Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 551

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 551 (NJ DDR 1972, S. 551); Betont wird die Notwendigkeit, die Autorität der Gerichtskritikbeschlüsse zu erhöhen. Es gibt Fälle, in denen z. B. Leiter von Betrieben sehr spät oder gar nicht Stellung nehmen oder nur nichtssagende oder formale Antworten geben. Deshalb wird verschiedentlich gefordert, die entsprechenden Leiter hierfür zur Verantwortung zu ziehen. Der Präsident des Obersten Gerichts der UdSSR unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Kontrolle der Gerichte über die Verwirklichung der Kritikbeschlüsse zu verstärken und systematisch zu kontrollieren. Ein Volksgericht in Rostow am Don und sein Rat dec Volksbeisitzer haben eine Analyse der Autorität und Wirksamkeit der Gerichtskritikbeschlüsse ausgearbeitet und darüber auf einer Beratung der Volksrichter berichtet. Es wurde beschlossen, den Partei- und Sowjetorganen entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, darüber in der Presse zu publizieren, das Material der Untersuchung an das Gebietsgericht zu senden und in bestimmten Zeitabständen Berichte einzelner Richter über die Verwirklichung der Kritikbeschlüsse durch die davon betroffenen Betriebe, Institutionen und Organisationen entgegenzunehmen. Das Gebietsgericht in Rostow am Don verallgemeinerte die Erfahrungen dieses Volksgerichts und gab allen Volksgerichten entsprechende Empfehlungen. Diese Maßnahmen zeitigten gute Erfolge. In dem betreffenden Stadtbezirk Rostows gibt es fast keinen Betriebsleiter mehr, der die Empfehlungen in Gerichtskritikbeschlüssen nicht mit dem größten Verantwortungsbewußtsein durchführt und dem Gericht eine Stellungnahme übermittelt. Die Volksrichter stehen in engem Kontakt zu den Betrieben, Institutionen und Organisationen. Sie berichten den Kollektiven der Werktätigen öfter als bisher über ihre Arbeit und helfen damit, die verschiedenartigen Verletzungen der Gesetzlichkeit mit verstärkter Kraft zu bekämpfen. Informationen Auf Einladung der Vereinigung der Juristen der DDR haben etwa 50 namhafte Juristen, darunter Richter und Staatsanwälte der Obersten und örtlichen Gerichte, Rechtsanwälte, leitende Mitarbeiter der Justizministerien, Professoren und Dozenten juristischer Fakultäten sowie Repräsentanten verschiedener Juristen-Organisa-tionen aus Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Volksrepublik Polen, Schweden, der UdSSR und der DDR an dem Juristentreffen vom 10. bis 13. Juli während der Ostseewoche 1972 in Rostock teilgenommen. Die Teilnehmer diskutierten in einem Kolloquium und in Fachgesprächen Probleme des Zusammenhangs zwischen Gesellschaft und Kriminalitätsvorbeugung, insbesondere die Fragen der Kriminalität und der Kriminalitätsvorbeugung in der sozialistischen Gesellschaft, sowie die Alternativen zur Freiheitsstrafe im Strafensystem und die Aufgaben der gesellschaftlichen Gerichte. Ferner erörterten sie auf einem Forum die völkerrechtlichen Aspekte des Friedens und der Sicherheit in Europa. Darüber hinaus hatten die Teilnehmer des Juristentreffens Gelegenheit, sich durch den Besuch von Gerichtsverhandlungen und Beratungen von Konfliktkommissionen sowie durch die Besichtigung eines Jugendwerkhofes über die Mitwirkung der Bevölkerung in der Rechtspflege und die Ergebnisse bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in der DDR zu informieren. Die am Treffen beteiligten Juristen brachten zum Ausdruck, daß es der Berufung und Verantwortung des Juristen entspricht, für die Herstellung .friedlicher und gleichberechtigter, auf der Grundlage des Völkerrechts beruhender Beziehungen zwischen allen Staaten einschließlich der DDR und der BRD sowie für die Durchsetzung des Prinzip der Universalität der UNO und ihrer Spezialorganisationen zu wirken. Ihrer Meinung nach ist es zur Gewährleistung des Friedens in Europa wünschenswert, sobald als möglich eine Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit mit gleichberechtigter Teilnahme aller interessierten Staaten durchzuführen. Das Juristentreffen wurde als geeignet angesehen, den Gedankenaustausch über Probleme unserer Zeit sowie über juristische Fragen zu fördern und zu einer Verbesserung der Verständigung und der Zusammenarbeit der Juristen aus den Teilnehmerländern beizutragen. * Am 14. Juli 1972 fand im Ministerium der Justiz die feierliche Verabschiedung von 90 Absolventen der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin statt. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Dr. Wünsche, betonte in seiner Festansprache, daß es Aufgabe eines jeden Rechtspflegejuristen sei, durch seine tägliche Arbeit einen Beitrag zur weiteren Bewußtseins- und Persönlichkeitsbildung der Bürger im Sinne der Lösung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe zu leisten. Bei der Auswertung der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED komme es insbesondere darauf an, den untrennbaren Zusammenhang von Recht und Kultur im Sozialismus deutlich zu machen sowie die Wirksamkeit der Rechtserziehung und -propaganda durch einen wesentlich stärkeren Einsatz kultureller Mittel spürbar zu erhöhen. * Der Konsultativrat für Urheberrecht beim Obersten Gericht behandelte am 12. Juli 1972 in einer ersten Auswertung der 6. Plenartagung des Zentralkomitees der SED kulturpolitische und rechtliche Probleme der Schaffensbedingungen des Urhebers in der DDR auf künstlerischem Gebiet. Prof. Dr. P ü s c h e 1, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, referierte über das Thema „Zur Effektivität von Sanktionen gegen die Verletzung urheberrechtlicher Befugnisse“. In der Diskussion wurde u. a. zur Notwendigkeit der Verstärkung der rechtspropagandistischen Arbeit auf dem Gebiet des Urheberrechts sowie zu Fragen der Verwirklichung des Urheberrechts in der Tätigkeit der Massenmedien, der Urheberverbände und der Rechtspflegeorgane Stellung genommen. * Auf Einladung der Advokatur der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland nahmen die Mitglieder des Vorstandes des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Potsdam an einer Festveranstaltung anläßlich des 50. Jahrestages der Bildung der Rechtsanwaltschaft der UdSSR teil. Der Leiter der Advokatur der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte hielt einen instruktiven Vortrag über die Entwicklung der sowjetischen Rechtsanwaltschaft, in dem er auch auf die gegenwärtigen Aufgaben und die Arbeitsweise der Rechtsanwälte in der UdSSR näher einging. In seiner Begrüßungsrede wies der Vorsitzende des Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirks Potsdam u. a. darauf hin, daß die erfolgreiche Arbeit der Kollegien der Rechtsanwälte in der Sowjetunion auch die Maßstäbe für die Gründung der Kollegien der Rechtsanwälte in der DDR gesetzt habe. Er würdigte ferner die seit vielen Jahren bestehenden engen Verbindungen zwischen der sowjetischen Militärjustiz und Advokatur und den Mitgliedern des Kolleaiums dev Rechtsanwälte im Bezirk.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 551 (NJ DDR 1972, S. 551) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 551 (NJ DDR 1972, S. 551)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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