Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 482

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 482 (NJ DDR 1972, S. 482); sam waren, wenn Inhaber von Betrieben mit staatlicher Beteiligung oder von privaten Industriebetrieben am Verfahren beteiligt waren. Die in diesem Beschluß geforderte enge Zusammenarbeit mit den Finanzorganen diente der einheitlichen Bewertung des für die Vermögensverteilung bedeutsamen Anteils des Inhabers am Betriebsvermögen. In der Praxis sind solche gerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Ehelösung nur sehr selten aufgetreten, die Beiziehung gutachtlicher Stellungnahmen der Finanzorgane war zudem nur in wenigen dieser Verfahren notwendig. Durch die Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse haben derartige gerichtliche Vermögensteilungen noch mehr an Bedeutung verloren, so daß Festlegungen dazu nicht mehr erforderlich waren. Das ändert jedoch nichts an dem Grundsatz, daß nur der auf eigener Arbeit eines Gewerbetreibenden beruhende Anteil des Vermögens im Rahmen der §§ 39, 40 FGB der Vermögensauseinandersetzung zugrunde gelegt werden kann. Besteht darüber soweit dies im Einzelfüll z. B. bei großen Einzelhandels- bzw. Handwerksbetrieben künftig noch praktisch wird kein Überblick, dann sind zur Aufklärung des Sachverhalts natürlich auch in Zukunft entsprechende Auskünfte der Finanzorgane einzuholen. Dafür gibt im wesentlichen Abschnitt B 1.3. der Richtlinie Nr. 24 des Plenums des Obersten Gerichts zur Aufhebung der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft der Ehegatten während und nach Beendigung der Ehe vom 22. März 1967 (NJ 1967 S. 240) eine den Umfang der Autklärungspflicht des Gerichts kennzeichnende Orientierung. Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung in das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen (Ziff. 4) war es erforderlich, den Hinweis aus Ziff. 9 des Beschlusses vom 18. Mai 1966, daß es keiner besonderen Vollstreckungsklausel bedarf, um gegebenenfalls wegen Schulden eines Ehepartners in das gemeinschaftliche Eigentum oder Vermögen vollstrecken zu können, auch in den neuen Beschluß zu übernehmen, weil für diese anderweit nicht geregelte Orientierung nach wie vor ein praktisches Bedürfnis besteht. Zu einigen allgemeinen Verfahrensfragen Ein wesentliches Anliegen des Beschlusses vom 18. Mai 1966 war es, unmittelbar nach Inkrafttreten der Familienverfahrensordnung auch zu einigen neu geregelten allgemeinen Verfahrensfragen Stellung zu nehmen, um eine einheitliche Anwendung dieses Gesetzes zu erreichen. Zu diesen Fragen zählen die Festlegungen in Ziff. 4 Abs: 1 und 4 zur einstweiligen Anordnung, die in den Beschluß vom 7. Juni 1972 nicht wieder aufgenommen wurden. Die Grundorientierung auf Entscheidung über den Antrag nach mündlicher Verhandlung sowie das Erfordernis der Begründung der einstweiligen Anordnung ergibt sich aus § 9 Abs. 3 FVerfO. Diese Orientierung hat sich inzwischen in der Praxis ebenso durchgesetzt wie die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung im Falle gebotener Erhöhung des Unterhalts auch für kurze Zeitabschnitte bei Erkrankung eines Kindes zu erlassen, soweit im Einzelfall überhaupt über Anträge nach § 22 Abs. 1 Satz 2 FGB zu entscheiden war. Solche Ansprüche sind seit dem 1. Juli 1972 nach dem Inkrafttreten der Maßnahmen zur Unterstützung alleinstehender Werktätiger bei Freistellung von der Arbeit zur Pflege erkrankter Kinder/7/ weitgehend gegenstandslos geworden. Die Aufnahme der entsprechenden Hinweise in den Beschluß vom 7. Juni 1972 war daher nicht mehr erforderlich. In der Praxis durchgesetzt haben sich auch die Festlegungen zum Geltungsbereich der FVerfO, zur Prozeßfähigkeit und zur Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen (Ziff. 1, 2 und 8 des Beschlusses vom 18. Mai 1966), so daß im Beschluß vom 7. Juni 1972 gleichfalls auf sie verzichtet werden konnte. Hl Vgl. § 2 der Fünften Verordnung über die Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung vom 10. Mai 1972 (GBl. II S. 307). Aus der Praxis für die Praxis Zur Einbeziehung der Erfahrungen der Schiedskommissionen in die Leitungstätigkeit der örtlichen Organe im Bezirk Potsdam Der Beirat für Schiedskommissionen beim Präsidium des Bezirksgerichts Potsdam hat in einer seiner langfristig geplanten Tagungen die Integration der Erfahrungen der Schiedskommissionen in die Leitungstätigkeit der örtlichen Organe eingeschätzt. Dazu hatte der im SchK-Beirat mitarbeitende Vertreter der Abt. Innere Angelegenheiten beim Rat des Bezirks Potsdam einen Bericht vorzu bereiten, der im SchK-Beirat beraten und als Arbeitsgrundlage bestätigt wurde. Ausgangspunkt dieses Berichts war die Feststellung, daß das Ziel des kontinuierlichen Zusammenwirkens mit den örtlichen Volksvertretungen und den staatlichen Organen darin besteht, die Schiedskommissionen planmäßig in die Lösung der Aufgaben zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und an- derer Rechtsverletzungen und Konflikte einzubeziehen. Erfahrungen und Probleme aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen werden den örtlichen Volksvertretungen, den Räten oder den ständigen Kommissionen durch die regelmäßigen (meist halbjährlichen) Berichte der Schiedskommissionen selbst oder der Kreisgerichtsdirektoren vermittelt und tragen zur Verbesserung der staatlichen Leitung im Territorium bei. Die Einbeziehung der Schiedskommissionen in die Vorbeugung von Rechtsverletzungen und ihre Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen ist in den einzelnen Kreisen des Bezirks Potsdam sehr unterschiedlich entwickelt. Im Kreis Zossen wird z. B. eine kontinuierliche Arbeit geleistet. Halbjährlich berichten die Vorsitzenden der Schiedskommissionen vor den örtlichen Volks- vertretungen. Die Berichterstattung wird in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises und dem Kreisausschuß der Nationalen Front vorbereitet. Diese Art der Rechenschaftslegung wurde in Form von schriftlichen Hinweisen allen Schiedskommissionen des Kreises empfohlen. Trotz dieser Anleitung und Unterstützung bedarf die Berichterstattung im allgemeinen einer qualitativen Verbesserung; sie ist in allen Kreisen einzuführen. Wenn die Schiedskommissionen in ihren Berichten auf Probleme hin-weisen, geben die Räte in der Regel die geforderte Unterstützung. So wurde z. B. im Kreis Luckenwalde eine bessere Hilfe der örtlichen Organe bei der Gewinnung neuer Mitglieder und die Einordnung der Ergebnisse der Rechenschaftslegung in die Arbeit der Räte gefordert. Diese Forderungen sind inzwischen realisiert. Die meisten Berichterstattungen sind dadurch gekennzeichnet, daß die 482;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 482 (NJ DDR 1972, S. 482) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 482 (NJ DDR 1972, S. 482)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeitsgrundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen. Die detaillierte Ausgestaltung der informationeilen Prozesse im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X