Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 472

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 472 (NJ DDR 1972, S. 472); ist vorwiegend negativer Art, beschränkt sich meist auf das, was wegfällt. Was aber wird hinzukommen? Das wird sich entscheiden, wenn ein neues Geschlecht herangewachsen sein wird: ein Geschlecht von Männern, die nie in ihrem Leben in den Fall gekommen sind, für Geld oder andere soziale Machtmittel die Preisgebung einer Frau zu erkaufen, und von Frauen, die nie in den Fall gekommen sind, weder aus irgendwelchen anderen Rücksichten als wirklicher Liebe sich einem Mann hinzugeben, noch dem Geliebten die Hingabe zu verweigern aus Furcht vor den ökonomischen Folgen. Wenn diese Leute da sind, werden sie sich den Teufel darum scheren, was man heute glaubt, daß sie tun sollen; sie werden sich ihre eigne Praxis und ihre danach abgemeßne öffentliche Meinung über die Praxis jedes einzelnen selbst machen Punktum.‘719/ Das schrieb Engels in bezug auf die Zukunft der Ehe im Sozialismus vor fast 90 Jahren. Der damals beschriebene zukünftige Zustand ist aber für uns heute Gegenwart. Wir können nicht mehr nur eine negative Antwort geben wir müssen und können schon Aussagen treffen zu dem, was hinzugekommen ist und was weiter hinzukommen sollte. Es soll an dieser Stelle nicht all das Neue charakterisiert werden, das sich in den Familien in unserer Gesellschaft herausgebildet hat. Die Wesensmerkmale des Neuen sind in den Grundsätzen unseres FGB zusammenfassend dargelegt. Weggefallen sind die äußeren Klammern, die Ehe und Familie in der Ausbeuterordnung Stabilität verliehen haben, unabhängig davon, ob diese Beziehungen für die Eheleute noch einen Sinn hatten. Weitgehend beseitigt wurden die Widersprüche, die das Zusammenleben der Menschen in der Familie, in der Ausbeutergesellschaft prägten. Doch wäre es ein Fehlschluß anzunehmen, daß die sozialistische Ehe und Familie eine widerspruchsfreie Erscheinung wäre. Die Herausbildung neuer Ehe- und Familienbeziehungen ist ein komplizierter Prozeß, der von vielen Konflikten begleitet ist. Darum hat es „eigentlich wenig Sinn, von einer harmonischen Ehe zu sprechen, sofern man dabei Harmonie im Sinne von Widerspruchsfreiheit versteht. Widerspruchsfreiheit kann es in der Ehe nicht geben. Die objektiv einander widerstreitenden Faktoren im Familienleben nüchtern zu erkennen und nicht mit schönen Sinnsprüchen zu verkleistern ist ein Gebot humanistischer Familienpolitik. Die Erkenntnis möglicher Widersprüche in der Ehe hilft den Eheleuten, ihrer eigenen Verhältnisse Herr zu werden, die tieferen Ursachen von Streit und Krisen zu begreifen, sie gemeinsam mit viel gegenseitigem Verständnis immer wieder zu meistern und auf diesem Wege die Ehe zu einer Quelle andauernden Glücks für beide Partner werden zu lassen“/20/. Gegenwärtig ergeben sich die Widersprüche und Probleme schon nicht mehr vorrangig aus alten Traditionen und Verhaltensweisen, sondern sie sind Ausdruck neuer Ansprüche an ein erfülltes Leben, an das Zusammenleben mit dem Partner. Die „Harmonie“ der Ehe in der bürgerlichen Gesellschaft beruhte meist darauf, daß die sozial abhängige Frau sich widerspruchslos dem Willen und den Forderungen ihres Mannes unterordnen mußte. Die Gestaltung der Partnerbeziehungen gleichberechtigter Persönlichkeiten, ohne persönliche Unter-und Überordnung bringt neue Widersprüche mit sich. Der Schriftsteller Günter de B r u y n nannte solche Probleme: /19/ Engels, Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 21, S. 83. /20/ Hering/Wessel, „Liebe, Ehe und Familie im Geiste des sozialistischen Humanismus“, in: Wir bleiber. zusammen, Leipzig 1971, S. 184. „Eine Glücksehe von heute ist doch die Bindung zweier Tätiger, die den Sonnenschein und die Stürme des Lebens täglich mit nach Haus bringen, die sozusagen unter öffentlichem Himmel wohnen (trotz Kindern, Haushalts, Zuneigung), nach außen hin (an ihre Arbeit vor allem) oft stärker gebunden sind als aneinander. So kann die Grundlage des gemeinsamen Glücks zweier Selbständiger auch ihre Gefährdung werden, ein gesellschaftlicher Konflikt den persönlichen auslösen.