Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 506

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 506 (NJ DDR 1972, S. 506); waits der DDR 4/71 zur Anwendung der Geldstrafe und des Strafbefehlsverfahrens vom 3. August 1971 (Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR, Nr. 3/71) sowie der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 9. Juli 1971 (NJ-Beilage 6/71 zu Heft 15) zur gleichen Problematik. Die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung dieser Leitungsdokumente beweisen, daß sie wesentlich zur Verbesserung der Qualität und zur Beschleunigung der Strafverfolgung in einfachen Strafsachen beigetragen haben. Es ist nunmehr an der Zeit, eine Reihe von Erfahrungen dahin zu überprüfen, ob sie auf alle Strafsachen übertragen werden können. Die Praxis beweist, daß in den Fällen, in denen kurz nach der Tat die staatliche Reaktion folgte, sowohl im Hinblick auf den Täter als auch auf die Öffentlichkeit die größte Wirksamkeit erzielt wurde. Die Gerichtsverhandlungen fanden in diesen Fällen zu einem Zeitpunkt statt, zu dem der Täter noch unter dem Eindruck der begangenen Straftat stand; sein Schuldgefühl war noch ausgeprägt. Die Aussagen der Zeugen und der mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte waren wegen des noch kurzen Zeitablaufs von hohem Bewefs-und Überzeugungswert. Die schnelle Reaktion förderte auch das Vertrauen der Öffentlichkeit zu den Maßnahmen der Rechtspflegeorgane. Im Prozeß der Durchsetzung der Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Strafverfolgung erkannten die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane immer besser, daß es nicht in erster Linie um Fragen der technischen Rationalisierung, um Arbeitserleichterungen oder um die Beseitigung eventuell vorhandener Arbeitsreste ging, sondern um das Grundanliegen der sozialistischen Rechtspflege: durch eine schnelle, konzentrierte Strafverfolgung zur wirksamen Zurückdrängung der Kriminalität beizutragen. Daraus ergibt sich zugleich, daß die Maßnahmen keine einmalige, vorübergehende Aktion darstellen, sondern der ständigen Vervollkommnung und Vertiefung bedürfen. Das ist ein komplizierter Prozeß, der z. T. auch durch objektive Bedingungen erschwert wird. Der Verantwortung der Staatsanwaltschaft entspricht es, wenn ihre Mitarbeiter mit viel Initiative und Ideenreichtum bemüht waren, die Durchsetzung der genannten Maßnahmen positiv zu beeinflussen. Dazu gehörte es auch, Schwierigkeiten im Wege einer engen Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen zu überwinden. Positive Erfahrungen dieser Bemühungen bieten sich zur Verallgemeinerung an. Darüber hinaus gibt es auch andere Probleme, die im Interesse der Erhöhung der Wirksamkeit der Strafverfolgung aller Strafsachen der Diskussion bedürfen. Zur Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane Die bisherigen Erfahrungen mit der Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane haben bewiesen, daß die Anstrengungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Strafverfolgung nur dann von dauerhaftem Erfolg sind, wenn alle Rechtspflegeorgane unter voller Achtung ihrer Eigenverantwortung eine zielgerichtete und planmäßige Zusammenarbeit sichern. In sachlichen, kameradschaftlichen Auseinandersetzungen über auftretende Probleme muß gewährleistet werden, daß die Leitungsentscheidungen der einzelnen Rechtspflegeorgane von gemeinsamen Auffassungen bestimmt werden. Das ist um so notwendiger, als sich die Maßnahmen zur höheren Wirksamkeit der Strafverfolgung keineswegs im Selbstlauf durchsetzen. So wurden z. B. in einzelnen Kreisen einige Mängel und Überspitzungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens überbewertet. Das führte zu Auffassungen, die die Gefahr enthielten, diese rationelle Verfahrensweise zu beseitigen. Durch gemeinsame Beratungen aller Leiter der Rechtspflegeorgane wurde diesen fehlerhaften Auffassungen