Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 444

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 444 (NJ DDR 1972, S. 444); gung darauf, daß bei der zeitlichen Dauer des Fahrerlaubnisentzugs die gerichtlichen Bewertungsmaßstäbe nicht im Widerspruch zu denen im Ordnungsstrafverfahren stehen. „Das bedingt in regelmäßigen Abständen eine gemeinsame Einschätzung durch das Gericht und durch die Organe der Deutschen Volkspolizei, Konsultationen und die Nutzung der dabei gemachten Erfahrungen.“/!)/ Diese Orientierung hat auch für andere Aufgaben der Rechtspflegeorgane und der Ordnungsstrafbefugten Bedeutung. Das gilt z. B. für solche Fragen wie die Bemessung der Geldstrafe im Strafverfahren und durch Strafbefehl einerseits und die Bemes- // Materialien der 32. Plenartagung des Obersten Gerichts „Zur Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts“, NJ 1971 S. 615. sung von Ordnungsstrafen andererseits./10/ Die Zusammenarbeit darf jedoch nicht erst anhand der eingetretenen Rechtsverletzung einsetzen. Sie muß bereits bei der Vorbeugung wirksam werden. Das bezieht sich auch auf eine koordinierte, gezielte und differenzierte Rechtspropaganda./ll/ Die Wirksamkeit des sozialistischen Ordnungswidrigkeitsrechts in seiner kriminalitätsverhütenden Funktion wird gerade dadurch erhöht, daß den Bürgern die ordnungsrechtlichen Pflichten erläutert werden und ihnen geholfen wird, sie zu erfüllen. 10/ Vgl. Biebl, „Anwendung der Geldstrafe und des Strafbefehlsverfahrens bei Verfahren wegen Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit“, NJ 1972 S. 259 ff. (260). /IV Vgl. Mollnau, „Wachsende Rolle des sozialistischen Rechts und Reehtserziehung“, NJ 1971 S. 729. ULRICH ROEHL, Oberrichter am Obersten Gericht Oberrichter Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Leiter der Inspektionsgruppe Zur Begründung ärztlicher Sorgfaltspflichten Die Frage nach der Begründung und dem Inhalt ärztlicher Sorgfaltspflichten gehört zu den komplizierten Problemen der Verantwortlichkeitsregelung. Die Erfahrungen aus der Strafrechtspflege finden in den nachstehend veröffentlichten Thesen ihren Niederschlag./*/ Dabei geht es darum, mit einer klaren und übersichtlichen Regelung die Verantwortung im Bereich medizinischer Tätigkeit insgesamt zu erhöhen, Fehlerquellen auszuschalten und Pflichtverletzungen, die eine im strafrechtlichen Sinne verantwortungslose Entscheidung zum Handeln sind, exakt festzustellen. Diese Zielstellung wendet sich zugleich gegen eine einseitige, ausschließlich strafrechtliche Betrachtungsweise bestimmter Rechtsbeziehungen im Bereich der medizinischen Tätigkeit. Nicht die Frage nach eventuell möglichen Sanktionen für Fehlverhaltensweisen steht im Vordergrund, sondern das Wissen um die mit dem Recht verknüpften Verhaltensanforderungen, denn das Recht will in erster Linie bestimmte Verhaltensweisen vorzeichnen, die im Interesse des einzelnen und der Gesellschaft liegen; das Recht wirkt nicht lediglich durch seine Sanktionen, sondern vor allem durch seine bewußte, freiwillige Einhaltung auf die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Ausgehend hiervon stand auf einer Konsultativratstagung besonders im Mittelpunkt der Diskussion, wie durch Ordnung und Disziplin in den medizinischen Einrichtungen rechtlich relevanten Sachverhalten vorgebeugt werden kann und wie Ursachen und Bedingungen von Fehlverhaltensweisen beseitigt werden können. Dabei ist zu beachten und das gilt besonders für den medizinischen Bereich , daß das Recht zumeist nur den Rahmen gibt und die generelle Richtung für das in der gegebenen Situation erforderliche Verhalten zeigt. Es läßt auf der Grundlage seiner Prinzipien und im Rahmen seiner konkreten Einzelregelungen dem einzelnen genügend Spielraum für die individuelle gesellschaftsgemäße Entscheidung und toleriert auch die gerade bei der Ausübung