Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 5 (NJ DDR 1972, S. 5); Wirklichkeit, sondern sie setzt es voraus.“/24/ Deshalb sollten durchaus quantitative Angaben über die Wirksamkeit angestrebt werden, soweit das real möglich ist; denn sie erhärten die qualitativen Aussagen. Nützlich erscheint es auch, quantitative Angaben über die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zum Ausgangspunkt von Untersuchungen über die Wirksamkeit der Rechtspflege zu machen. Zahlen über das Verhältnis der verschiedenen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sagen für sich allein nichts aus über die Wirksamkeit der Rechtspflege, aber ihre Schwankungen können Anhaltspunkte für Untersuchungen sein. Dagegen enthält die Aufklärungsquote ihre exakte /24/ Kriminalstatistik Leitfaden, Berlin 1968, S. 19 f. Ermittlung vorausgesetzt insofern eine direkte Aussage über die Wirksamkeit der Rechtspflege, als sie den Umfang der Fälle zeigt, in denen die Täter ermittelt bzw. nicht ermittelt wurden, wobei diese Einschätzung dahingehend ergänzt werden muß, ob die Täter schwerer Straftaten rasch gefaßt wurden und ob überhaupt eine zügige Aufklärung der Straftaten erfolgt. Zu dieser Einschätzung muß die Gewißheit kommen, daß die Gesetzlichkeit bei der Einleitung von Ermittlungsverfahren, insbesondere die Abgrenzung der Straftaten von anderen Rechtsverletzungen (Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten), der Gesetzlichkeit entspricht. Dieses Beispiel zeigt, wie sich auch bei der Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtspflege quantitative und qualitative Erscheinungen durchdringen. EBERHARD WENDEL, Leiter der Abt. Recht im Zentralen Warenkontor WtB Zum Tatbestand der Falschmeldung und Vorteilserschleichung aus der Sicht des Wirtschaftsrechts Bestandteil der Leitung und Planung der Volkswirtschaft ist das volkswirtschaftliche Informationssystem. Seine Daten müssen Aktualität und unbedingte Zuverlässigkeit auf weisen. Nicht ordnungs- und wahrheitsgemäße Informationen führen zu ungenauen oder falschen Entscheidungen. Das Anliegen des Tatbestands der Falschmeldung und Vorteilserschleichung (§ 171 StGB) ist daher darin zu sehen, die Sammlung, Verarbeitung, Weiterleitung und Speicherung aller für die Leitung des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses notwendigen Informationen gegen gewollte Unwahrhaftigkeit zu schützen. Täterkreis Zum Täterkreis des Tatbestands des § 171 StGB zählen Staatsfunktionäre sowie Leiter oder leitende Mitarbeiter eines Wirtschaftsorgans oder Betriebes, die im Rahmen ihrer Verantwortung Berichte, Meldungen oder Anträge an Staats- oder Wirtschaftsorgane zu machen haben. Allgemeines Merkmal ist, daß ihnen die Pflicht obliegt, Berichte oder Meldungen an Staatsoder Wirtschaftsorgane zu machen bzw. Anträge zu stellen. Diese Rechtspflicht kann dem Täter durch die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsaufgabe, durch den die Arbeitsaufgabe. präzisierenden Funktionsplan, durch eine ihn unmittelbar betreffende Weisung des disziplinarischen Vorgesetzten, durch eine innerbetriebliche Anweisung, aber auch durch Rechtsvorschriften übertragen worden sein. Mit der Formulierung „im Rahmen seiner Verantwortung“ verlangt der Tatbestand ausdrücklich das Vorliegen einer derartigen Rechtspflicht. Fehlt diese oder fehlt der Nachweis einer derartigen Rechtspflicht, ist keine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet. Den Leitern oder leitenden Mitarbeitern eines Wirtschaftsorgans oder Betriebes ist bereits durch Rechtsvorschriften eine Rechtspflicht zur Abgabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Berichte und Meldungen übertragen./l/ Soweit es sich um Berichte und Meldun- /l/ Vgl. die §§ 38 Abs. 1, 40 und 42 Abs. 1 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. n S. 121); §§ 6 Abs. 6, 20 Abs. 2 der VO über die Material-, Ausrüstungsund Konsumgüterbilanzierung Bilanzierungsverordnung vom 20. Mai 1971 (GBl. n S. 377) ; § 6 der HauptbuchhalterVO vom 20. Januar 1971 (GBl. II s. 137) und § 25 der VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik vom 12. Mai 1966 (GBL n S. 445) i. d. F. der ÄnderungsVO vom 20. Januar 1971 (GBl. II S. 142); gen im Berichtswesen handelt, weisen die Formblätter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Dienststellung der zur Unterschrift Verpflichteten aus. Das trifft auch zu für die durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik genehmigten Berichterstattungen. Mit einer derartigen Bestätigungsforderung gegenüber einem ausdrücklich genannten Personenkreis durch das zuständige zentrale Staatsorgan/2/ werden Rechtspflichten statuiert. Das gilt im übrigen auch für offene Handels- oder Kommanditgesellschaften; dabei wird davon auszugehen sein, daß der mit der Geschäftsführung beauftragte Gesellschafter oder soweit dies gemäß § 114 Abs. 2 HGB vereinbart der im Gesellschaftsvertrag beauftragte Gesellschafter für die Abgabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Informationen im Rahmen des Berichtswesens verantwortlich ist. Außerhalb des staatlichen Berichtswesens/3/, jedoch innerhalb des volkswirtschaftlichen Bereichs/4/ abgegebene Anträge enthalten in der Regel ebenfalls eine geforderte Dienststellung des zur Unterschrift Verpflichteten. Es werden dies diejenigen Personen der Be- § 7 der VO über das Berichtswesen vom 26. März 1969 (GBl. II S. 1S5); § 7 der VO über die Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16. Oktober 1968 (GBl. II S. 963); Beschluß des Ministerrates zur weiteren Gestaltung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Kombinate vom 10. Dezember 1970 (GBl. II 1971 S. 19); §§ 7, 16, 19, 20 und 25 der VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik vom 12. Mai 1966 (GBl. II S. 445). Diese Regelungen gelten für alle Bereiche der Volkswirtschaft. Mit der AO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der sozialistischen Landwirtschaft (GBl. n S. 155) wurde auch dieser letzte Bereich in das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik einbezogen, so daß die Bestimmungen der VO vom 12. Mai 1966 in allen Bereichen der Volkswirtschaft anzuwenden sind, unabhängig davon, welche Eigentumsformen die einzelnen wirtschaftenden Einheiten aufzuweisen haben. j2j VO über das Statut der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik vom 28. Oktober 1966 (GBl. II S. 881), insbesondere § 16 Abs. 6. Zu beachten sind auch hier die §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 8 und 8 der VO über das Berichtswesen. fif Zur Abgrenzung ist hier wiederum die VO über das Berichtswesen heranzuziehen. Das Abrechnungssystem umfaßt zwei Komplexe: 1. Informationen über den Stand und die planmäßige Entwicklung der Arbeitsbedingungen der Werktätigen der Betriebe. 2. Informationen über die Stabilität und Schwankungsbreiten der tatsächlichen ökonomischen Leistungen der Betriebe gegenüber den vorgegebenen Führungs- und Regelgrößen. /4/ Es ist immer davon auszugehen, daß es sich bei den hier erörterten Straftaten um Straftaten gegen die Volkswirtschaft handelt. Daraus folgt, daß falsche oder unvollständige Informationen außerhalb der Volkswirtschaft durch § 171 StGB nicht erfaßt werden. 5;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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