Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 520

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 520 (NJ DDR 1972, S. 520); immer öfter davon Gebrauch, sich mit Hinweisen und Empfehlungen an das übergeordnete Organ zu wenden. Mit diesen Leitungsmaßnahmen wird besonders auf die Entwicklung der sozialistischen Ideologie Einfluß genommen. Fragen der Einheit von Politik, Ökonomie und Sicherheit spielen dabei eine wichtige Rolle. Auch der Vertiefung des sozialistischen Eigentümerbewußtseins und der Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen durch die gerichtlichen Maßnahmen wird zunehmende Bedeutung beigemessen. So hat ein Kreisgericht den in zwei Jugendstrafverfahren festgestellten Zusammenhang zwischen dem Fehlverhalten der Jugendlichen und dem im Elternhaus geduldeten Empfang des Westfernsehens zum Anlaß genommen, sich mit Hinweisschreiben an die Betriebe der Eltern zu wenden. In den Antwortschreiben wurde mitgeteilt, daß in den Arbeitskollektiven eingehende ideologische Auseinandersetzungen geführt worden sind. Zur Reaktion auf Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen In den Kritikbeschlüssen wird den Kritisierten regelmäßig aufgegeben, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. In den meisten Fällen werden die Gerichtskritiken von den Verantwortlichen anerkannt, und sie nehmen innerhalb der Frist Stellung dazu. Das wird von den Gerichten, überwiegend kontrolliert. Geht nach Fristablauf und Erinnerung die Stellungnahme nicht ein, wird das übergeordnete Organ eingeschaltet. Grundsätzlich wird von den Kritisierten über die eingeleiteten Maßnahmen berichtet. Es gibt jedoch auch Einzelfälle, in denen die Kritisierten meinen, daß die Kritik zwar zu Recht bestehe, sie aber kein Verschulden an der Gesetzesverletzung treffe, weil andere dafür verantwortlich seien. So wurde z. B. ein VEB kritisiert, weil er einen Beschäftigten ohne die erforderliche vorherige erzieherische Einflußnahme und ohne Zustimmung der BGL fristlos entlassen hatte. Der betroffene Bürger hatte sich nach § 249 StGB strafrechtlich zu verantworten. In der Antwort der Betriebsleitung wurde versucht, die Schuld auf staatliche Organe und den vorherigen Betrieb abzuwälzen. Letztlich wurde jedoch auch hier die Kritik akzeptiert und über die Auswertung der Sache im Leitungskollektiv, unter Hinweis darauf, künftig die gesetzlichen Bestimmungen des GBA zu achten, berichtet. Teilweise nutzen die Kreisgerichte auch die Kraft der Schöffen, um im Einzelfall weitere Impulse für erforderliche Veränderungen 'zu geben. Dabei gehen sie richtig davon aus, daß der Kreisstaatsanwalt zu verständigen ist, wenn die verantwortlichen Leiter nicht die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten treffen, damit dieser dann mit dem Mittel des Protests Vorgehen kann (§40 StAG). Von der Möglichkeit, in solchen Fällen gemäß § 256 Abs. 3 StPO die Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zu informieren, machen die Gerichte jedoch nur selten Gebrauch. Zur Gewährleistung einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit und zur Sicherung einer straffen Kontrolle arbeiten die Gerichte überwiegend mit schriftlichen Hinweisen und Empfehlungen. Einige Kreisgerichte geben die Hinweise und Empfehlungen allerdings auch noch vorwiegend mündlich. Teilweise befinden sich in den Akten noch nicht einmal Vermerke über das Veranlaßte. Eine solche Praxis kann nicht befriedigen. Von großer Bedeutung ist, daß die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Arbeit mit Gerichtskritiken, Hinweisen und Empfehlungen kontinuierlich und zielgerichtet in die gesamtstaatliche Führungstätigkeit einfließen und damit zur Stärkung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie zur allseitigen Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit beitragen. Das erfordert jedoch, daß die Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen als gerichtliche Leitungsmethoden auch konsequent genutzt werden. Die Gerichte müssen die kontinuierliche und planmäßige Auswertung ihrer Arbeit auf diesem Gebiet sichern. Das wird gegenwärtig noch unterschätzt. So haben sich ausweislich der Arbeitspläne lediglich drei Kreisgerichte entsprechende Aufgaben gestellt. Ein weiterer Mangel besteht darin, daß die Analysen der gerichtlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet in Dienstbesprechungen nur mündlich vorgetragen und keine kontrollierbaren und abrechenbaren Festlegungen getroffen werden. Unter diesen Umständen ist es für die Gerichte schwierig, den örtlichen Organen verdichtete Informationen zü geben. Im wesentlichen geschieht das nur in den Berichterstattungen der Direktoren vor den Volksvertretungen. Dagegen werden Einzelinformationen öfters an die örtlichen Organe gegeben. So hat z. B. ein Kreisgericht Gerichtskritik an einer HO-Gaststätte wegen eines Verstoßes gegen § 7 der VO zum Schutze der Kinder und Jugendlichen geübt. Richtig wurde diese Kritik zugleich zum Anlaß genommen, den Rat des Stadtbezirks auf diesen Verstoß hinzuweisen, weil sich derartige Gesetzesverletzungen gehäuft hatten. Daraus wurden neben administrativen Maßnahmen auch Aufgaben der neugebildeten Aktivs für Ordnung und Sicherheit in den Wohnbereichen festgelegt. (Der vorstehende gemeinsame Bericht der Informations- und Dokumentationsstelle und der Inspektionsgruppe des Bezirksgerichts Gera wurde von den Genossen Appelfeller, Kasten und Kosser ausgearbeitet.) Rechtsprechung Strafrecht §§ 9, 193 Abs. 1 und 2 StGB; § 29 ABAO 231/1 - Holzbe-und -Verarbeitung vom 6. Januar 1970 (GBl.-Sdr. 654); § 12 ABAO 3/1 Schutzgüte der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren vom 20. Juli 1966 (GBl. II S. 563). 1. Die Pflicht zur Konkretisierung gesetzlicher Bestimmungen des Arbeitsschutzes entsprechend den betrieblichen Besonderheiten obliegt gemäß § 16 ASchVO dem Betriebsleiter. 2. Aus der ABAO 3/1 Schutzgüte der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren ergibt sich für den Leiter des Betriebes die Pflicht, Arbeitsmittel nur mit der ent- sprechenden Schutzgüte in Betrieb zu nehmen bzw. rechtzeitig Maßnahmen zur Nachrüstung zu treffen. 3. Gemäß § 12 der ABAO 3/1 ist der Betriebsleiter verpflichtet, die den Gesundheits- und Arbeitsschutz berührenden Forderungen und Hinweise für in seinem Bereich verwendete Erzeugnisse entsprechend ihrem Gegenstand in Arbeitsschutzinstruktionen aufzunehmen. Das setzt voraus, daß sich der Betriebsleiter über die Anforderungen an die Schutzgüte, z. B. durch die Einholung eines Schutzgütegutachtens, informieren läßt. Den leitenden Mitarbeitern (§ 18 ASchVO) obliegt für ihren Verantwortungsbereich die Pflicht, dem Betriebsleiter Hinweise hinsichtlich der fehlenden oder nicht nachgewiesenen Schutzgüte zu geben. 520;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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