Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 475

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 475 (NJ DDR 1972, S. 475); ist ein für unsere gesellschaftlichen Verhältnisse typischer' Weg, um auch das Leben in der Familie noch stärker mit dem der Gesellschaft zu verbinden. Die Diskussion „Kollege, wie erziehst Du Dein Kind?“ ist bedeutsam für das Nachdenken über die eigenen Erziehungsaufgaben und hilft zum besseren Verständnis der Probleme. Der Einfluß der Familie auf die ideologische Entwicklung der Kinder bedarf unter den gegenwärtigen Bedingungen, da jeder weitere Fortschritt im Ringen um friedliche Koexistenz vom Klassengegner mit der Verstärkung des Kampfes an der ideologischen Front beantwortet wird, der besonderen Aufmerksamkeit. In dem Maße, wie die Familie mit der sozialistischen Gesellschaft verbunden ist, ist sie auch weitgehend immun gegen die Versuche des Gegners, über die ihm verbliebenen Möglichkeiten seine Ideologie wirken zu lassen. Zuweilen wird die Erziehung junger Menschen zu sozialistischem Bewußtsein und Verhalten etwas eng gesehen und auf Gespräche über weltanschauliche, politische und moralische Probleme reduziert. Manche Eltern meinen auch, derartige Gespräche könnten erst in einem höheren Schulalter geführt werden. Das ist unrichtig. Die Praxis zeigt, daß bei Kindern in einer dem Lebensalter gemäßen Form geführte Gespräche über gesellschaftliche Probleme, in denen die Arbeits- und Lebenserfahrungen mit neugewonnenen Erkenntnissen verbunden sind, auf fruchtbaren Boden fallen und bei ihnen Kenntnisse und Überzeugungen hervorbringen und vertiefen. Aber Erziehung besteht nur zu einem Teil aus dem gesprochenen Wort. Das Kind und der Jugendliche sollen die Vielfalt des Lebens im Tätigsein selbst erkennen und erleben, sich mit Hilfe der Wissenschaft und der Kunst die Schätze der menschlichen Kultur aneignen und selbst aktiv ihre Umwelt mitgestalten. Daraus resultiert, daß die eigenen Erfahrungen des Kindes mit dem Vorbild der Eltern, dem Alltag und den Feiertagen in der Familie sowie die eigene Verantwortung für die Geschwister und die häuslichen Pflichten für die Erziehung zu sozialistischem Fühlen, Denken und Handeln von großer Bedeutung sind. Unterstützung der Lernhaltung und Wissensvermittlung durch die Familie Für die Schuljugend ist das Lernen das Haupttätigkeitsfeld. Der Unterricht hat dabei eine zentrale Funktion, denn in ihm werden die Grundlagen der Wissenschaft systematisch, wissenschaftlich und parteilich gelehrt. Die seit Jahren geltende starke gesellschaftliche Orientierung auf das Lernen hat sich auch in der Familienerziehung ausgewirkt. Das Interesse der Eltern am guten Lernen der Kinder ist, auch bedingt durch die eigenen Lebenserfahrungen der Eltern, breit entwickelt. In Aussprachen und Elternversammlungen werfen Väter und Mütter häufig die Frage auf, wie sie zu Hause das Lernen unterstützen können. Diese Haltung ist angesichts der verstärkten Anstrengungen um eine gute fachwissenschaftliche Ausbildung der Schüler von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Gesellschaft werden doch gerade Lernmotive und Lernhaltungen sehr stark von den familiären Bedingungen beeinflußt. Solche allgemeinen Bedingungen wie eine harmonische Familienatmosphäre, eine optimistische Grundhaltung, die sich auch in komplizierten Situationen bewährt, und die Einbeziehung des Kindes in die Pflichten der Familienmitglieder sind ebenso wesentliche Voraussetzungen für das gute Lernen des Kindes wie das Interesse und die Aufmerksamkeit der Eltern für die Tätigkeit des Kindes in der Schule und ihre Zusammenarbeit mit Lehrern und Erziehern. Die Aufgaben der Familie beim Lernen der Kinder kann jedoch nicht nur in bezug auf die Unterstützung des schulischen Lernens verstanden werden. Eine besondere Bedeutung gewinnt die Familie dadurch, daß in ihr