Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 593

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 593 (NJ DDR 1972, S. 593); Buchumschau A. R. Rati now: Forensische Psychologie für Untersuchungsführer Ministerium des Innern (Publikationsabteilung), Berlin 1970; 367 Seiten; Preis: 9 M. Mit der Herausgabe der Arbeit des sowjetischen Kriminalisten Ratinow in deutscher Sprache liegt uns erstmalig eine geschlossene Darstellung forensisch-psychologischer Probleme eines Bereichs der Rechtspflegepraxis vor. Für die Entwicklung dieses Wissenschaftszweigs in der DDR ist zunächst wichtig, daß der Autor im 1. Kapitel eine Einführung in die forensische Psychologie gibt. Sie enthält einen prägnanten Nachweis der Bedeutung und der Notwendigkeit dieser Wissenschaft, einen interessanten Überblick über ihre Entwicklung, differenzierte Gegenstandserwägungen sowie die Ergebnisse methodologischer Diskussionen. Bei der Erörterung des Gegenstands zeigt sich Übereinstimmung mit in unserer Literatur geäußerten Meinungen, wenn betont wird, daß die mechanische Hinzufügung psychologischer Kenntnisse zur Rechtswissenschaft noch keine selbständige forensische Psychologie schafft, sondern daß es um spezifische Erscheinungsformen und Verknüpfungen geht, in denen bestimmte Gesetzmäßigkeiten in diesem Bereich gesellschaftlicher Beziehungen zum Ausdruck kommen. Aus dieser „rechtswissenschaftlichen oder forensischen Psychologie im weitesten Sinne“ lösen sich nach Meinung des Autors gegenwärtig vor allem die Teilgebiete der Kriminalpsychologie, der Besserungspsychologie und die Psychologie des gerichtlichen Verfahrens heraus. Bedenklich erscheint seine Auffassung, daß Strafprozeßrechtswissenschaft und Kriminalistik bestimmen, „was man tun muß“ und „wie man es tun muß“, während die forensische Psychologie erklärt, „warum man es tun muß“ und „warum man es in dieser Weise tun muß“ (S. 27). Bei so absoluter Gegenüberstellung entsteht die Frage, ob Strafprozeßrechtswissenschaft und Kriminalistik wirklich nichts zur Begründung und die forensische Psychologie nichts zu den Wegen der untersuchungspraktischen Tätigkeit zu sagen haben. Im 2. Kapitel behandelt Ratinow die psychologische Charakteristik der Tätigkeit des Untersuchungsführers. Die Untersuchungstätigkeit wird hier zunächst als Erkenntnis- und Verifizierungsprozeß analysiert, wobei besondere Mühe der zwar berechtigten, aber teilweise überzogenen Trennung zwischen Beweisführung und Erkenntnis gewidmet wird. Bei der Erörterung der psychologischen Besonderheiten der Untersudrungstätigkeit wird von dieser Tätigkeit als besonderer Form der staatlichen Machtausübung und politischen Tätigkeit ausgegangen. Interessant und m. E. diskussionswürdig ist die sehr absolut formulierte Ansicht, Untersuchungstaktik sei psychologisch gesehen „ein Kampf der Psychologie, des Intellekts, des Willens, des Charakters und der moralischen Prinzipien des Untersuchungsführers und der an der Sache beteiligten Personen“ (S. 76). Problemen der gesellschaftlich-psychologischen Atmosphäre der Untersuchung, der Machtbefugnisse, des schöpferichen Charakters, der Vor- und Nachteile der kollektiven und individuellen Tätigkeit des Untersuchungsführers wird in diesem Kapitel besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im 3. Kapitel werden die beruflichen Eigenschaften des Untersuchungsführers erörtert. Entschieden wendet sich Ratinow gegen Auffassungen, wonach die Untersuchungstätigkeit eine Kunst auf der Grundlage spezieller, angeborener Fähigkeiten sei, die man beherrscht oder nicht beherrscht. Richtig weist er nach, daß neben den selbst erworbenen speziellen Fähigkei- ten vor allem ein allgemein hoher Stand der Persönlichkeitsentwicklung Erfolg und Leistung bedinge. Insbesondere wendet sich