Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 478

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 478 (NJ DDR 1972, S. 478); Schließlich enthält der Beschluß Empfehlungen an die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen, die Probleme der Ehe und Familie stärker in ihre politisch-ideologische Arbeit einzuordnen. Die Leiter der Betriebe wurden unter Hinweis auf konkrete Möglichkeiten ihrer Einflußnahme verpflichtet, gezielter die Entwicklung sozialistischer Familienbeziehungen zu fördern. So sind z. B. konkrete Maßnahmen zur Förderung gesunder Familienbeziehungen in die Pläne zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aufzunehmen. Wir sehen es als eine selbstverständliche Aufgabe an, die zielstrebige Umsetzung des Beschlusses der Volksvertretung nach besten Kräften zu unterstützen. Das geschieht im Rahmen der generellen Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben, aber auch bei der praktischen Durchführung des Beschlusses. So sieht das Kreisgericht eine Aufgabe darin, die Schuldirektoren und Fachlehrer im Rahmen ihrer Weiterbildung mit den Problemen der Ehe und Familie aus der Sicht der Rechtsprechung vertraut zu machen, um sie immer besser zu befähigen, den Eltern und Schülern das entsprechende Wissen auf diesem Gebiet zu vermitteln. An der Zentralschule für Pionierleiter in Droyßig haben es die Richter in Fortsetzung ihrer bisherigen guten Zusammenarbeit übernommen, mit den Studenten Seminare über diese Fragen durchzuführen. Die Eheberatungsgruppen der Schöffenkollektive erhalten durch die gesellschaftlichen Organisationen und die betrieblichen Publikationsorgane (Betriebszeitungen und Betriebsfunk) bei der Popularisierung ihrer Tätigkeit eine wertvolle Unterstützung. Eine erste Einschätzung der Tätigkeit der Beratungsgruppen ergab, daß vor allem das persönliche Gespräch am Arbeitsplatz mit den Mitgliedern der Beratungsgruppen sehr gesucht wird. Die Mitglieder der Eheberatungsgruppe werden vom Kreisgericht in geeigneten Fällen in die Betreuung der Eheleute bei Klagerücknahme oder Klageabweisung einbezogen. Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zivilrechts Das Kreisgericht führt schon seit Jahren im Rahmen der jährlichen Wochenschulungen der Bürgermeister und ihrer Stellvertreter Seminare zu Rechtsproblemen durch, in denen bestimmte Rechtskenntnisse vermittelt, die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts ausgewertet und Probleme der Arbeit der Schiedskommissionen behandelt werden. Außerdem nutzen wir auch die Bürgermeisterdienstbesprechungen, um über bestimmte Probleme der Rechtsverwirklichung zu informieren. Eine weitere Form der Zusammenarbeit sind vierteljährliche gemeinsame Beratungen zu Problemen des Mietrechts, die vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises und vom Leiter der Abteilung Wohnungswirtschaft einberufen und vom Kreisgericht durchgeführt werden. An diesen Beratungen nehmen die leitenden Mitarbeiter des Fachorgans beim Rat des Kreises, der zuständige Stadtrat der Stadt Zeitz und leitende Mitarbeiter seines Fachorgans sowie der Direktor des VEB Gebäudewirtschaft mit seinem Leitungskollektiv teil. Der Teilnehmerkreis wird gegebenenfalls, je nach dem zu behandelnden Thema, erweitert. Diese gemeinsamen Beratungen haben die Aufgabe, leitungsbezogene Informationen aus der Rechtsprechung zu übermitteln, gemeinsame Standpunkte zur Lösung von Problemen zu erarbeiten und die Rechtskenntnisse zu festigen. Diesem Ziel dienen auch die halbjährlich stattfindenden Schulungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter der Abt. Wohnungspolitik beim Rat der Stadt Zeitz und der Mitglieder der Wohnungskommissionen des Rates und einer Reihe von Großbetrieben über Probleme des Wohnungsmietrechts. Dadurch soll eine qualifizierte Arbeit aller mit Wohnraumfragen befaßten Organe und die einheitliche Rechtsanwendung durch sie erreicht werden. Das sind Voraussetzungen, die gewährleisten, daß die Bürger, ganz gleich an welches Organ sie sich mit ihren Fragen und Anliegen wenden, stets rechtlich fundierte Antworten erhalten und somit mancher Konflikt sehr schnell gelöst werden kann. Diese Art der Zusammenarbeit schließt selbstverständlich nicht Hinweise und Empfehlungen des Gerichts an das jeweilige staatliche Organ aus dem Einzelverfahren heraus oder in erforderlichen Fällen die Mitwirkung staatlicher Organe, z. B. Abt. Wohnungspolitik, Kreis-und Stadtbauamt, im Verfahren aus. Durch enges Zusammenwirken bei der Durchführung von Einzelverfahren war es z. B. wiederholt möglich, größere Unzulänglichkeiten bei der Werterhaltung von Wohnraum rasch und unbürokratisch zu beseitigen, wodurch nicht nur der Einzelkonflikt gelöst, sondern auch zur Wohnraum-erhaltung beigetragen wurde. Oberrichter Dr. WERNER STRASBERG, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Oberrichter GOTTFRIED HEJHAL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Zur Neufassung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung Der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung vom 7. Juni 1972 (NJ-Beilage 3/72 zu Heft 13) beruht auf einer Auswertung der Erfahrungen, die die Gerichte bei der Durchführung von Familienverfahren, vor allem von Eheverfahren, in den letzten Jahren gewonnen haben. Er ordnet sich in eine Reihe von Maßnahmen auf verschiedenen Rechtsgebieten ein, mit denen das Oberste Gericht die Initiativen der Gerichte, die Qualität und Effektivität ihrer Rechtsprechung entsprechend den prinzipiellen Aufgabenstellungen des VIII. Parteitages der SED zu erhöhen, fördert und unterstützt und eine konkrete Anleitung für die differenzierte Bearbeitung der Verfahren vermittelt./l/ Aus den Beschlüssen des VIII. Parteitages ist auch für die Familienrechtsprechung, die einen breiten Raum in der gerichtlichen Tätigkeit einnimmt, die Schlußfolgerung gezogen worden, die Verfahren qualitativ zu verbessern und mit ihnen überzeugend die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen. Dazu gehört die konzentrierte, rationelle und erzieherisch wirksame Durchführung der Verfahren, um die Rechtssicherheit als wichtigen Faktor des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürgern und Staat allseitig zu gewährleisten und stärker Einfluß auf die Herausbildung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger als Grundlage /!/ Vgl. Toeplitz, „Höhere Wirksamkeit des Strafverfahrens in einfachen Strafsachen“. NJ 1971 S. 414 ff.: Ziegler. „Zwischenbilanz der Gerichte zur Auswertung des VIII. Parteitages der SED“. NJ 1971 S. 601 ff. 478;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 478 (NJ DDR 1972, S. 478) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 478 (NJ DDR 1972, S. 478)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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