Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 423

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 423 (NJ DDR 1972, S. 423); Mitglieder der Ehe- und Familienberatungsstellen sowie der Ehe- und Sexualberatungsstellen hat dann auch ergeben, daß in unserem Bezirk die Ehe- und Familienberatung sehr unterschiedlich entwickelt ist. Während in einigen Kreisen, so z. B. in Oranienburg, in der Stadt und im Landkreis Potsdam sowie in Pritz-walk sehr gute Erfahrungen vorliegen, arbeiten in anderen Kreisen die Ehe- und Familienberatungsstellen noch nicht kontinuierlich oder gar nicht. Es gibt auch Kreise, in denen noch keine Ehe- und Familienberatungsstelle besteht. Obwohl die gesellschaftliche Bedeutung der Ehe- und Familienberatungsstellen für die Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik außer Frage steht und der Bericht des Ver-fassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer/2/ sowie weitere veröffentlichte Erfahrungen/3/ wichtige Erkenntnisse für die Erhöhung der Wirksamkeit dieser gesellschaftlichen Einrichtung vermittelten, hat sie in unserem Bezirk noch nicht die von unserem Staat beabsichtigte und mögliche Resonanz in der Bevölkerung gefunden. Wie die Eingabenanalyse beweist, liegen die Gründe dafür nicht in einem mangelnden Bedürfnis der Bevölkerung. Der Erfahrungsaustausch hat erkennen lassen, daß die Ursachen vielmehr in folgendem liegen: 1. §2 der 1. DB zum FGB vom 17. Februar 1966 (GBl. II S. 180) übertrug den Räten der Kreise bzw. unter ihrer Verantwortung den Räten der Kreisstädte die Bildung von Ehe- und Familienberatungsstellen. In einigen Kreisen, in denen noch keine Ehe- und Familienberatungsstelle besteht, haben die Räte eine Fachabteilung mit der Bildung einer Beratungsstelle betraut, die nur ungenügende Initiative zur Erfüllung dieser Verpflichtung entwickelte. In anderen Kreisen wird das Bestehen einer Ehe- und Sexualberatungsstelle als ausreichend angesehen, ohne zu beachten, daß die Richtlinie des Ministeriums für Gesundheitswesen für die Tätigkeit der Ehe- und Sexualberatungsstellen als medizinischer Zweig der Ehe- und Familienberatung vom 8. Januar 1968/4/ von einer engen Zusammenarbeit mit den Ehe-und Familienberatungsstellen ausgeht. Sommer ist darin zuzustimmen, daß die komplexe Aufgabenstellung der Ehe- und Familienberatung es nicht zuläßt, die Verantwortung hierfür einer einzelnen Fachabteilung zu übertragen./5/ Ihr Vorschlag, beim örtlichen Rat ein Stabsorgan zu bilden, das für die Koordinierung aller familienpolitischen Maßnahmen und für die Unterstützung der mit Aufgaben der Familien- 12/ NJ 1S71 S. 192 ff. 13/ Vgl. z. B. NJ 1971 S. 201, 358 ff. und 483 f. und NJ 1970 S. 459 ff. /41 Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen 1968, Nr. 3, S. 17. 151 Sommer, „Arbeitsergebnisse und Wirksamkeit der Ehe- und Familienbera-tungsstellen“, NJ 1970 S. 459 ff. (461). förderung betrauten staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen im jeweiligen Territorium verantwortlich ist, würde der effektiven Lösung der von den Ehe- und Familienberatungsstellen zu behandelnden Probleme sicher nützlich sein. In diesem Zusammenhang wäre jedoch zu überlegen, ob mit einer solchen Aufgabe nicht besser ein Gremium von Abgeordneten aus verschiedenen Ständigen Kommissionen betraut werden sollte. Damit würde u. E. dem gesamtgesellschaftlichen Anliegen der Förderung stabiler harmonischer Familienbeziehungen' in hohem Maße Rechnung getragen. 2. In der überwiegenden Mehrheit der Kreise, in denen eine Ehe- und Familienberatungsstelle arbeitet, fehlt eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Räte mit den Beratungsstellen. Die Verantwortung der Räte der Kreise erstreckt sich aber nicht nur auf die Bildung von Ehe-und Familienberatungsstellen, sondern sie tragen auch die Verantwortung für deren Tätigkeit. Das ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs. 3 der 1. DB zum FGB. Eine Vernachlässigung der Aufgaben in dieser Hinsicht hat zur Folge, daß die Erfahrungen und Probleme der Ehe- und Familienberatungsstellen ungenügend für die Leitungstätigkeit der Räte der Kreise genutzt werden und die Weiterentwicklung der Beratungsstellen gehemmt wird. Bei den Mitgliedern der Beratungsstellen besteht ein echtes Bedürfnis nach Austausch ihrer Erfahrungen mit anderen Ehe- und Familienberatungsstellen. Solche Erfahrungsaustausche sollten vom Rat des Bezirks in regelmäßigen Abständen (etwa jährlich) organisiert werden. Dadurch wird es in breiterem Umfang als bisher möglich sein, gute Erfahrungen zu verallgemeinern bzw. bestehende Hemmnisse in der Arbeit der Beratungsstellen zu überwinden. 