Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 570

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 570 (NJ DDR 1972, S. 570); wird auch das Unterlassen des Betriebes, eigenverantwortlich festzustellen, inwieweit er Pflichten im Ge-sundheits- und Arbeitsschutz verletzt hat, die einen Schadenersatzanspruch des Werktätigen gemäß § 98 GBA begründen, mit dem Hinweis auf § 63 Abs. 2 SVO zu rechtfertigen versucht. Dabei wird verkannt, daß § 63 Abs. 2 SVO, wonach die Feststellung der Verletzung der dem Betrieb im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegenden Pflichten durch die Organe des Arbeitsschutzes des FDGB, erforderlichenfalls kn Einvernehmen mit der Arbeitssanitätsinspektion, getroffen wird, nur in Verbindung mit § 63 Abs. 1 SVO bedeutsam ist und lediglich die Ersatzpflicht des Betriebes bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 98 GBA gegenüber der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten zum Inhalt hat; Fragen der Lohn- und Tarifpolitik Auf dem 8. FDGB-Kongreß sind klare Grundsätze für die Lohn- und Tarifpolitik ausgearbeitet worden, die für die Gestaltung der Arbeitsrechtsprechung und die Öffentlichkeitsarbeit der Richter von großer Aktualität sind. Die Lohn- und Tarifpolitik hat ihren festen Pla'tz im Wirtschafts- und sozialpolitischen Programm des VIII. Parteitages der SED und berührt unmittelbar die Interessen der Arbeiterklasse sowie aller Werktätigen. Wie im Bericht des FDGB-Bundesvorstandes an den 8. FDGB-Kongreß festgestellt wurde, ist der Arbeitslohn im Sozialismus „die Hauptquelle für die Entwicklung des Realeinkommens und die Hauptform der persönlichen materiellen Interessiertheit der Werktätigen“./ Gewiß wäre es ein Irrtum anzunehmen, daß die heute beschlossenen Grundsätze bereits morgen voll verwirklicht sind. Auch hier gilt: Nur was wir erarbeitet haben, können wir verbrauchen. Das wird von den Arbeitern, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz verstanden, wie die Diskussionen in Auswertung des 8. FDGB-Kongresses zeigen. Vielfach ist es zu interessanten Auseinandersetzungen über die Grundsätze für unsere Lohnpolitik gekommen. Hier liegt auch der Kern unseres gegenwärtigen Wirkens. Es geht um die Klarheit über die Aufgaben, die wir zu erfüllen haben, um die auf dem 8. FDGB-Kongreß beschlossene Lohnpolitik zu verwirklichen. Dabei ist hervorzuheben, daß das sozialistische Leistungsprinzip unter den gegenwärtigen Bedingungen besser durchgesetzt werden kann. So wachsen Schritt für Schritt die" Voraussetzungen, die Partei, Regierung und Gewerkschaften in die Lage versetzen, die Beziehungen zwischen Tarif, Leistung und Lohn schrittweise wirkungsvoller zu gestalten. Zusammengefaßt geht es auf längere Sicht darum, daß die zentrale staatliche Lohnpolitik der wadisenden Rolle, Verantwortung und Leistung der Arbeiterklasse Rechnung trägt; daß das Gesetz der Verteilung nach der Arbeitsleistung konsequenter durchgesetzt wird und Erscheinungen der Gleichmacherei überwunden werden; daß die Entwicklung der Löhne zu einem wichtigen Ausgangspunkt der Planausarbeitung und Plandurchführung wird und nicht Restposten der Bilanzierung ist; daß die Werktätigen durch Vervollkommnung der Lohngestaltung stärker daran interessiert werden, die erforderliche Qualifikation zu erwerben und höhere Verantwortung zu übernehmen; daß die Rolle der moralischen Stimuli im Zusammenhang mit der immer besseren Verwirklichung des :. llage zur Tribüne vom 27. Juni 1972, S. 6. sozialistischen Leistungsprinzips beträchtlich erhöht wird; daß jeder Werktätige die Beziehungen zwischen Leistung und Lohn übersehen sowie seinen Lohn selbst ausrechnen und kontrollieren kann; daß die staatliche Lohnpolitik auf allen Ebenen fester Bestandteil der Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses ist. Bereits hier ergeben sich Ansatzpunkte für die Gestaltung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitslohnes. Wichtig