kulturvolles Verhalten anerzogen wird, den Kindern Lebenserfahrungen, Formen der zwischenmenschlichen Beziehungen vermittelt werden. Das betrifft zunächst einmal alle Kenntnisse und Verhaltensweisen, die sich das Kleinkind aneignen muß: hygienische und sittliche Verhaltensweisen, Eßgewohnheiten, Bewegung, Sprache, erste Denkkombinationen. Auch wenn der Umfang der gesellschaftlichen Bildung und Erziehung mit wachsendem Alter zunimmt, hat die Familie eine Fülle von echten Lernleistungen zu vollbringen, die sich sowohl auf die Gestaltung der Lebensweise in der Familie als auf die der Beziehungen der Familie zur Gesellschaft orientieren. Dieses Lernen ist in den Alltag des Familienlebens eingebettet und wird deshalb häufig nicht als Lernleistung gesehen und empfunden. Aber auch solche Kenntnisse und Fertigkeiten wie die Zubereitung von Speisen, die Pflege der Wohnung; die Betreuung der Geschwister usw. gehören ebenso zur allseitig entwickelten Persönlichkeit wie die in der Schule vermittelte Allgemeinbildung. Eine viel diskutierte Aufgabe ist die Vorbereitung junger Menschen zu einem späteren verantwortungsbewußten Verhalten zur Ehe und Familie (§ 42 Abs. 3 FGB), die in den gesamten Erziehungsprozeß eingebettet sein muß und nicht allein als sexuelle Aufklärung zu verstehen ist. Das Modell, das die elterliche Familie für ein eigenes Familienleben gibt, wirkt ohne Zweifel. Es wirkt auch dadurch, daß sich der junge Mensch mit den von ihm erkannten Mängeln dieses Modells auseinandersetzt. Mit der gesellschaftlichen Entwicklung entstehen neue Vorstellungen vom Leben in der Familie, von den Beziehungen zwischen den Partnern und zwischen Eltern und Kindern. Grundpositionen dazu sind- im FGB dargelegt, aber ihre Konkretisierung wird ständigen Veränderungen unterworfen sein. Für die Entwicklung solcher konkreten Leitbilder ist die künstlerische Darstellung der Fragen der Ehe und Familie und ihrer Probleme besonders in Film und Fernsehen von Bedeutung. Die Verantwortung liegt hier vor allem darin, reale und keine illusionären Vorstellungen über die Ehe und den Familienalltag zu erzeugen. Gespräche mit jungen Menschen zeigen deutlich deren Bedürfnis, über diese Fragen stärker zu einem kollektiven Gedankenaustausch zu gelangen. Dem sollten sich alle gesellschaftlichen Kräfte stärker annehmen. Zur Freizeitgestaltung der Familie Mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft entstehen neue Möglichkeiten für die Familienerziehung, aber auch neue Anforderungen an sie. Besonders deutlich zeigt sich das im Bereich der Freizeitgestaltung. Das Leben in der Familie vollzieht sich in der von Arbeit freien Zeit. Man kann diese Zeit nicht insgesamt als frei verfügbar bezeichnen, denn häusliche Pflichten, die Mahlzeiten, Schlaf, gesellschaftliche Betätigung und Qualifizierungsverpflichtungen fallen in diese Zeit. In dem Maße, wie durch die Entwicklung von Dienstleistungen und den Ausbau des arbeitserleichternden Wohnkomforts der Anteil an zeitaufwendiger Hausarbeit zurückgeht, kann die ganze Familie mehr freie Zeit für die Entwicklung und Befriedigung von geistigkulturellen und sportlichen Bedürfnissen gewinnen. Natürlich gehört dazu auch die gleichmäßige Verteilung der häuslichen Pflichten auf alle Familienmitglieder. Freizeit richtig genutzt, ist bekanntlich eine wesentliche Quelle der Persönlichkeitsentwicklung. Bereits Karl Marx sprach die Erkenntnis aus, daß die Ver- 475;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 475 (NJ DDR 1972, S. 475) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 475 (NJ DDR 1972, S. 475)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit - Energieoj dnung -. zu gewährleisten. Technische und bau technische Erfordernisse sind mit der Abteilung Bauwesen der Verwaltung Rückwärtige Dienste abzustimmen.

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