Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 593

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 593 (NJ DDR 1972, S. 593); Buchumschau A. R. Rati now: Forensische Psychologie für Untersuchungsführer Ministerium des Innern (Publikationsabteilung), Berlin 1970; 367 Seiten; Preis: 9 M. Mit der Herausgabe der Arbeit des sowjetischen Kriminalisten Ratinow in deutscher Sprache liegt uns erstmalig eine geschlossene Darstellung forensisch-psychologischer Probleme eines Bereichs der Rechtspflegepraxis vor. Für die Entwicklung dieses Wissenschaftszweigs in der DDR ist zunächst wichtig, daß der Autor im 1. Kapitel eine Einführung in die forensische Psychologie gibt. Sie enthält einen prägnanten Nachweis der Bedeutung und der Notwendigkeit dieser Wissenschaft, einen interessanten Überblick über ihre Entwicklung, differenzierte Gegenstandserwägungen sowie die Ergebnisse methodologischer Diskussionen. Bei der Erörterung des Gegenstands zeigt sich Übereinstimmung mit in unserer Literatur geäußerten Meinungen, wenn betont wird, daß die mechanische Hinzufügung psychologischer Kenntnisse zur Rechtswissenschaft noch keine selbständige forensische Psychologie schafft, sondern daß es um spezifische Erscheinungsformen und Verknüpfungen geht, in denen bestimmte Gesetzmäßigkeiten in diesem Bereich gesellschaftlicher Beziehungen zum Ausdruck kommen. Aus dieser „rechtswissenschaftlichen oder forensischen Psychologie im weitesten Sinne“ lösen sich nach Meinung des Autors gegenwärtig vor allem die Teilgebiete der Kriminalpsychologie, der Besserungspsychologie und die Psychologie des gerichtlichen Verfahrens heraus. Bedenklich erscheint seine Auffassung, daß Strafprozeßrechtswissenschaft und Kriminalistik bestimmen, „was man tun muß“ und „wie man es tun muß“, während die forensische Psychologie erklärt, „warum man es tun muß“ und „warum man es in dieser Weise tun muß“ (S. 27). Bei so absoluter Gegenüberstellung entsteht die Frage, ob Strafprozeßrechtswissenschaft und Kriminalistik wirklich nichts zur Begründung und die forensische Psychologie nichts zu den Wegen der untersuchungspraktischen Tätigkeit zu sagen haben. Im 2. Kapitel behandelt Ratinow die psychologische Charakteristik der Tätigkeit des Untersuchungsführers. Die Untersuchungstätigkeit wird hier zunächst als Erkenntnis- und Verifizierungsprozeß analysiert, wobei besondere Mühe der zwar berechtigten, aber teilweise überzogenen Trennung zwischen Beweisführung und Erkenntnis gewidmet wird. Bei der Erörterung der psychologischen Besonderheiten der Untersudrungstätigkeit wird von dieser Tätigkeit als besonderer Form der staatlichen Machtausübung und politischen Tätigkeit ausgegangen. Interessant und m. E. diskussionswürdig ist die sehr absolut formulierte Ansicht, Untersuchungstaktik sei psychologisch gesehen „ein Kampf der Psychologie, des Intellekts, des Willens, des Charakters und der moralischen Prinzipien des Untersuchungsführers und der an der Sache beteiligten Personen“ (S. 76). Problemen der gesellschaftlich-psychologischen Atmosphäre der Untersuchung, der Machtbefugnisse, des schöpferichen Charakters, der Vor- und Nachteile der kollektiven und individuellen Tätigkeit des Untersuchungsführers wird in diesem Kapitel besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im 3. Kapitel werden die beruflichen Eigenschaften des Untersuchungsführers erörtert. Entschieden wendet sich Ratinow gegen Auffassungen, wonach die Untersuchungstätigkeit eine Kunst auf der Grundlage spezieller, angeborener Fähigkeiten sei, die man beherrscht oder nicht beherrscht. Richtig weist er nach, daß neben den selbst erworbenen speziellen Fähigkei- ten vor allem ein allgemein hoher Stand der Persönlichkeitsentwicklung Erfolg und Leistung bedinge. Insbesondere wendet sich der Autor den moralischen und Willenseigenschaften sowie den intellektuellen Eigenschaften des Untersuchungsführers zu. Er