Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 467

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 467 (NJ DDR 1972, S. 467); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 26. JAHRGANG 16/72 2. AUGUSTHEFT S. 467-498 Dt. HERTHA KVHRIG, Stellvertretende Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau Förderung von Ehe und Familie In der Verfassung der DDR (Art. 20 Abs. 2, 38) und im Familiengesetzbuch (§§ 1, 2, 9, 10 FGB) sind sowohl die Gleichberechtigung von Mann und Frau als auch die Achtung, der Schutz und die Förderung von Ehe und Familie fest verankert. Bei der kontinuierlichen Verwirklichung dieser Grundsätze ist stets von ihrer dialektischen Einheit auszugehen. Maßnahmen zur weiteren Förderung der Frau, zur Weiterentwicklung der Gleichberechtigung von Mann und Frau sind so auszuwählen, daß sie nicht in Widerspruch geraten mit dem Schutz und der Förderung der Familie. Und umgekehrt: Maßnahmen zur Förderung der Familie müssen sich harmonisch einfügen in die Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in Gesellschaft und Familie. Damit sind sowohl die Aufgaben der sozialistischen Familienpolitik als auch die Maßnahmen zur Förderung der Frau vom Grundsätzlichen her bestimmt. Sozialistische Familienpolitik ist immanenter Bestandteil unserer sozialistischen Politik und daher wie diese insgesamt eine Politik, die dem Wohl und dem Glück der Menschen dient. Von diesem obersten Prinzip sind jeweils die konkreten Aufgaben und ihre Lösungswege abzuleiten. Sozialistische Familienpolitik kann sich niemals einseitig oder isoliert auf die „Institutionen“ Ehe und Familie orientieren. Sie ist stets auf die Förderung eines solchen Inhalts der Familienbeziehungen gerichtet, der den Bedürfnissen der Menschen nach glücklichen und harmonischen Beziehungen, nach Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit entspricht. Sie ist gerichtet auf die Herausbildung und Festigung von Beziehungen der Gleichberechtigung der Ehepartner, von Beziehungen der gegenseitigen kameradschaftlichen Hilfe und Unterstützung, des gegenseitigen Verständnisses, der Liebe und des Vertrauens, der Verantwortung für den Ehepartner, für seine persönliche Entwicklung, der Verantwortung für die Erziehung der Kinder. Die Politik des sozialistischen Staates ist in bezug auf Ehe und Familie darauf gerichtet, die Bürger immer besser zu befähigen, die moralischen Normen der Arbeiterklasse auch in diesem spezifischen Bereich ihres persönlichen Lebens zu verwirklichen, sie zum Inhalt und Leitmotiv ihrer Einstellung, ihres Verhaltens und Handelns werden zu lassen und damit ihr Leben reicher und schöner zu gestalten. Der Grundsatz der Einheit von Förderung der Familie und Gleichberechtigung von Mann und Frau wurde beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft in unserer Republik stets beachtet. Erinnern wir nur daran, daß schon wenige Monate nach der Annahme der ersten Verfassung der DDR von 1949, in der die Gleichberechtigung der Frau verankert wurde, das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950 (GBl. I S. 1037) beschlossen wurde. Wir sind stets davon ausgegangen, daß die gleichberechtigte Frau nicht vor der Alternative stehen darf: berufliche und gesellschaftliche Entwicklung oder Mutterschaft und Familie, sondern daß es dem humanistischen Anliegen des Sozialismus entspricht, solche Bedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, die eine immer bessere und harmonischere Vereinbarung beider Aufgaben, Berufstätigkeit und Mutterschaft und Familie, möglich macht./l/ Clara Zetkin hatte diese Aufgabe und reale Möglichkeit mit folgenden Worten umrissen: „Nur die sozialistische Gesellschaft hebt auch den Gegensatz auf zwischen Berufspflichten und Familienpflichten, die Quelle schwerster Konflikte für die Frau in unseren Tagen In der sozialistischen Gesellschaft kann mithin die Frau berufstätig sein, ohne ihr Ausleben als Weib, ohne die Familienpflichten opfern zu müssen. Andererseits schaltet und waltet sie im Heim, ohne dadurch der sozialen Herrschaft des Mannes unterworfen zu werden.‘72/ Gewiß haben wir bereits sehr viel erreicht bei der Bewältigung dieser Aufgabe, doch bleiben noch viele Probleme offen, treten Widersprüche und Konflikte auf. Für viele Aufgaben sind günstigere Bedingungen für ihre Lösung geschaffen worden. Sie können in der jetzt erreichten Entwicklungsphase gelöst werden; sie sind Bestandteil der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Im Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED wird u. a. festgestellt, daß sich im Sozialismus die gesellschaftliche Stellung der Frau grundlegend verändert hat. „Die Frauen haben im wahrsten Sinne des Wortes bewiesen, daß ohne ihre hervorra- /1/ Vgl. hierzu auch Grandke, „Festigung der Gleichberechtigung und Förderung bewußter Elternschaft“. NJ 1972 S. 313 ff. 121 Zetkin, zitiert in: Lernen und Handeln, Funktionärsorgan des DFD, 1972, Heft 3, S. 42. 467;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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