Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 562

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 562 (NJ DDR 1972, S. 562); Ehegatten gleichermaßen zur Ehezerrüttung beigetragen haben. Eine mögliche Unterbelegung von Wohn-raum und größere Schwierigkeiten bei der Unterbringung des zur Räumung verpflichteten Ehegatten sollten Veranlassung geben, das zuständige Wohnraumlenkungsorgan zu hören (§ 34 Abs. 1 Satz 1 FGB). Es kann sich so alsdann auf etwa notwendig werdende Vorkehrungen einrichten und im Gerichtsverfahren seine Vorstellungen darlegen. Auf die Entscheidung über die Zuteilung der Wohnung und des Hausgrundstücks können diese Umstände dann keinen maßgeblichen Einfluß gewinnen, wenn, wie im vorliegenden Fall gegeben, der Rat der Stadt L. selbst keine Bedenken gegen die Zuteilung der Wohnung an den Verklagten erhob. Das Gesagte trifft auch hinsichtlich der Belastung zu, die auf die Klägerin im Falle eines von ihr vorzunehmenden Umzugs zukommen könnte. Ein solcher Umstand muß für das Gericht allenfalls Veranlassung sein, darauf Einfluß zu nehmen, daß beim Umzug notwendige Unterstützung gegeben wird. Aus den bisherigen Darlegungen ist ersichtlich, daß es nicht anging, zunächst über die Ehewohnung zu befinden und sodann, gewissermaßen als notwendige Konsequenz dessen, daß der Klägerin die Wohnung zugewiesen wurde, ihr auch das Hausgrundstück zuzuteilen. Ein solches Vorgehen kann unter anderen Voraussetzungen als sie hier Vorgelegen haben z. B. bei der Entscheidung über Wohnung und Mehrfamilienhaus möglicherweise gerechtfertigt sein. Im vorliegenden Fall hingegen, der dadurch charakterisiert wird, daß die eheliche Wohnung und das gemeinschaftliche Hausgrundstück eine Einheit in dem Sinne bilden, daß die Wohnung nicht dem einen und das Grundstück nicht dem anderen zugeteilt werden kann, müssen die die Wohnung und das Hausgrundstück betreffenden Umstände im Zusammenhang gewürdigt werden. Die örtlichen Organe und die Einwohner von L. bekundeten großes Interesse an dem Streitfall. Das hätte für das Bezirksgericht Veranlassung sein müssen, daran anknüpfend, gesellschaftlich nützliche Aktivität zu entfalten und sie für die gesellschaftlich wirksame Lösung des Konflikts zu nutzen. Indem das Bezirksgericht die Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur Aufklärung der Sachumstände, zur erzieherischen Einflußnahme auf die Parteien und zur Rechtsfindung und Rechtsverwirklichung nicht beachtete, ist es seiner Verantwortung zur Entwicklung der sozialistischen Demokratie, zur Entfaltung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und der Anerziehung sozialistischer Verhaltensweisen (§ 2 Abs. 4 FVerfO) nicht nachgekommen. Aus all diesen Gründen war das Urteil des Bezirksgerichts wegen Verletzung der §§ 34 und 39 FGB und §§ 2 und 25 FVerfO in dem dargelegten Umfang aufzuheben und die Sache insoweit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückzuverweisen. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und unter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte wird das Bezirksgericht die fehlenden Feststellungen noch zu treffen und alle maßgeblichen Kriterien in ihrem Zusammenhang und ihrer Wechselwirkung zu würdigen haben. Sollte sich ergeben, daß der Klägerin in absehbarer Zeit entsprechender Wohnraum in ihrem Hausgrundstück in L. zugewiesen werden kann und daß die im Zusammenhang mit ihrem Umzug erwachsenden Veränderungen keine über das normale Maß hinausgehenden besonderen Schwierigkeiten für sie und die Kinder mit sich bringen, werden die Wohnung und das Hausgrundstück dem Verklagten zuzuteilen sein, zumal auch er bei dessen Instandsetzung und Instandhaltung maßgeblich beteiligt war. Andernfalls wird die Zuteilung an die Klägerin zu erfolgen haben. Inhalt Seite Gottfried H e j h a I : Mit der Rechtsprechung zur Verwirklichung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED beitragen! 531 Dr. habil. Herbert Kietz/ Walter R u d e 11 : Feststellung von Konfliktursachen in Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsverfahren . 535 Dr. rer. nat. Harry Dettenborn/ Dr. Dietmar Seidel/ Dr. Rolf Schröder:- Die Anwendung des Entscheidungsbegriffs bei der Schuldprüfung im Strafrecht 539 Dr. Herbert P o m p o e s : Zu einigen Fragen der Unmittelbarkeit der gerichtlichen Beweisaufnahme im Strafverfahren 545 Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. sc. Hans W e b e r / Dr. Heinz Wolf: Aktuelle Fragen der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit und der Verwirklichung der sozialistischen Straf- politik in der UdSSR 547 Informationen 551 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zum Absehen von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei Tätern, die ihr vor der Straftat gezeigtes vorbildliches Verhalten nach der Tat fortset- zen. Anm. Horst Peckermann 552 Oberstes Gericht: Voraussetzungen für die Anwendung der Geldstrafe und für die Festsetzung ihrer Höhe 553 Oberstes Gericht: Voraussetzungen der ausnahmsweisen Anwendung der Freiheitsstrafen von drei bis sechs Monaten gern. §40 Abs. 2 StGB 554 Oberstes Gericht: Bei Verbrechen mit außerordentlicher Tatschwere (hier: Körperverletzung mit Todesfolge) kann positiven Persönlichkeitsumständen kein ausschlaggeben- des Gewicht beigemessen werden 555 Oberstes Gericht: Zu den Voraussetzungen einer verantwortungslosen Gleichgültigkeit und zur Abgrenzung von der Nichtschuld bei Verstößen gegen die StVO 556 Oberstes Gericht: 1. Zur „Rücksichtslosigkeit" i. S. des §196 Abs. 3 Ziff. 2 StGB und zur außergewöhnlichen Strafmilderung bei Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls. 2. Zum Grad der Gesundheitsschädigung i. S. des §196 StGB 558 Familienrecht Oberstes Gericht: Zur Anrechnung von Einkommenserhöhungen, die auf Steuerfreibeträge für erhöhte berufsbedingte Ausgaben bzw. für zusätzliche Aufwendungen Körperbehinderter zurückzuführen sind, bei der Ermittlung des Nettoeinkommens im Unterhaltsverfahren . . 559 Oberstes Gericht: Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und Verteilung des ehelichen Vermögens, wenn Ehewohnung und ein beiden Ehegatten gemeinschaftlich gehörendes Hausgrundstück eine Einheit bilden . . 560 562;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 562 (NJ DDR 1972, S. 562) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 562 (NJ DDR 1972, S. 562)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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