Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 518

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 518 (NJ DDR 1972, S. 518); Materialien der Präsidien der Bezirksgerichte Zur Arbeit der Kreisgerichte mit Gerichtskritiken, Hinweisen und Empfehlungen Aus einem Bericht an das Präsidium des Bezirksgerichts Erfurt Im Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED heißt es: „Von allen Staats- und Wirtschaftsfunktionären muß gefordert werden, daß sie vorbehaltlos die Gesetzlichkeit achten und die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum festen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit machen. Selbstverständlich schließt das auch im großen wie im kleinen die strikte Wahrung der Rechte der Bürger ein.“/*/ Die Praxis der Gerichte, in den erforderlichen Fällen Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen zu erlassen, trägt dazu bei, diese Forderung des VIII. Parteitages der SED wirksam zu realisieren. Stand der Arbeit mit Gerichtskritiken, Hinweisen und Empfehlungen im Bezirk Erfurt Von den Kreisgerichten des Bezirks wurden mit Gerichtskritiken, Hinweisen und Empfehlungen gute Erfahrungen gesammelt. Die Gerichte haben in vielen Fällen mit diesen gerichtlichen Leitungsinstrumenten zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Festigung der Disziplin beigetragen. Teilweise gibt es aber auch noch eine nicht gerechtfertigte Zurückhaltung in der Anwendung, und in bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung sind noch Mängel zu verzeichnen. Deshalb hat das Bezirksgericht die Arbeit der Kreisgerichte auf diesem Gebiet analysiert. Vom ersten zum zweiten Halbjahr 1971 sind Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen im Bezirk um 7,4 " „ gestiegen. Das kann jedoch noch nicht befriedigen. So wurde nur in 6,8 % aller im Jahre 1971 erledigten Verfahren von den genannten spezifischen Leitungsmitteln Gebrauch gemacht, wobei lediglich in 1 % der Verfahren Gerichtskritik geübt wurde. Die Hinweise und Empfehlungen haben sich vom ersten zum zweiten Halbjahr 1971 um 11,2% erhöht. Bei den Gerichtskritiken gibt es dagegen einen Rückgang. Auf den einzelnen Rechtsgebieten ist die Arbeit mit den genannten Leitungsmethoden unterschiedlich. Auf dem Gebiet des Strafrechts wurde in 9 % der im Jahre 1971 erledigten Verfahren Gerichtskritik geübt bzw. wurden Hinweise und Empfehlungen gegeben. Demgegenüber beträgt der Anteil auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts nur 5,4 %. Schriftliche Hinweise und Empfehlungen wurden im ersten Halbjahr 1971 in 74,3 % und im zweiten Halbjahr in 73,7% der Fälle gegeben. Die genannten Leitungsmittel betreffen verschiedene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und haben eine Vielzahl von Problemen zum Inhalt. Die Gerichtskritiken konzentrieren sich besonders auf die Bereiche Handel und Industrie. Mit ihnen wird zumeist auf Mängel in der Leitungstätigkeit, vor allem bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit hingewiesen. Anforderungen an Kritikbeschlüsse, Hinweise und Empfehlungen In der Arbeit der Gerichte setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, daß die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren nicht nur von der Lösung des im Einzelfall sichtbar werden- /*/ Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. den individuellen Konflikts abhängt, sondern in hohem Maße auch von dem richtigen Gebrauch der Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen als Leitungsinstrumente des Gerichts zur Durchsetzung der verfassungsrechtlich statuierten gesamtgesellschaftlichen Verantwortung im Kampf gegen Kriminalität, andere Rechtsverletzungen und Mißstände. Kritikbeschlüsse sollen Initiativen in der Leitungstätigkeit der in Art. 3 StGB genannten Adressaten zur Kriminalitätsvorbeugung und Wahrung 'er sozialistischen Gesetzlichkeit auslösen. Dazu müssen die ihnen zugrunde liegenden Feststellungen geeignet sein. Die Voraussetzungen der Gerichtskritik (festgestellte Gesetzesverletzungen oder Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen) sind gesetzlich bestimmt. Sie ergeben sich allgemein aus § 9 GVG und speziell für Strafverfahren aus den §§ 18 bis 20, 256 StPO und für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen aus § 8 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen ÄEG vom 17. April 1963 (GBl. I S. 65). Die kritikwürdigen Umstände müssen im Verfahren bewiesen und im Beschluß des Gerichts unter Bezeichnung der verletzten gesetzlichen Bestimmungen und schädlichen Folgen, möglichst verbunden mit Vorschlägen für geeignete Veränderungsmaßnahmen, begründet sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, hat das Gericht Kritik zu üben, es sei denn, es liegen Umstände vor, die die Kritik erübrigen. In allen anderen erforderlichen Fällen sollten Hinweise und Empfehlungen gegeben werden, damit die für die Festigung der Gesetzlichkeit, Disziplin und Ordnung Verantwortlichen dafür sorgen, daß möglichen Gesetzesverletzungen vorgebeugt oder sich abzeichnende Ursachen oder Bedingungen von Rechtsverletzungen beseitigt werden. Wirksamkeit von Gerichtskritiken Die Gerichtskritiken haben Aktivitäten in den verschiedensten Bereichen ausgelöst, die zu konkreten Veränderungen führten. Unterschiede in der Anwendung der Gerichtskritiken als Mittel zur Wahrnehmung der Leitungsverantwortung der Gerichte bei der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit beruhen z. T. darauf, daß die gegebenen Möglichkeiten, mit Hilfe der Gerichtskritik kameradschaftlich und fördernd auf die Erhöhung der Qualität der Leitungstätigkeit von staats-und wirtschaftsleitenden Organen, besonders auf die weitere Festigung der Gesetzlichkeit hinzuwirken, noch nicht voll genutzt werden. Das gilt vor allem für den ZFA-Bereich. Richtigerweise werden unter Gesetzesverletzungen durch Tun oder Unterlassen begangene Verstöße gegen Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates, Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und Anordnungen der Ministerien gesehen. In den Kritikbeschlüssen werden die festgestellten Gesetzesverletzungen unter genauer Bezeichnung der verletzten Bestimmung dargelegt, und es wird oft gezeigt, wie die aufgetretenen Widersprüche überwunden werden können. Nicht selten wird dabei mit Recht festgestellt, daß den Gesetzesverletzungen ideologische Unklarheiten der Leitungsfunktionäre der Betriebe zugrunde liegen. Mit der Gerichtskritik werden solche Mängel gerügt, und es wird darauf hingewie- 518;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 518 (NJ DDR 1972, S. 518) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 518 (NJ DDR 1972, S. 518)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit von entscheidender Bedeutung sind. Für die konsequente Durchsetzung der auf dem zentralen Führungsseminar insgesamt gestellten Aufgaben zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit umzusetzen haben. Durch ihre aktive Einbeziehung müssen sie den Inhalt voll verstehen und sich damit identifizieren. Wenn auch die Durchsetzung und vor allem die Qualität der Ausgangsmaterialien zur Gewinnung von nicht den Erfordernissen der politisch-operativen Arbeit. Völlig unzureichend ist die Nutzung der sich aus der und der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

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