Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 473

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 473 (NJ DDR 1972, S. 473); Dr. ROSEMARIE WALTHER, Dozentin an der Sektion Pädagogik der Humboldt- Universität Berlin, Stellvertretende Vorsitzende des Bundesvorstandes des DFD Die Rolle der Familie im Bildungs- und ErzieHungsprozeß der Jugend Das materielle und kulturelle Lebensniveau des Volkes zu erhöhen, ist ein wesentliches Anliegen unserer sozialistischen Gesellschaft. Insbesondere die 6. Plenartagung des Zentralkomitees der SED hat das notwendige Verhältnis von kulturvoller Lebensweise in allen Lebensbereichen, hoher Bildung, verbunden mit parteilicher Haltung, und die Entwicklung neuer Bedürfnisse für die Herausbildung der sozialistischen Persönlichkeit deutlich gemacht. In diesem Prozeß spielen die Familie und die Erziehung in der Familie eine wichtige Rolle. Im folgenden sollen einige Positionen und Probleme dargestellt werden, die besonders für die Bildung und Erziehung schulpflichtiger Kinder in der Familie von Bedeutung sind. Dabei wird keineswegs übersehen, daß die Familie für die Entwicklung der Kinder bis zum Schuleintritt wesentliche Leistungen zu vollbringen hat und von ihr gemeinsam mit der Kinderkrippe und dem Kindergarten die grundlegenden Voraussetzungen für die Entwicklung der Persönlichkeit geschaffen werden. Aber nicht weniger Aufmerksamkeit gebührt in der Familie dem Schulkind. In der Schulzeit erwirbt sich das Kind bzw. der Jugendliche im Unterricht und außerunterrichtlich auf wissenschaftlicher Grundlage seine Allgemeinbildung. Die ideologischen Überzeugungen werden ausgebildet, und der junge Mensch wird selbst im Kollektiv seiner Klassenkameraden tätig; er lernt in der sozialistischen Kinder- und Jugendorganisation, für die sozialistische Gesellschaft zu wirken. In all diesen Fragen braucht er die Unterstützung der Eltern und Geschwister, die Fürsorge und Aufmerksamkeit der Familie. Die Bedeutung der Familie in Verbindung mit den gesellschaftlichen Bildungsinstitutionen für die Entwicklung des heranwachsenden jungen Menschen wurde auf dem VIII. Parteitag erneut betont: „Zusammen mit den Eltern, mit der sozialistischen Kinder- und Jugendorganisation, gestützt auf alle gesellschaftlichen Kräfte, erzieht unsere Oberschule die jungen Menschen zu bewußten sozialistischen Staatsbürgern mit hohen Kenntnissen, die den Ideen des Sozialismus treu ergeben sind, die fühlen und handeln als Patrioten und Internationalisten, die sich durch eine sozialistische Arbeitseinstellung auszeichnen und aktiv an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens mitwirken.“/l/ Für die Bildung und die Erziehung ist die gesamte Gesellschaft verantwortlich. Durch das einheitliche sozialistische Bildungssystem, in dem die zehnklassige, allgemeinbildende polytechnische Oberschule eine zentrale Funktion hat, schuf sich die Arbeiterklasse ein entscheidendes Instrument. Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich die Ideologie der Arbeiterklasse aneignen, hohes Wissen und Können erwerben und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten herausbilden, damit sie als Bürger unseres Staates allseitig entwickelte Persönlichkeiten werden. In diese Bildungskonzeption ist in zunehmendem Maße auch die Familie mit einbezogen. Sie steht mit ihren erzieherischen Bemühungen also nicht neben der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, der Kinder- und Jugendorganisation und dem Betrieb, sondern wirkt mit ihnen gemeinsam, auf ihre spezifische Art und Weise. Auch für diesen Prozeß gilt, was Kurt Hager auf der 6. Plenartagung des Zentralkomitees in bezug auf die allseitige Entwicklung der Per- lll lll Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 72. sönlichkeit deutlich machte: Neue Züge der Familie haben sich im Leben unserer