Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 455

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 455 (NJ DDR 1972, S. 455); tung der sozialistischen Rechtsprechung. Mit dem Rektor der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Prof. Dr. Schüßler, hatte der hohe Gast ein Gespräch über Fragen der Aus- und Weiterbildung von Juristen der Rechtspflegeorgane. Dr. Benhamouda besuchte den VEB Halbleiterwerk Stahnsdorf und machte sich dort mit den betrieblichen Erfahrungen über die Teilnahme der Werktätigen an der Leitung und Planung in der sozialistischen Industrie sowie bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts vertraut. In der LPG „Lenin“ in Marzahna, Kreis Jüterbog, informierte er sich über die Wirksamkeit der innergenossenschaftlichen Demokratie. Vor seiner Abreise empfing der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Dr. Weiß den algerischen Gast zu einer freundschaftlichen Aussprache, an der auch der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Dr. Wünsche, und der Außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafter der DVR Algerien in der DDR, Mansouri, teilnahmen. Auf Einladung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Dr. Wünsche, weilte vom 19. bis 27. Juni 1972 der Minister der Justiz der UdSSR, Terebilow, zu einem Erfahrungsaustausch in der DDR. Die von Minister Terebilow geleitete Delegation wurde am 26. Juni 1972 von Genossen Ebert, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED, empfangen. In der freundschaftlichen Aussprache wurden vor allem Fragen des sozialistischen Rechts und der Entwicklung der Rechtspropaganda und Rechtserziehung erörtert. Dabei bestand Übereinstimmung darüber, daß das Studium der Erfahrungen und die Zusammenarbeit der Justizorgane beider Länder sich als nützlich erwiesen haben und weiter ausgebaut werden müssen. Beide Minister Unterzeichneten ein Protokoll über die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Justizministerien beider Staaten. Die Ministerien werden auf der Grundlage abgestimmter Pläne zielgerichtet Erfahrungen austauschen und gemeinsam an besonders wichtigen Themen arbeiten. Dr. Wünsche betonte bei der Unterzeichnung des Protokolls u. a., daß durch die Vereinbarungen „die Möglichkeiten des Ministeriums der Justiz der DDR und der in seinem Verantwortungsbereich wirkenden Organe erweitert werden, aus den fundierten sowjetischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechtspflege neue Anregungen für die eigene Arbeit zu empfangen“. Während ihres Aufenthalts hatten die sowjetischen Gäste mehrere freundschaftliche Gespräche über die Weiterentwicklung der sozialistischen Rechtspflege geführt. Dabei wurden u. a. Probleme der Gesetzgebung, der Arbeitsweise der Gerichte sowie Erfahrungen aus der kaderpolitischen Arbeit erörtert. Fragen der Kriminalitätsbekämpfung standen im Mittelpunkt eines Gesprächs zwischen Minister Terebilow und dem Minister des Innern der DDR, Generaloberst Dickel. Der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Toep-litz, informierte die sowjetischen Gäste über die Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht. Der Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Streit, und Minister Terebilow trafen zu einem Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit zusammen. Die Aus- und Weiterbildung von Juristen der Rechtspflegeorgane war Gegenstand einer Aussprache zwischen Minister Terebilow und dem amtierenden Rektor der Humboldt-Universität, Professor Dr. Rohde, sowie der Leitung der Sektion Rechtswissenschaft. In den Bezirken Frankfurt/Oder und Dresden führten die sowjetischen Gäste Gespräche mit Werktätigen aus Industrie und Landwirtschaft sowie mit Vertretern der Staats- und Rechtspflegeorgane. Auf einem Meeting der Betriebsgruppe der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft im Ministerium der Justiz wurde Minister Terebilow die Ehrennadel