beschränkt sich dabei nicht auf die Darstellung idealer Anforderungen, sondern warnt vor Gefahren und Mangelerscheinungen wie Mißtrauen „als einer der gefährlichsten Arten beruflicher Deformation“ (S. 102), an-klägerischer Neigung, Voreingenommenheit, übersteigertem Selbstbewußtsein. Besonders eng mit allgemeinpsychologischen Erkenntnissen verbunden ist der Abschnitt über Beobachtung und Beobachtungsgabe. Hier werden wahrnehmungs-psychologische Erkenntnisse mit konkreten Hinweisen der Untersuchungstätigkeit verbunden, die für den Praktiker in jedem Bereich der Rechtspflege wichtig sind. Im Zusammenhang mit der Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Untersuchungsführers fordert Ratinow die ständige Auswertung der Fachliteratur und anderer Publikationen. Argumenten wie Zeitmangel usw. begegnet er mit dem bemerkenswerten Satz: „Nichts bereichert den Praktiker mehr als ein gutes Verhältnis zur Theorie“ (S. 122)! Gegenstand des 4. Kapitels ist die Psychologie des Un-tersuchungsdenkens. Es werden die Mittel zur Lösung von Denkaufgaben durch den Untersuchungsführer erörtert, die Grenzen des diskursiven und die Rolle des schöpferischen Denkens nachgewiesen. Die Versionsbildung wird als Beispiel für ein ideelles informatorisch-logisches Modell erläutert. Besonders gründlich werden Rolle, Möglichkeiten und Grenzen der Intuition in der Untersuchungssituation betrachtet. Schließlich wird ausführlich und differenziert das Problem der inneren Überzeugung des Untersuchungsführers behandelt, das in der Strafprozeßordnung der RSFSR eine Rolle spielt und auch für jeden Rechtspflegepraktiker bei uns sehr wichtig ist. Das 5. Kapitel beschäftigt sich mit den psychologischen Grundlagen der Untersuchungstaktik. Zunächst legt der Verfasser allgemeine Probleme der Psychologie der Organisation und Planung der Untersuchungsarbeit dar; danach geht er auf einige „psychologische Anforderungen“ des Planes wie Begründetheit, Ausführlichkeit, Individualität, Variabilität usw. ein. Bei der Behandlung von Konfliktsituationen im Prozeß der Untersuchung werden psychologische Probleme im engeren Sinne erörtert und verschiedene Arten der Konfliktbildung und Varianten der „Technik des psychologischen Kampfes“ des Untersuchungsführers gegen Widerstände unterschieden. Schließlich wird die Rolle der psychischen Einwirkung des Untersuchungsführers analysiert und an Beispielen deren Zulässigkeit veranschaulicht, soweit die gewählten Mittel moralisch und gesetzlich gerechtfertigt sind. Der Psychologie der Vernehmung und Gegenüberstellung wird im 6. Kapitel besonders viel Raum gegeben. Dieses Kapitel vermittelt dem Untersuchungsführer und dem in der Rechtspflegepraxis tätigen Juristen wertvolle Anregungen für die eigene Vernehmungstätigkeit. Ratinow stellt als einen wesentlichen Mangel in der Fachliteratur heraus, daß psychologische Gesetzmäßigkeiten ohne Bezug zur prozessualen Stellung des einzelnen erörtert werden. Nach der Behandlung von Problemen der Zeugenvernehmung gliedert er den Prozeß der Aussagenentstehung in fünf Hauptetappen, denen er sich ausführlich widmet. Sie enthalten einen kursorischen Überblick über Einflüsse der persönlichkeitsbedingten Modifikation beim Wahrnehmen, Speichern und Reproduzieren von Informationen. Der Autor zeigt sich .dabei optimistisch, aber realistisch bezüglich der Folgerungen für die Beweiskraft von Aussagen. 593;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 593 (NJ DDR 1972, S. 593) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 593 (NJ DDR 1972, S. 593)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Konsequenz, die Gesamtaufgabenstellung der Diensteinheit bewußt in diese Rangfolge einzuordnen, entsprechend die Arbeit einzuteilen und erfordert, durch alle notwendige und wichtige Kleinarbeit hindurch die Schwerpunktaufgaben herauszuarbeiten.

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