des Arztberufs häufig vorhandenen Fälle der Pflichtenkollision. Soweit im Einzelfall die Prüfung strafrechtlicher Ver- /*/ Die Thesen waren Gegenstand einer Beratung mit dem Konsultativrat des 5. Strafsenats des Obersten Gerichts, an der Vertreter der Rechtswissenschaft und -praxis, Leiter medizinischer Einrichtungen und Vertreter des Ministeriums für Gesundheitswesen teilnahmen. Vgl. dazu auch die Information in NJ 1972 S. 334. antwortlichkeit erforderlich wird, ist die exakte Feststellung der Pflichten und ihrer Verletzung durch den Verantwortlichen Ausgangspunkt jeder weiteren strafrechtlichen Betrachtung, wobei die Bejahung der Tatbestandsmäßigkeit Kausalität und Schuld einschließt. Auf der Konsultativratstagung wurde hervorgehoben, daß es gegen Ärzte nur wenige Strafverfahren gibt. Die mit den Thesen aufgeworfene Problemstellung wird folglich nicht von einer Vielzahl von Verfahren diktiert, sondern beruht auf der Kompliziertheit, die sich vor allem aus der zunehmenden Arbeitsteilung und der kooperativen Zusammenarbeit im medizinischen Bereich ergibt. Die Gerichte stehen in den Fällen, in denen sie zu prüfen haben, welche Pflichten dem betreffenden Arzt beispielsweise zur Absicherung diagnostischer Befunde, bei einem bestimmten Heileingriff oder in einer besonderen Entscheidungssituation oblagen, vor einer schwierigen Aufgabe, die sie nur mit Hilfe medizinischer Sachverständiger lösen können. Aus dieser Tatsache folgt, daß bei Beantwortung der Frage nach der Begründung ärztlicher Sorgfaltspflichten einige Grundfragen der gesellschaftlichen Verantwortung der Ärzte, in diesem Zusammenhang auch der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, hervorzuheben sind. Dazu gehören z. B. solche Feststellungen, daß sich in den Pflichten grundlegende Beziehungen zwischen der sozialistischen Gesellschaft und dem einzelnen aus-drücken und daß sie für den Betreffenden in der gegebenen Situation, gegenüber bestimmten Aufgaben exakt bestimmbar sein müssen. Die schuldhafte Verletzung einer objektiv bestehenden Pflicht ist eine der Voraussetzungen individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Das bedeutet, daß z. B. eine Fehldiagnose bei pflichtgemäßem Verhalten von vornherein nicht der strafrechtlichen Beurteilung unterliegt. Im Ergebnis der Beratung wurde den Thesen als allgemeiner Grundlage und Orientierung für die Prüfung ärztlicher Sorgfaltspflichten zugestimmt. In der Diskussion wurden dazu vielfältige Gesichtspunkte vorgetragen. So wurde hervorgehoben, daß die Leiter der medizinischen Einrichtungen für die konkrete Anwendung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere für die übersichtliche Organisation der ärztlichen Tätigkeit und die Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche, eine große Verantwortung tragen. Es geht dabei z. B. um die Festlegung des Arbeitsablaufs durch feste Ordnungen, um Funktionspläne und andere Leiteranordnungen. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß es in 444;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 444 (NJ DDR 1972, S. 444) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 444 (NJ DDR 1972, S. 444)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Gesetz über die Verfas.ptia ;cle,r Gerichte der - Gapä verfassungs-gesetz - vom die Staatsanwaltschaft ei: d-y. Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Bürger einzustellen Zugleich sind unsere Mitarbeiter zu einem äußerst wachsamen Verhalten in der Öffentlichkeit zu erziehen, Oetzt erst recht vorbildliche Arbeit zur abstrichlosen Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der BRD. eine Legaldefinition der Sie sind darauf gerichtet, subversive und andere, die Interessen der und ihrer Bürger schädigende gefährdende Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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