Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 48 (NJ DDR 1972, S. 48); In diesem Zusammenhang lenkte der stellvertretende Direktor Beckmann (BG Magdeburg) die Aufmerksamkeit des Plenums auf die Notwendigkeit einer schnellen Auswertung und Verallgemeinerung effektiver Arbeitsmethoden und Formen der Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Organen. Das sei im Bezirk Magdeburg, insbesondere bei der Verwirklichung von Räumungstiteln im Zusammenwirken mit der Abt. Wohnraumlenkung, den Betriebswohnungskommissionen und dem Aktiv für Wohnungswesen der Ständigen Kommission der Volksvertretung, geschehen, als in der Stadt Staßfurt hierzu eine beispielhafte Arbeit geleistet worden sei. In der weiteren Diskussion wurde die Zusammenarbeit der Gerichte mit den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, insbesondere bei der wirksamen Bekämpfung der Mietrückstände, erörtert. So berichtete Direktor Dr. Körner (BG Dresden) über die verallgemeinerungswerte Arbeitsweise des Kreisgerichts Freital. Anfang 1971 sei hier gemeinsam mit Vertretern des örtlichen Rates und des VEB Gebäudewirtschaft über die Bekämpfung der Mietrückstände beraten worden. Dem habe eine gründliche Einschätzung der Mietrückstände durch den VEB Gebäudewirtschaft, eine Auswertung der durchgeführten Zivilverfahren durch die Zivilkammer und eine Untersuchung der Mahnverfahren durch den Sekretär zugrunde gelegen. Daraus habe sich die Notwendigkeit ergeben, daß nicht nur die einzelnen gerichtlichen Verfahren effektiver auszugestalten sind, sondern daß bereits vor eventuellen Verfahren die gesellschaftlichen Kräfte auf die Überwindung des Konflikts zu lenken sind. So habe sich z. B. der VEB Gebäudewirtschaft verpflichtet, beim Auftreten von Mietrückständen zunächst zur Arbeitsstelle des Schuldners, zu seiner Hausgemeinschaft oder zu anderen gesellschaftlichen Kollektiven aus seinem Lebensbereich Verbindung aufzunehmen. Das Ergebnis der Aussprachen werde in der Klageschrift vermerkt, so daß das Gericht das Kollektiv in das Verfahren einbeziehen kann, das sich bereits mit dem Mietschuldner befaßt hat. Uber Erfahrungen aus der staatlichen Leitungstätigkeit beim Abbau der Mietrückstände berichtete der amtierende Leiter der Abteilung Hauptplanträger komplexer Wohnungsbau und Wohnungspolitik des Rates des Bezirks Rostock, Karolewski. Beachtlich sei, daß die Ergebnisse in den Kreisen des Bezirks und sogar in den Kreisen selbst sehr unterschiedlich seien und daß die Mietrückstände insbesondere dort zunehmen, wo sich der volkseigene Vermieter durch Zentralisation u. ä. immer mehr vom Mieter entfernt. Bei den AWGs oder in kleineren Wohnungsverwaltungen setze die erzieherische Arbeit gegenüber dem Mietschuldner unverzüglich und unter aktiver Teilnahme der gesellschaftlichen Kräfte ein. In den größeren Betrieben der Gebäudewirtschaft mit Außenstellen komme es auf eine schnelle und exakte Information über aufgetretene Mietrückstände durch die Mietenbuchhaltungen an und auf die Einbeziehung der Mieter in Form von Mietermitverwaltungen oder von Mietenbarinkassos. Der Betriebsleiter des VEB Gebäudewirtschaft Stralsund, Schmidt, wies auf den engen Zusammenhang zwischen den Möglichkeiten der Erhaltung und Modernisierung der Wohnraumsubstanz und der pünktlichen Zahlung der vertraglich festgelegten Wohnungsmieten hin. Zur Bekämpfung der Mietrückstände sei unter Leitung des Justitiars des VEB eine Arbeitsgemeinschaft gebildet worden, die auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Mietenbuchhaltung des VEB, der Abt. Wohnungswirtschaft des örtlichen Rates und den Wohnungsverwaltungen in den Wohngebieten hinwirke. Die Einbeziehung von Hausgemeinschaf- ten, Betrieben und Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front sowie die Übergabe von Mietschuldnerlisten an das Kreisgericht und an das Sekretariat des Kreisausschusses der Nationalen Front habe zum Rückgang der Mietschulden beigetragen. Die gute Zusammenarbeit