Auswertung des Verfahrens sollte auch immer dann erwogen werden, wenn unklare oder schlecht protokollierte Beschlüsse der Leitungsorgane oder fehlerhafte Arbeit in der Buchhaltung einer LPG zu Differenzen und zur Einleitung gerichtlicher Verfahren geführt haben, was bei exakter Arbeit hätte vermieden werden können. Unterstützung und Hilfe sollte vor allem kleinen Genossenschaften mit noch wenig erfahrenen Leitungskräften gegeben werden, um sie zu befähigen, solche Beschlüsse zu fassen, die die gesellschaftlichen, genossenschaftlichen und persönlichen Interessen der Mitglieder in Übereinstimmung .bringen. Es wird auch nicht immer erforderlich sein, daß das Verfahren von. dem Richter ausgewertet wird, der in der Verhandlung den Vorsitz führte. Unter Beachtung des Einzelfalls ist es durchaus möglich, daß dies Mitarbeiter des RLN und befähigte Schöffen tun. Dann ist es allerdings. geboten, die notwendige Anleitung zu geben und sich über das Ergebnis der Auswertung unterrichten zu lassen. Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte Gerade auf dem Gebiet des LPG-Rechts ist die Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte noch sehr unter- schiedlich. Die Bezirksgerichte Potsdam, Dresden, Neubrandenburg und Schwerin haben sich u. a. auch auf Plenartagungen bemüht, bedeutsame Probleme des LPG-Rechts zu klären, das Verständnis der Richter für die Bedeutung dieses Rechtsgebiets bei der Lösung der Aufgaben und Probleme unserer Landwirtschaft zu wecken und die Richter zu befähigen, gesellschaftlich wirksame Entscheidungen zu treffen. Sie haben ferner dazu beigetragen, die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Volksvertretungen und ihren Organen zu fördern. Vor allem im Bezirk Schwerin wurden Verfahren mit bedeutsamen Rechtsfragen gemäß § 28 GVG an das Bezirksgericht herangezogen und die Probleme einer Lösung zugeführt. Natürlich bedarf jeder Einzelfall einer Heranziehung der sorgfältigen Prüfung; trotzdem wird u. E. in einigen anderen Bezirken davon noch zu wenig Gebrauch gemacht. Die Bezirksgerichte sollten auch das Oberste Gericht zielstrebiger über bedeutsame Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren informieren. In einigen Bezirken wurden Plenartagungen zu Fragen des LPG-Rechts geplant, dann aber nicht durchgeführt, weil angeblich nicht genügend Material für eine solche Tagung vorhanden war. Hier wurde nicht beachtet, daß es nicht darum geht, eine Vielzahl von Rechtsproblemen zu erörtern, sondern darum, die Arbeitsergebnisse der Gerichte des Bezirks auf diesem Gebiet einzuschätzen, gute Beispiele zu verallgemeinern und Mängel in der Arbeit auszuräumen. Das gilt auch für solche Verfahren, in denen die materiellrechtlichen Fragen keine besondere Problematik darstellen. Es ist weiter notwendig, die mit der gerichtlichen Tätigkeit in engem Zusammenhang stehende Arbeit der Staatlichen Notariate (wie Abschluß von Grundstücksüberlassungsverträgen, Erbauseinandersetzungen u. a.) einzuschätzen, weil sie für die Gestaltung der Beziehungen der Mitglieder zur LPG oder zu Erben, die nicht der Genossenschaft angehören, erhebliche Bedeutung haben kann. Das hat z. B. das Bezirksgericht Gera auf einer Plenartagung getan. Auch aus der Tätigkeit der Rechtsauskunftsstellen können sich Probleme ergeben, die einer Erörterung im Plenum des Bezirksgerichts oder in anderen Gremien bedürfen. Gerade weil der Umfang der LPG-Verfahren nicht groß ist, ist es notwendig, in die analytische Tätigkeit der Gerichte auf diesem Gebiet auch die Ergebnisse der Rechtsauskunftsstellen einzubeziehen. Es werden damit weitere Möglichkeiten für eine komplexe Übersicht über die in der gesellschaftlichen Praxis auftretenden Fragen bei der Durchsetzung des LPG-Rechts erschlossen. Dazu sind natürlich konzentrierte Aufzeichnungen über Inhalt und Ergebnis von Auskünften erforderlich. Zu einigen materiellrechtlichen Fragen Wir haben festgestellt, daß die bei den Gerichten anhängig gewordenen Verfahren insbesondere folgende Problemkreise betreffen: Verfahren, die sich im Zusammenhang mit der Lösung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder mit dem beabsichtigten Ausscheiden aus einer LPG ergeben; Verfahren, die aus dem Zusammenschluß von Genossenschaften resultieren; Verfahren, die sich aus der Übernahme von Wirtschaften alter oder kranker Mitglieder in die LPG Typ I herleiten; Verfahren, die ihre Ursache in Differenzen bei der Lösung von Pachtverhältnissen haben. Hierzu ist auf folgendes hinzuweisen: Lösung von Mitgliedschaftsverhältnissen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Beendigung der Mitgliedschaft ergeben, sind zum Teil darauf zurückzu- 603;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 603 (NJ DDR 1972, S. 603) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 603 (NJ DDR 1972, S. 603)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

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