Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 550

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 550 (NJ DDR 1972, S. 550);  die Fähigkeit des Täters, sich ohne Freiheitsentzug oder Besserungsarbeit gesellschaftsgemäß zu verhalten ; die Einstellung des Täters zur Tat (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens, Hilfe bei der Aufdek-kung der Straftat u. a.); die Umstände, die sich nicht unmittelbar auf die Straftat beziehen, jedoch große Bedeutung für die Einschätzung der Möglichkeit der Anwendung der bedingten Verurteilung haben (Verhalten in der Gesellschaft, in der Produktion usw.). Das Gericht muß diese Umstände in ihrer Einheit prü-fen./17/ Das ist unter den gegenwärtigen Bedingungen eines der wichtigsten Probleme bei der Bekämpfung von Straftaten mit geringerer Gesellschaftsgefährlichkeit, die den überwiegenden Teil der Straftaten bilden./18/ Die Veränderung des Charakters der Kriminalität erfordert die Einführung neuer strafrechtlicher Mittel,, die die erzieherische Rolle der Strafe verstärken. Dies erfolgt sowohl durch die Vervollkommnung des Systems der Strafen ohne Freiheitsentzug als auch durch die Erweiterung ihres Anwendungsbereichs. So wurde z. B. der Anwendungsbereich der Geldstrafe erweitert. In der sowjetischen Gerichtspraxis hat sich erwiesen, daß einige Zusatzstrafen so viel Wirksamkeit besitzen, daß sie mit Erfolg als Hauptstrafe angewandt werden können. Die Erkenntnis, daß es notwendig ist, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit von Strafen zu ergreifen, die nicht mit Freiheitsentzug verbunden sind, hat auch zu Veränderungen in der Strafgesetzgebung geführt. Von besonderer Bedeutung ist hier der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 12. Juni 1970. mit dem die neue Strafart der bedingten Verurteilung mit obligatorischer Heranziehung zur Arbeit begründet wurde./19/ Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Aussetzung der Freiheitsstrafe unter vom Gericht festzulegenden Bedingungen. Sie ist darauf gerichtet, daß der Verurteilte durch ehrliche Arbeit und vorbildliches Verhalten seine Besserung be-weist./20/ Mit dieser Strafart wird der Anwendungsbereich der Strafen ohne Freiheitsentzug erweitert, weil sie auch bei relativ schwerwiegenden Straftaten angewandt werden kann. Die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe wird vollzogen, wenn der Verurteilte die Arbeit am zugewiesenen Arbeitsplatz nicht aufgenommen oder böswillig und systematisch die Arbeitsdisziplin, die gesellschaftliche Ordnung oder die für ihn festgelegten Wohnbestimmun-gen verletzt hat. Auch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen eines neuen vorsätzlichen Verbrechens führt zum Vollzug der Freiheitsstrafe. Die Zeit, in der der Verurteilte nach seiner Verurteilung gearbeitet hat, kann ganz oder teilweise auf die Zeit der Strafverbüßung angerechnet werden. In seinem Beschluß Nr. 14 vom 23. Dezember 1970 hat das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR die ersten Erfahrungen bei der Anwendung dieser neuen Art der bedingten Verurteilung verallgemeinert und Maßnahmen festgelegt, die auf eine strikte Durchführung des Erlasses vom 12. Juni 1970 gerichtet sind./21/ im Vgl. Boldyrew/Iwanowa, „Die Anwendung der bedingten Verurteilung“, in: Wissenschaftliche Kommentare der Ge richtspraxis, Moskau 1969, S. 129 (russ.). 1181 Vgl. Geifer, „Tendenzen der Strafpolitik der sozialistischen Länder Europas“, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1971, Heft 5. S. 115-119 (russ.). I19J Sowjetische Justiz 1970, Heft 15, S. 21 (russ.). Näheres zum Inhalt dieser Strafart bei Keil, NJ 1971, S. 299 f. 20/ Vgl. Solopanow/Shurawlew, „Eine neue Art der bedingten Verurteilung“, Sowjetische Justiz 1970, Heft 15, S. 19 (russ.). 12V Vgl. Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSK 1971, Nr. 1, S. 11 ff. (russ.). Vgl. zum Inhalt Keil, NJ 1972 S. 107. Die sowjetischen Strafrechtswissenschaftler weisen auf die Notwendigkeit hin, die Effektivität auch der anderen Arten der bedingten Verurteilung zu erhöhen. Ein entscheidendes Problem ist dabei die Aktivierung der Mitwirkung der Kollektive der Werktätigen bei der Erziehung und Besserung der bedingt Verurteilten. Es wird darauf hingewiesen, daß es dazu teilweise noch an den erforderlichen rechtlichen Grundlagen fehlt. So hat das Kollektiv kein Recht, den Verurteilten am Verlassen des Arbeitsplatzes zu hindern oder von den Pflichten zur Erziehung und Besserung Abstand zu nehmen. Dies sei für die Wirksamkeit der bedingten Verurteilung abträglich./22/ Bei der Organisation und Kontrolle der Erziehung in den Kollektiven spielen die Volksbeisitzer (Schöffen) eine große Rolle. Deshalb wurden bei den Räten der Volksbeisitzer Sektionen zur Kontrolle für die Erziehung und Besserung geschaffen, die auf diesem Gebiet die Arbeit der Volksbeisitzer in Wohnbereichen und größeren Betrieben organisieren. Die Räte und ihre Sektionen werden von den Gerichten beauftragt, die Auswertung des Strafurteils im Kollektiv der Werktätigen vorzunehmen und den Erziehungsprozeß zu kontrollieren. Die mit dieser Aufgabe betrauten Volksbeisitzer informieren die Räte und ihre Sektionen über die erzieherische Arbeit mit dem Verurteilten und dessen Verhalten und unterbreiten Vorschläge für die evtl. Anwendung zusätzlicher Maßnahmen erzieherischen und vorbeugenden Charakters. Ein wichtiger Bestandteil der sozialistischen Strafpolitik ist die strikte Verwirklichung der Prinzipien der Differenzierung und Individualisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Dem dient der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR über die Tätigkeit der Gerichte im Kampf gegen die Rückfallkriminalität vom 18. März 1970, in dem sich das Oberste Gericht gegen die unbegründete Anwendung milder Maßnahmen wendet./23/ Zur Arbeit mit Gerichtskritiken In der sowjetischen Fachliteratur wird die Anwendung und Verwirklichung der Gerichtskritiken, insbesondere im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren, ausführlich erörtert./24/ Der Gerichtskritikbeschluß wird als eine der grundlegenden Formen der vorbeugenden Tätigkeit des Gerichts behandelt, weil dort die Ursachen und Bedingungen der Rechtsverletzung sowie Maßnahmen zu ihrer Beseitigung genannt werden. Allgemein wird gefordert, die Qualität der Gerichtskritiken zu erhöhen. So ergaben Untersuchungen in Leningrad, daß die Gerichtskritiken zum Teil Fragen behandelten, die in der konkreten Sache nicht geprüft wurden. Sie enthielten entweder nur allgemeine oder überhaupt keine Empfehlungen. Viele Gerichtskritiken trugen demzufolge nur informativen Charakter und waren nicht gegen konkrete Ursachen gerichtet. Als formal wird z. B. kritisiert, wenn in einem Kritikbeschluß lediglich der allgemeine Hinweis gegeben wird, die erzieherische Arbeit im Kollektiv zu verstärken und eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Disziplinverstößen zu schaffen. Kritisiert wird auch die Methode der doppelten Kritik, die darin besteht, die Gerichtskritik anzuwenden, wenn bereits Maßnahmen durch das Untersuchungsorgan erfolgt sind. ■22/ Vgl. Galperin. „Die Garantien der Effektivität der bedingten Verurteilung“. Sozialistische Gesetzlichkeit 1959, Heft 7, S. 27 ff. (russ.). /23/ Vgl. Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR 1970, Nr. 3, S. 8 und 14 ff. (russ). Vgl. dazu Keil, NJ 1972 S. 107. 24/ Vgl. dazu Gorkin, „Der XXIV. Parteitag der KPdSU und die Aufgaben der Justizorgane“, Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR 1971. Nr. 3, S. 3 ff. (russ.). 550;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 550 (NJ DDR 1972, S. 550) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 550 (NJ DDR 1972, S. 550)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik, Dietz Verlag Berlin. Aus dem Bericht des Politbüros an die Tagung des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Wachsamkeit sind beim Schließen von Verwahrräumen, bei der Bewegung von Inhaftierten und Strafgefangenen sowie bei der Durchführung anderer dienstlicher Aufgaben, keine Gespräche zu führen.

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