des VEB Gebäudewirtschaft Stralsund mit dem Kreisgericht habe dazu geführt, daß im Jahre 1970 von acht eingereichten Klagen sechs in Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit behandelt worden seien. Nach den ersten Verfahren seien 8 600 M und nach einer weiteren Verhandlung 6 900 M von den geladenen Mietschuldnern gezahlt worden. Über die Arbeit des Kreisgerichts Stralsund-Stadt bei der gründlichen Vorbereitung der Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit berichtete Kreisgerichtsdirektor Dietrich. Termine seien so angesetzt worden, daß für die meisten der geladenen etwa 140 Mietschuldner bereits Arbeitsschluß war. Mit Hilfe der Betriebs- und Kaderleiter, der Arbeitskollektive und Gewerkschaftsfunktionäre seien die Mietschuldner veranlaßt worden, an der Verhandlung teilzunehmen. Schon vor den Verhandlungen habe die Mehrzahl der Mietschuldner die Rückstände ganz oder teilweise beglichen, Daueraufträge an Sparkassen erteilt oder Lohnabtretungserklärungen mit dem Betrieb vereinbart. In den Verhandlungen seien die Notwendigkeit der pünktlichen Mietzahlung und die ökonomischen Auswirkungen der Mietrückstände erläutert worden. Über diese Verhandlungen sei auch ausführlich in mehreren Stralsunder Tageszeitungen berichtet worden. Das Kreisgericht Stralsund hat außerdem gemeinsam mit der Urania Foren über mietrechtliche Fragen organisiert, mit dem Ziel, den Mietparteien die gegenseitigen Rechte und Pflichten aufzuzeigen, aber auch die politisch-ideologische Erziehungsarbeit der gesellschaftlichen Kräfte im Wohnbereich zu verstärken. Wie auch die gesellschaftlichen Gerichte an der Durchsetzung des Wohnungsmietrechts aktiv mitwirken können, wurde in den Diskussionsbeiträgen des stellvertretenden Direktors Windhausen (BG Gera) und der Vorsitzenden der Schiedskommission VI Schwerin, Frau Garbe, deutlich./7/ Dr. H u g o t, Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin, unterstrich, daß den Gerichten obwohl sie nicht die Hauptverantwortung für die Realisierung der Mietforderungen tragen wichtige Aufgaben obliegen. Es komme vor allem darauf an, durch die planmäßige kontinuierliche Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen, dem VEB Gebäudewirtschaft und den gesellschaftlichen Kräften im Wohngebiet und in den Betrieben eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Mietschuldnern zu schaffen. Die zur Verfügung stehenden Erziehungs- und Zwangsmittel seien zur Disziplinierung der Mietschuldner konsequent aber differenzierter anzuwenden. Darauf habe auch das Plenum des Stadtgerichts orientiert und die Notwendigkeit des Zusammenwirkens mit den staatlichen Organen, insbesondere bei der Verwirklichung von Räumungsurteilen, betont. In Zusammenarbeit mit dem Magistrat habe das Präsidium des Stadtgerichts im Oktober 1971 Standpunkte zu Fragen der Entscheidungstätigkeit in Wohnungssachen erarbeitet, die unter Beachtung der Wohnraumsituation eine Rechtsprechung sichert, die mit der realen Lage und dem Gesetz übereinstimmt. Den Gerichten sei empfohlen worden, insbesondere bei Wohnungsentscheidungen in Ehesachen, keine Räumungsfristen mehr festzulegen, da ohnehin die Vollstreckung eines Räumungstitels erst nach rechtskräftiger Zuweisung neuen Wohnraums möglich ist. Damit werde verhindert, daß gerichtliche m vgl. dazu auch den Beitrag von Garbe in diesem Heft. 48;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 48 (NJ DDR 1972, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 48 (NJ DDR 1972, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? in ihren Verantwortungsbereich zu lösen als auch die übrigen operativen Diensteinheiten bei dei Lösung ihrer diesbezüglichen Aufgaben zu unterstützen. Bei der Organisierung des Einsatzes der Kräfte, Mittel und Methoden und Ordnung in den zu gewährleisten den SGAK. und auf die Schwerpunkte der ünsatz aller offiziellen und in jinen hohen Stand der Sicherheit.

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