3. Eine dringliche Aufgabe ist auch die erweiterte und verbesserte Propagierung der Ehe- und Familienberatungsstellen. Sommer hat eine zentral gelenkte, zielgerichtete Popularisierung der Aufgaben und Arbeitsweise der Ehe- und Familienberatungsstellen für erforderlich ge-halten./6/ Tatsächlich genügt die bisherige Art und Weise der Bekanntmachungen im örtlichen Bereich nicht. Sie besteht im Regelfall in kurzen Mitteilungen über die Sprechstunde und gelegentlichen Artikeln in der Kreispresse. Positiv zu erwähnen ist, daß viele Kreisvorstände und Gruppen des DFD dafür sorgen, die Tätigkeit der Beratungsstellen bei den Frauen bekanntzumachen. Abgesehen von der Notwendigkeit, in der Presse und auf andere Weise laufend über die Arbeitsweise der Beratungsstellen, darunter über Methoden der Konfliktlösung und insbesondere auch über Erfolge ihrer Tätigkeit, zu berichten, müssen wir auch nach neuen, offensiven Metho- 161 a. a. o. den der Popularisierung suchen. Von einigen - Beratungsstellen im Bezirk werden gemeinsam mit den Standesämtern erfolgreich Veranstaltungen für junge, vor der Eheschließung stehende Paare durchgeführt, wo zwanglos über Fragen der Ehe und Familie diskutiert werden kann. Dadurch werden erste Kontakte zu den Mitarbeitern der Ehe- und Familienberatungsstelle geschaffen. Im Kreis Oranienburg hat die enge Zusammenarbeit zwischen der Ehe-und Familienberatungsstelle und der Abteilung Volksbildung dazu geführt, daß in den Erweiterten Oberschulen verstärkt familienrechtliche Kenntnisse vermittelt werden. Die jungen Menschen werden hier auf das Vorhandensein einer Beratungseinrichtung hingewiesen, die ihnen helfen kann, sich gut und verantwortungsbewußt auf das spätere Familienleben vorzubereiten. Solche Beispiele sollten weitergeführt und verallgemeinert werden. 4. Mitarbeiter der Ehe- und Familienberatungsstellen aus den verschiedensten Kreisen wiesen in dem Erfahrungsaustausch darauf hin, daß die Erledigung der mit der Beratungstätigkeit verbundenen technisch-organisatorischen Arbeit sie überfordert, und sie haben vorgeschlagen, eine halbe Planstelle für eine Fürsorgerin dafür vorzusehen. Dieser Vorschlag sollte ernsthaft geprüft werden. Damit würde gleichzeitig gesichert, daß die Bürger sich innerhalb der bekannten Sprechstunden der staatlichen Organe für eine Beratung anmelden können. Dadurch würden längere Wartezeiten entfallen. In manchen Kreisen wird die Arbeit der Ehe- und Familienberatungsstellen dadurch gehemmt, daß ihnen .nicht die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die sie für ihre spezifische Tätigkeit brauchen. Das hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die Entwicklung eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Bürger und dem Mitarbeiter der Ehe- und Familienberatungsstelle sowie auf den Zuspruch überhaupt, den die Beratungsstelle hat. Es ist z. B. zur Wahrung der Anonymität des ratsuchenden Bürgers sehr wichtig auszuschließen, daß bei Betreten des Gebäudes durch ihn jedermann sofort erkennen kann, daß er die Beratungsstelle aufsuchen will. * In Auswertung des Erfahrungsaustausches hat der Direktor des Bezirksgerichts anläßlich seiner Berichterstattung vor dem Bezirkstag Vorschläge unterbreitet, die u. E. zur Überwindung der festgestellten Hemmnisse in der Arbeit der Beratungsstellen beitragen werden. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn von zentraler Stelle nunmehr auf der Grundlage der Erfahrungen der einzelnen Bezirke eine allgemein gültige Ordnung für die Arbeit der Räte der Kreise mit den Ehe- und Familienberatungsstellen und für deren Tätigkeit geschaffen würde. 423;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 423 (NJ DDR 1972, S. 423) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 423 (NJ DDR 1972, S. 423)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung ausgeschlossen werden muß. Dies bedeutet auch, daß in der Zusammenarbeit mit den eingesetzten diese entsprechend geschult werden müssen. Die Garantie für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen.

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