Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 453

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 453 (NJ DDR 1972, S. 453); Vielfältige Formen der Propagierung des sowjetischen Rechts In der Praxis haben sich vielfältige Formen der Propagierung der sowjetischen Rechtsnormen unter der Jugend entwickelt. Weit verbreitet sind Vorlesungen, Foren und Diskussionsabende mit Rechtswissenschaftlern, Mitarbeitern der Gerichte und der Staatsanwaltschaft. Auf ehrenamtlicher Basis werden in Kolchosen, Sowchosen, in Betrieben und auf Baustellen sowie bei großen Wohnungsverwaltungen Konsultationen organisiert. Es arbeiten über 1 300 Volksuniversitäten und Fakultäten für Rechtskenntnisse, unter deren Hörern es nicht wenige junge Menschen gibt. In zunehmendem Maße werden von der zentralen und der lokalen Presse sowie in den Fachzeitschriften theoretische und praktische Fragen des sowjetischen Rechts erörtert und der Jugend Rechtskenntnisse vermittelt. In vielen Städten sind Fernseh- und Rundfunkuniversitäten für Rechtskenntnisse erfolgreich tätig. Dennoch bleibt die Aufgabe aktuell, die Rechtserziehung und Rechtspropaganda unter der Jugend zu verstärken. Mehr noch, die Entwicklung der sowjetischen Gesellschaft macht eine grundlegende Verbesserung dieser Arbeit und die Beseitigung der bestehenden Mängel notwendig. Rechtserziehung an Schulen und anderen Studieneinrichtungen So werden gegenwärtig in den allgemeinbildenden Schulen, technischen Berufsschulen und Fachschulen im Fach „Gesellschaftskunde“ dem Studium der Probleme des sowjetischen Staates und des Rechts insgesamt nur sechs Stunden eingeräumt. Auch die fakultative Form des Studiums der „Grundlagen der sowjetischen Gesetzgebung“ durch die Schüler der oberen Klassen ist noch nicht weit verbreitet. Obwohl es sehr interessante Beispiele für diese Arbeit gibt, leidet sie insgesamt an wesentlichen Mängeln: Der Unterricht wird unregelmäßig durchgeführt, die fakultativen Lehrveranstaltungen werden von den Jugendlichen schwach besucht, die Dozenten verfügen nicht über die erforderlichen methodischen Empfehlungen und Lehrmittel. Zur Zeit erhalten die meisten Studenten an den nichtjuristischen Hoch- und Fachschulen zu Rechtsproblemen noch keine systematische Darstellung des sowjetischen Rechts. In der Praxis sind außerdem Tendenzen einer Unterschätzung der Bedeutung des Rechts zu beobachten, was sich insbesondere in einer Verringerung der Stundenzahl für den Unterricht in den juristischen Disziplinen ausdrückt. Eine Folge der Mängel, die bis jetzt bei der Rechtserziehung der Jugend, besonders der Studenten, bestanden, ist wie die Untersuchungsergebnisse von Rechtswissenschaftlern zeigen , daß die jungen Menschen nur unklare Vorstellungen von der Rolle des Rechts im Leben der Gesellschaft sowie von den Normen des Arbeits-, Zivil-, Strafrechts und anderer Rechtszweige haben. Fehlende Rechtskenntnisse führen bei den Jugendlichen nicht selten zu einer falschen Bewertung von Lebenssituationen und zu für die Gesellschaft unerwünschten Handlungen. Es ist deshalb notwendig, ernsthafte Maßnahmen zu einer verstärkten Rechtserziehung der Jugend zu ergreifen. Eine solche Maßnahme könnte die Organisierung eines eigenständigen juristischen „Allgemeinstudiums“ sein. Meines Erachtens muß dabei das Augenmerk besonders auf die juristische Ausbildung der studierenden Jugend gerichtet sein, weil davon die gesamte weitere rechtspropagandistische Arbeit und die Rechtserziehung der Werktätigen abhängt. Ungeachtet einer gewissen Belastung der Studierenden muß an allen Lehranstalten (an allgemeinbildenden Schulen, technischen Berufsschulen, Fach- und Hochschulen) das Studium einer besonderen juristischen Disziplin eingeführt werden. Bereits jetzt sind an einer Reihe von allgemeinbildenden