“/21/ Den Widerspruch, der sich aus den gestiegenen Anforderungen an die Partnerbeziehungen ergibt, konstatiert auch der sowjetische Ethiker und Familienforscher Chartschew. Er schreibt: „Ein Widerspruch, den die frühere Familie nicht kannte und der, so paradox es auch klingen mag, von den Erfolgen des Sozialismus hervorgebracht wurde. Es handelt sich um den Widerspruch, der durch die gesteigerten Anforderungen der Menschen untereinander und an ihre gegenseitigen Beziehungen, an die Ehe und Familie und durch die prinzipielle Wandlung des Bestehenden und der damit verbundenen Erwartungen bedingt ist Die Festigung der ökonomischen Selbständigkeit und sozialen Gleichberechtigung der Frau wandelt neben der Befreiung der Ehe- und Familienbeziehungen von der Herrschaft des Privateigentums die Gattenwahl in eine direkte Angelegenheit der Personen, die die Ehe schließen wollen, und erhöht bedeutend das Niveau der Ansprüche an den Ehebund als einen .Bund des Herzens1 und nicht des Besitzes. Demzufolge konstituieren sich die mit der Ehe im Zusammenhang stehenden Erwartungen immer stärker als Erwartungen einer glücklichen Partnerschaft. All das erhöht einerseits das .spezifische Gewicht1 einer psychologischen Harmonie um vieles, andererseits aber auch das psychologischer Kollisionen und Konflikte in den Ehe- und Familienbeziehungen Je verfeinerter der Mensch als Persönlichkeit wird, je verletzlicher seine Gefühle sind, zu desto größerer Gefahr werden diese psychologischen Kollisionen und Konflikte für die Beständigkeit und Geschlossenheit der Familie. Widersprüche sind also nicht nur der Familie unter dem Privateigentum eigen, sondern auch der sozialistischen. Aber der Sozialismus verändert den Charakter dieser Widersprüche grundlegend, er verleiht ihnen nichtantagonistischen Charakter und schafft immer neue Möglichkeiten zu ihrer Überwindung.“ /22/ Vertreter der bürgerlichen Soziologie sprechen oft und gern von einem Funktionsverlust der Familie in der sozialistischen Gesellschaft. Die Entwicklung in den sozialistischen Ländern beweist, daß nur ihre wirtschaftlichen Funktionen geringer werden, ihre Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der Partner und für die Erziehung der jungen Generation dagegen zunimmt. Diesen wachsenden Aufgaben wird die Familie in dem Maße gerecht, wie es den Mitgliedern der Familie gelingt, ihre Beziehungen in Übereinstimmung mit den sozialistischen Lebensidealen bewußt zu gestalten und dabei auftretende Schwierigkeiten und Probleme zu meistern. Die gesellschaftlichen Bedingungen des Sozialismus bieten dafür günstige objektive Voraussetzungen. Da auch bei der Gestaltung des familiären Lebensbereichs die Rolle des subjektiven Faktors wächst, bleibt es auch künftig Aufgabe der Gesellschaft, die Menschen noch besser zu befähigen, ihr Familienleben bewußt und glücklich zu gestalten. UV Zitiert in: Neues Deutschland (Ausg. B) vom 3. März 1971, S. 3. /22/ Chartschew, „Lebensweise und Familie als Kategorien des historischen Materialismus“, in: Probleme der Lebensweise, der Ehe und Familie, Wilnjus 1970, S. 20 f. (russ.). 472;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 472 (NJ DDR 1972, S. 472) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 472 (NJ DDR 1972, S. 472)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften zu er- folgen. Diese Befugnisse dürfen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit jedoch nicht wahrgenommen werden. Die Durchsuchung von Personen zwecks Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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