wirksam entgegengetreten Das Bestreben, allgemein interessierende Probleme in echter Gemeinschaftsarbeit zu lösen, hat auch zu einer besseren Arbeit in den einzelnen Organen geführt. So ist beispielsweise die Qualität der Anleitung der Staatsanwälte gegenüber den Untersuchungsorganen zur Bearbeitung der Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Erhöhung der Wirksamkeit der Strafverfolgung weiter verbessert worden. Es haben sich neue Methoden und Formen der Anleitung entwickelt, wie z. B. die Wochenberatung des Kreisstaatsanwalts mit dem K-Leiter eine Form der Anleitung, die besonders operative Gesichtspunkte berücksichtigt. Diese Beratungen dienen zumeist der Abstimmung und Entscheidung über die Art und Weise der Erledigung einzelner Verfahren. Entsprechend dem Stand der Ermittlungen wird entschieden, ob Anklage zu erheben oder ein Strafbefehl zu beantragen ist oder ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gegeben sind. Der Staatsanwalt des Kreises'Ludwigslust hat insoweit eine verallgemeinerungswürdige Arbeitsweise entwik-kelt. Er gestaltet diese Beratungen inhaltlich nach folgenden Schwerpunkten: Abstimmung über Anzeigen gegen bekannte Täter; Abstimmung über Anzeigen gegen unbekannte Täter; Abstimmung über Verfahren, bei denen die Anzeigenprüfung abgeschlossen ist; Überprüfung des Standes und der Ergebnisse der Ermittlungen anhand der beim Staatsanwalt vorliegenden Einleitungsverfügungen; Auswertung gerichtlich abgeschlossener Verfahren. Die Abstimmung zwischen Kreisstaatsanwalt und K-Leiter erfolgt hierbei u. a. nach folgenden Fragen: Liegt auf Grund der Anzeige der Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit vor? Liegt eine eindeutige Anzeige vor, die ohne weitere Ermittlungen zur Entscheidung über die Art der Erledigung führen kann, oder ist eine Abstimmung über die benötigten Beweismittel und den Termin des Abschlusses der Ermittlungen erforderlich? Welche strafprozessualen Maßnahmen sind zur Beweissicherung erforderlich? Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen und die gesellschaftliche Notwendigkeit für einen Haftbefehl vor? Ist bei außerordentlichen Vorkommnissen eine Veröffentlichung in der Presse geboten? Wie ist die konkrete Sache nach der Anzeigenprüfung zum Abschluß zu bringen? (Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, Antrag auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens oder eines Strafbefehlsverfahrens, Erledigung der Sache nach der Gemeinsamen Anweisung zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens in einfachen Strafsachen). Entspricht der Stand der Ermittlungen den getroffenen Festlegungen? Haben sich während der Ermittlungen Gesichtspunkte ergeben, die eine Korrektur vorangegangener Leitungsentscheidungen notwendig machen? Erfordern im Zusammenhang mit der Ermittlung festgestellte Gesetzesverletzungen oder Ursachen und Bedingungen der Straftat Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht oder genügt eine entsprechende Reaktion durch das Untersuchungsorgan? 506;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 506 (NJ DDR 1972, S. 506) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 506 (NJ DDR 1972, S. 506)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit und Voraussetzung zur Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung und weit er strafprozessualer Rechte. Die ahrung der. verfassungsmäßigen Grundrechte Beschul- digter, insbesondere die Achtung der Würde des Menschen und seiner Rechte haben in Untersuchungshaft befindliche Ausländer. D-P-P- gruudsätz lieh die gleieh-en Rechte und Pflächten wie - inhaftierte Bürger. Für die praktische Verwirklichung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die auf die Aus-, lieferung der fahnenflüchtigen Mörder besteht und diese Position bei allen Verhandlungen mit den Justizorganen der und von Berlin vertritt.

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