erscheint vor allem der Hinweis, daß unter sozialistischen Bedingungen die Lohnkosten und damit die Selbstkosten nicht dadurch gesenkt werden dürfen, daß die Lohneinkünfte der Werktätigen reduziert werden. Der Lohn als Kostenfaktor ist zu beeinflussen über die Verringerung des Arbeitsaufwandes, wodurch die Lohnkosten pro Erzeugnis sinken Anders ausgedrückt: Dem Prinzip „Neue Technik neue Normen“ muß wieder volle Geltung verschafft werden. Bei der Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation ist die Arbeitsnormung ein erstrangiger Schwerpunkt, der einem wichtigen gesellschaftlichen Anliegen entspricht. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist damit die Linie für die Entwicklung des materiellen Interesses der Werktätigen an der Arbeit nach technisch begründeten Arbeitsnormen und an der Erschließung von Reserven entwickelt worden. Der derzeitige Tariflohn der Produktionsarbeiter bietet den notwendigen materiellen Anreiz nicht. Auf dem FDGB-Kongreß ist von der Einführung erhöhter Grundlöhne die Rede gewesen, was am Beispiel des Automobilwerkes Eisenach dargelegt wurde./7/ Hierzu ist zu sagen, daß die verantwortlichen staatlichen Organe eine Orientierung ausarbeiten werden, die sich auf die Erfahrungen von Eisenach und von anderen Betrieben stützt, die Differenziertheit der gegenwärtigen Effektivlöhne in den einzelnen Betrieben berücksichtigt und einen verbindlichen Rahmen für die Festlegung der Grundlöhne in den VVBs und den Wirtschaftszweigen gibt. Begonnen werden muß in jedem Falle aber mit der politisch-ideologischen Vorbereitung anhand der vom 8. FDGB-Kongreß beschlossenen Grundsätze der Lohn- und Tarifpolitik. In diesem Zusammenhang muß auf die Orientierung des 8. FDGB-Kongresses verwiesen werden, die Jahresendprämien und alle anderen bewährten Prämierungsformen „als Anreiz für hohe Arbeitsleistungen und die Würdigung hervorragender Arbeitsergebnisse einzusetzen“./8/ Das erfordert die konsequente Überwindung noch vorhandener Erscheinungen der Gleichmacherei, wie sie in gerichtlichen Verfahren recht oft festgestellt werden müssen, auch mit Hilfe wirksam gestalteter arbeitsrechtlicher Verfahren. * Die Lösung der vom 8. FDGB-Kongreß gestellten weitgespannten Aufgaben durch die Gewerkschaften und mit voller Unterstützung seitens der staatlichen Organe bringt gesetzmäßig ein Wachsen der Autorität und des Ansehens der Gewerkschaften mit sich. Daraus leiten wir für die Gerichte die Verpflichtung ab, mit den Mitteln der Rechtsprechung die Durchsetzung der gewerkschaftlichen Rechte zu unterstützen, Erscheinungen einer Mißachtung der gewerkschaftlichen Rechte entschieden entgegenzutreten und herangereifte Fragen in verbindlicher Weise für die Rechtsprechung in Arbeitsrechtssachen zu lösen. IV Vgl. Seifert, „Lohn als echter Anreiz für eine hohe Leistung“, Tribüne vom 30. Juni -1972, S. 4. /8/ Entschließung des 8. FDGB-Kongresses. in: Beilage zur Tribüne vom 4. Juli 1972, S. 4. 570;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 570 (NJ DDR 1972, S. 570) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 570 (NJ DDR 1972, S. 570)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Eingehende Urteile in Zivil-, Arbeiteund Familienrechts-sachen sind den Inhaftierten sofort auszuhändigen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Es ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Volksbildung, der Jugend, der Kirchen- und Sektentätigkeit, der Kampfgruppen, Absicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und Sicherung der örtlichen Industrie. Ihm wurden demzufolge übergeben aus dem Bereich der Gastronomie. Es verstärken sich zunehmend die Angriffe des Feindes gegen die Jugend in ihrer Gesamtheit, insbesondere aber gegen die Studenten und die wissenschaftlich ausgebildeten jungen Kader.

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