der DSF in Gold überreicht. Zum Abschluß seines Aufenthalts beantwortete Mini- ster Terebilow in einem Pressegespräch zahlreiche Fragen nach den Erfahrungen der sowjetischen Rechtspflegeorgane bei der Gestaltung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts sowie über die Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege. Vom 4. bis 7. Juli 1972 befand sich der Minister der Justiz der Republik Finnland, Paavola, auf Einladung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Dr. Wünsche, zu einem offiziellen Besuch in der DDR. Im Abschlußgespräch unterstützte Minister Paavola das Programm der Regierung seines Landes, in dem die Herstellung diplomatischer Beziehungen zur DDR und zur BRD als ein vorrangiges Ziel der finnischen Außenpolitik bezeichnet wird. Entsprechende Verhandlungen sollten unverzüglich in Gang kommen. Das liege im Interesse der weiteren Entspannung und der Entwicklung der Zusammenarbeit aller Staaten. Minister Paavola lud Minister Dr. Wünsche zu einem offiziellen Besuch in die Republik Finnland ein. Die Einladung wurde angenommen. Während seines Aufenthalts hatte sich der finnische Gast über die Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der DDR informiert. Vertreter der zentralen und der örtlichen Rechtspflegeorgane erläuterten Minister Paavola insbesondere, wie die Werktätigen erfolgreich an der Ausarbeitung und Verwirklichung ihres Rechts teilnehmen. Am 6. Juli 1972 empfing der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Toeplitz, den finnischen Gast und unterrichtete ihn über die Leitung der Rechtsprechung in der DDR. Am gleichen Tage gab Dr. Wünsche für Minister Paavola ein Abschiedsessen. Daran nahmen auch der Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten Stibi sowie der amtierende Leiter der Handelsvertretung der Republik Finnland, Rekola, teil. Am 20. Juni 1972 tagte der Konsultativrat des 3. Strafsenats des Obersten Gerichts. Die Aussprache diente der weiteren Klärung der Begriffe „sexuelle Handlung“ und „geschlechtsverkehrsähnliche Handlung“, der Beurteilung einer erheblichen Schädigung von Kindern als Folge sexuellen Mißbrauchs (§ 148 Abs. 2 StGB), der Bewertung der Aussagen von Kindern, die Opfer eines Sexualdelikts gewesen sind, und der strafrechtlichen. Beurteilung in der Öffentlichkeit begangener sexueller Handlungen (§ 124 StGB). In der Beratung wurde dem in der Rechtsprechung entwickelten Begriff der „sexuellen Handlung“ (OG, Urteil vom 23. Dezember 1971 3 Zst 36/71 NJ 1972 S. 170) zugestimmt. Hinsichtlich des Begriffs „geschlechtsverkehrsähnliche Handlung“ wurde folgende definitorische Bestimmung erörtert: „Einführung des männlichen Gliedes in eine effektive oder simulierte Körperöffnung bei Durchführung reizfördernder Bewegungen mit dem Ziel sexueller Erregung bzw. Befriedigung“ . Für die Beurteilung der erheblichen Schädigung in der sittlich-sozialen Entwicklung eines Kindes wurde als Erkenntnis vermittelt, daß derartige Schädigungen sich nicht ausschließlich im sexuellen Verhaltensbereich zeigen müssen. Vielmehr kommen als Auffälligkeiten in Betracht: Das vom sonstigen Verhalten abweichende Benehmen des Kindes unmittelbar nach der Tat (z. B. verschrecktes, verängstigtes, geschocktes Auftreten), Leistungsabfall in der Schule, abnorme sexuelle Auffälligkeiten bei einem vor der Tat insoweit störungsfrei entwickelten und sich verhaltenden Kind. Zur wirksamen Bekämpfung der Rückfallhäufigkeit von Tätern nach § 124 StGB wurde darauf hingewiesen, daß die Mehrzahl der sog. Entblößungshandlungen von Tätern begangen werden, die selbst unsicher und gehemmt sind und nicht zu aggressiven Handlungen neigen. Die relativ geringe Gefährlichkeit ihrer Handlun- 455;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 455 (NJ DDR 1972, S. 455) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 455 (NJ DDR 1972, S. 455)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X