Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 476

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 476 (NJ DDR 1972, S. 476); mehrung der freien Zeit, wenn sie für die Entwicklung des Individuums gewonnen und genutzt wird, zur Vervollkommnung des Menschen führt, die dann auch für den gesellschaftlichen Arbeitsprozeß wirksam wird./9/ Die Möglichkeiten der sozialistischen Gesellschaft zu nutzen, um in der Freizeit neue Erkenntnisse. Freude, körperlichen Ausgleich zu finden. Anteil zu nehmen am gesellschaftlichen Leben, auch das muß gelernt werden. Gemeinsam kulturvoll verbrachte Freizeit wirkt stabilisierend für die Familienbeziehungen. Das Streben nach solcher Gemeinsamkeit, z. B. nach sinnvoller gemeinsamer Wochenend- oder Urlaubsgestaltung, ist verbreitet. „Andererseits gibt es aber auch Erscheinungen von Vergeudung der Freizeit, von Einseitigkeit, Langeweile und moralischer Haltlosigkeit“/10/, die nicht selten zu Rechtsverletzungen führen. Das macht deutlich, daß in der Herausbildung von Gewohnheiten und Bedürfnissen, die Freizeit sinnvoll zu gestalten, eine wesentliche Aufgabe der Gesellschaft liegt. Die Familie löst sie am besten, indem sie sich als Kollektiv, aber auch individuell differenziert, in vielfältiger Form die Bereiche des geistig-kulturellen Lebens erschließt. Dazu gehört auch die Pflege von kulturvollen geselligen Beziehungen. Viele gesellschaftliche Möglichkeiten müssen noch erschlossen werden, um den Eltern bei der ästhetisch-künstlerischen Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu helfen und sie zur schöpferischen kulturellen Tätigkeit anzuregen. Es gehört zum Bild des sozialistischen Menschen, daß er sich selbst um ein aktives Verhältnis zur Kunst bemüht. Das muß sich auch in der Familie vollziehen. Damit Einseitigkeit bei der Auswahl oder Vorbehalte überwunden werden, sind stärkere gesellschaftliche Impulse günstig, die wiederum von den Arbeits- und Lernkollektiven ausgehen sollten. Das zeigt sich bereits heute in der Wirksamkeit der Kulturpläne sozialistischer Brigaden, die ihre Mitglieder zu einem besseren Verständnis von Kunstwerken geführt und bei ihnen das Bedürfnis geweckt haben, Kunst und Literatur auch im Familienleben einen festen Platz einzuräumen. * 191 vgl. Marx. Grundrisse der Kritik der Politischen Ökonomie. Berlin 1953, S. 599. /10/ Hager, a. a. O., S. 23. Die umfangreichen Aufgaben der Familienerziehung, von denen hier nur einige genannt werden konnten, erfordern die Aufmerksamkeit der ganzen Gesellschaft. Das ist nicht primär unter dem Aspekt der Hilfe und Unterstützung für die Familie zu verstehen. Natürlich wird dort, wo sich mangelnde Fähigkeit oder ungenügende Bereitschaft der Eltern zur Erziehung der Kinder zeigt, die Gesellschaft die vielfältigen Möglichkeiten ihrer Einflußnahme nutzen. Darum geht es hier aber nicht. Die Aufmerksamkeit für die in der überwiegenden Mehrzahl erziehungstüchtigen Familien ist vielmehr primär so zu verstehen, daß die Gesellschaft die Bedingungen schafft und die Eltern selbst mobilisiert, damit diese ihre eigenen Potenzen für die Erziehung ihrer Kinder voll nutzen. Es entspricht den Bedürfnissen der Eltern, sich für diese Aufgaben die notwendigen Kenntnisse anzueignen. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind aufgerufen, dazu beizutragen, daß die Eltern der Erziehung ihrer Kinder immer besser gerecht werden können, daß alle gesellschaftlichen Möglichkeiten entfaltet werden, um den berufstätigen Müttern ihre Aufgaben zu erleichtern (Gestaltung der Hortarbeit, Verbesserung der Schulspeisung, Erweiterung der Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung). Die Wahlen zu den Eltern Vertretungen, die im Herbst dieses Jahres stattfinden und an denen rund 2 Millionen Eltern teilnehmen werden, bieten eine gute Möglichkeit für die Beratung solcher Fragen. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen sind ein bedeutendes gesellschaftliches Ereignis. Die Elternvertretungen, in denen jede vierte Familie mit schulpflichtigen Kindern mitarbeitet, stellen eine breite demokratische Organisationsform dar. Die konkrete Aufgabenstellung für die Eltern orientiert auf die inhaltlichen Fragen der Familienerziehung, die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule und die aktive Mithilfe der Eltern bei der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Schüler. Sie beruht auf der gewachsenen Kraft der Elternvertretungen und aller Eltern, die Ausdruck ist für die sich immer mehr festigende Einheit von Gesellschaft und Familie bei der Bildung und Erziehung der heranwachsenden Generation. HELMUT MENZ, Direktor des Kreisgerichts Zeitz Erfahrungen aus der Zusammenarbeit eines Kreisgerichts mit den örtlichen Staatsorganen bei der Verwirklichung sozialistischer Familienpolitik Die Volksvertretungen als die gewählten staatlichen Machtorgane sind dazu berufen, die gesellschaftliche Entwicklung im Territorium zu leiten und zu gestalten. Auf die weitere Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und Gesetzlichkeit bezogen, heißt das, daß den örtlichen Staatsorganen im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung die Aufgabe obliegt, die strikte Einhaltung und Verwirklichung der Normen des sozialistischen Rechts in allen Lebensbereichen zu sichern. Bei der Lösung dieser Aufgabe gewinnt das Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane mit den örtlichen Volksvertretungen zunehmende Bedeutung. Einerseits bilden die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen eine wichtige Grundlage für die Arbeit jedes Rechtspflegeorgans, andererseits ist es aber unsere Aufgabe, quantitativ und qualitativ besser zur Vorbereitung der Entscheidungen der Volksvertretungen und zur Information der Abgeordneten beizutragen, damit die Be- schlüsse mit wachsender ideologischer und organisatorischer Wirksamkeit im gesellschaftlichen Leben umgesetzt werden. Wir sehen unsere besondere Verantwortung darin, in den Berichterstattungen des Kreisgerichtsdirektors vor dem Kreistag die Erfahrungen und Probleme aus der Tätigkeit des Gerichts effektiver als bisher, vor allen Dingen unter dem Blickwinkel der Verwirklichung der Politik der Arbeiterklasse als Ganzes, für die Leitungsarbeit der Staats- und Wirtschaftsorgane im Territorium zu erschließen. Dabei geht es um eine reale Einschätzung und Analyse der Probleme auf allen Rechtsgebieten. In der Vergangenheit standen beim Kreisgericht Zeitz die Ergebnisse der Strafrechtsprechung im Mittelpunkt der Berichterstattungen vor dem Kreistag. Daneben gab es bereits einige Ansätze, um auch die Erkenntnisse aus der Familien-, Zivil- und Arbeitsrechtsprechung in die Leitungstätigkeit der örtlichen Organe einfließen 476;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 476 (NJ DDR 1972, S. 476) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 476 (NJ DDR 1972, S. 476)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben.

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