Gesellschaft herausgebildet, aber es gibt noch viel zu tun, und es wäre falsch, Gewünschtes als bereits Erreichtes anzusehen./2/ Erziehung in der Familie als Bestandteil sozialistischer Lebensweise/3/ Die Familie in der DDR entwickelt sich immer mehr zu einer Gemeinschaft, deren vielfältige Beziehungen und Lebensformen durch die sozialistische Lebensweise bestimmt werden. Die sozialistische Lebensweise entwickelt sich in enger Verbindung mit der sozialistischen Produktion. Deshalb werden die Beziehungen der Menschen zur Gesellschaft, zur Arbeit, zur Kultur und vor allem die Entwicklung der zwischenmenschlichen Beziehungen sowie die daraus entstehenden Werte, Normen und Verhaltensweisen sehr stark vom Arbeitskollektiv geprägt. In dem Maße, wie im Arbeitskollektiv sozialistische Verhaltensweisen zu Leitlinien für das persönliche Verhalten werden, wirken sie auch auf das Familienleben des einzelnen ein./4/ Aber das ist kein mechanischer Prozeß. Er hängt davon ab, inwieweit sich die einzelnen Mitglieder eines Arbeitskollektivs mit den sozialistischen Werten und Normen identifizieren und welche Resonanz solche Verhaltensweisen bei den übrigen Familienmitgliedern haben. Zur sozialistischen Lebensweise in der Familie gehört es, alle Fragen des Familienlebens so zu betrachten und zu lösen, daß ein gutes Resultat für den einzelnen, für die Familie und für die Gesellschaft angestrebt wird. Das ist häufig kompliziert, weil jedes Familienmitglied in anderen Kollektiven lebt und die vielfältigen Anforderungen in Einklang gebracht werden müssen. Aber dieser Prozeß wird dann erfolgreich verlaufen, wenn die Prinzipien der sozialistischen Moral auch im Familienleben ihre Verwirklichung finden und in den Arbeits- und Lernkollektiven sowie in den gesellschaftlichen Organisationen die familiären Aufgaben der Mitglieder mit berücksichtigt werden. Das Miterleben solcher Widersprüche und ihre Lösung in der Familie hat auch große erzieherische Bedeutung für die heran-wachsende Persönlichkeit, die ja lernen soll, wie Konflikt ■ zu lösen sind. Zu en Grundpositionen vieler Familien in der DDR gehört es heute schon, aktiv die sozialistische Gesellschaft mitzugestalten, für die Freundschaft mit der Sowjetunion und den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft einzutreten, proletarischen Internationalismus zu beweisen und Solidarität im gesellschaftlichen wie im persönlichen Bereich zu üben. Es gehört aber auch zur sozialistischen Lebensweise, gegen Gleichgültigkeit und Spießertum, gegen die Überbetonung individueller Interessen und gruppenegoistischer Verhaltensweisen aufzutreten. Von den ideologischen Grundpositionen der Familienmitglieder werden vor allem solche Fragen bestimmt wie die Beziehung der Familie zur Gesellschaft, die öffentliche Meinung in der Familie, aber auch der Lebensrhythmus, die gesamte Ordnung des Alltags. Besonders bedeutsam werden sie für die Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen, für das Verhältnis zur Kunst und Literatur und die Gestaltung der Freizeit. In all das ist die Erziehung der Kinder eingeordnet. Sie kann nicht als pädagogi- 121 Vgl. Hager. Zu Fragen der KulturpoUtik, Berlin 1972, S. 10. 13/ Vgl. hierzu auch Walther, ln: Einheit 1971, Heft 9, S. 986 ft. 1*1 Vgl. hierzu Zerle, Sozialistisch leben, Berlin 1964. 473;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 473 (NJ DDR 1972, S. 473) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 473 (NJ DDR 1972, S. 473)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung des Leiters des der Hauptabteilung über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der nhe führen gründlich zu prüfen und mit Entscheidungsvor lägen den Leitern der Hauptabteilungen selbstän digen Abteil Bezirksverwaltungen zur Bestätigung einzureichen.

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