Schulen und technischen Berufsschulen bestimmte positive Erfahrungen für die Vermittlung von Rechtskenntnissen gesammelt worden. So wird im Rahmen eines Experiments an Schulen in Moskau und in anderen Gebieten für die Schüler der achten Klassen ein Lehrgang „Die sowjetische Gesellschaft“ durchgeführt, der 35 Stunden umfaßt. Die dabei gesammelten Erfahrungen können auch bei der Einführung einer juristischen Disziplin in die Pläne der Lehranstalten berücksichtigt werden. Der obligatorische Unterricht in einer juristischen Disziplin, der durch einen zusätzlichen Komplex von Maßnahmen zur Rechtserziehung verstärkt wird, führt zu positiven Resultaten. So gibt es an den technischen Berufsschulen des Charkower Gebiets einen 16 Stunden umfassenden juristischen Lehrgang, der eine gute Grundlage für die Rechtserziehung der Schüler ist. Der Lehrgang wird durch Vorlesungen, Foren, Vorträge, Diskussionsabende und Dispute zu moralisch-rechtlichen Themen ergänzt. Dadurch wurde ein starker Rückgang der Anzahl der Rechtsverletzungen von Schülern der technischen Berufsschulen erreicht. Interessant ist auch ein anderes Beispiel aus der Rechtserziehung der Schüler im Charkower Gebiet. Hier werden auf Grund von Einweisungen der Kommissionen für Angelegenheiten Minderjähriger des Rayons an den technischen Berufsschulen Jungen und Mädchen aufgenommen, die bereits einmal zur Verantwortung gezogen, der Miliz vorgeführt oder bei den Jugendabteilungen der Miliz registriert werden mußten. An einer technischen Berufsschule wurden solche Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt. Durch mühevolle Kleinarbeit des Pädagogenkollektivs und aktive Hilfe der Juristen und der Komsomolorganisation erreichten alle Schüler das Schulziel und wurden tüchtige Arbeiter. Die Unterrichtung einer juristischen Disziplin in den technischen Berufsschulen kann also durchaus wertvolle Ergebnisse zeigen. Das Kollegium des Staatlichen Komitees für technische Berufsausbildung beim Ministerrat der UdSSR und das Ministerium der Justiz der UdSSR messen der Rechtserziehung der Jugend große Bedeutung bei. Sie haben deshalb den gemeinsamen Beschluß „Über die Verbesserung des Studiums des sowjetischen Rechts an den Lehranstalten für technische Berufsausbildüng“ gefaßt. Der Beschluß sieht vor, im laufenden Lehrjahr an den technischen Berufsschulen und technischen Lehranstalten einen obligatorischen Zyklus von Foren und vom Lehrjahr 1972/73 an den Unterricht für das Fach „Fragen des sowjetischen Rechts“ einzuführen. Die Aufnahme juristischer Disziplinen in den Lehrplan der Schulen erfordert natürlich auch die Ausbildung entsprechender Lehrkräfte. Gegenwärtig ist die Anzahl der Lehrkräfte, die den Schülern qualifiziert Rechtskenntnisse vermitteln können, noch sehr gering. Deshalb sollten Rechtswissenschaftler sowie Mitarbeiter der Gerichte und der anderen Justizeinrichtungen sowohl bei der Rechtserziehung der lernenden Jugend selbst als auch der juristischen Ausbildung der Lehrer wesentliche Hilfe leisten. Das Bildungssystem des Komsomol für die Rechtserziehung der Jugend nutzen Juristen (Wissenschaftler und Praktiker) sollten zur Erhöhung der Rechtskunde der werktätigen Jugend auch die Möglichkeiten der politischen Bildung innerhalb des Komsomol besser nutzen. Inzwischen hat das Zentralkomitee des Komsomol Änderungen und Ergänzün- 453;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 453 (NJ DDR 1972, S. 453) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 453 (NJ DDR 1972, S. 453)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung. Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze V: Militärstraftaten ?. Verbrechen Men schlichke Entwicklung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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