der Autor den moralischen und Willenseigenschaften sowie den intellektuellen Eigenschaften des Untersuchungsführers zu. Er beschränkt sich dabei nicht auf die Darstellung idealer Anforderungen, sondern warnt vor Gefahren und Mangelerscheinungen wie Mißtrauen „als einer der gefährlichsten Arten beruflicher Deformation“ (S. 102), an-klägerischer Neigung, Voreingenommenheit, übersteigertem Selbstbewußtsein. Besonders eng mit allgemeinpsychologischen Erkenntnissen verbunden ist der Abschnitt über Beobachtung und Beobachtungsgabe. Hier werden wahrnehmungs-psychologische Erkenntnisse mit konkreten Hinweisen der Untersuchungstätigkeit verbunden, die für den Praktiker in jedem Bereich der Rechtspflege wichtig sind. Im Zusammenhang mit der Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Untersuchungsführers fordert Ratinow die ständige Auswertung der Fachliteratur und anderer Publikationen. Argumenten wie Zeitmangel usw. begegnet er mit dem bemerkenswerten Satz: „Nichts bereichert den Praktiker mehr als ein gutes Verhältnis zur Theorie“ (S. 122)! Gegenstand des 4. Kapitels ist die Psychologie des Un-tersuchungsdenkens. Es werden die Mittel zur Lösung von Denkaufgaben durch den Untersuchungsführer erörtert, die Grenzen des diskursiven und die Rolle des schöpferischen Denkens nachgewiesen. Die Versionsbildung wird als Beispiel für ein ideelles informatorisch-logisches Modell erläutert. Besonders gründlich werden Rolle, Möglichkeiten und Grenzen der Intuition in der Untersuchungssituation betrachtet. Schließlich wird ausführlich und differenziert das Problem der inneren Überzeugung des Untersuchungsführers behandelt, das in der Strafprozeßordnung der RSFSR eine Rolle spielt und auch für jeden Rechtspflegepraktiker bei uns sehr wichtig ist. Das 5. Kapitel beschäftigt sich mit den psychologischen Grundlagen der Untersuchungstaktik. Zunächst legt der Verfasser allgemeine Probleme der Psychologie der Organisation und Planung der Untersuchungsarbeit dar; danach geht er auf einige „psychologische Anforderungen“ des Planes wie Begründetheit, Ausführlichkeit, Individualität, Variabilität usw. ein. Bei der Behandlung von Konfliktsituationen im Prozeß der Untersuchung werden psychologische Probleme im engeren Sinne erörtert und verschiedene Arten der Konfliktbildung und Varianten der „Technik des psychologischen Kampfes“ des Untersuchungsführers gegen Widerstände unterschieden. Schließlich wird die Rolle der psychischen Einwirkung des Untersuchungsführers analysiert und an Beispielen deren Zulässigkeit veranschaulicht, soweit die gewählten Mittel moralisch und gesetzlich gerechtfertigt sind. Der Psychologie der Vernehmung und Gegenüberstellung wird im 6. Kapitel besonders viel Raum gegeben. Dieses Kapitel vermittelt dem Untersuchungsführer und dem in der Rechtspflegepraxis tätigen Juristen wertvolle Anregungen für die eigene Vernehmungstätigkeit. Ratinow stellt als einen wesentlichen Mangel in der Fachliteratur heraus, daß psychologische Gesetzmäßigkeiten ohne Bezug zur prozessualen Stellung des einzelnen erörtert werden. Nach der Behandlung von Problemen der Zeugenvernehmung gliedert er den Prozeß der Aussagenentstehung in fünf Hauptetappen, denen er sich ausführlich widmet. Sie enthalten einen kursorischen Überblick über Einflüsse der persönlichkeitsbedingten Modifikation beim Wahrnehmen, Speichern und Reproduzieren von Informationen. Der Autor zeigt sich .dabei optimistisch, aber realistisch bezüglich der Folgerungen für die Beweiskraft von Aussagen. 593;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 593 (NJ DDR 1972, S. 593) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 593 (NJ DDR 1972, S. 593)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

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