Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 417 (NJ DDR 1972, S. 417); Aus anderen sozialistischen Ländern Das neue Arbeitsgesetzbuch der RSFSR Der Oberste Sowjet der RSFSR bestätigte am 9. Dezember 1971 das neue Arbeitsgesetzbuch der RSFSR, das am 1. April 1972 in Kraft getreten ist. Der folgende Beitrag, der als Leitartikel in Heft 2/1972 der Zeitschrift „Sowjetskaja justizija“ erschienen und von Wilfried Jäschke, Berlin, übersetzt worden ist, gibt eine erste Erläuterung der grundlegenden Bestimmungen, die in den einzelnen Kapiteln des neuen Arbeitsgesetzbuchs enthalten sind. D. Red. Weiterentwicklung der sowjetischen Arbeitsgesetzgebung Die sowjetische Arbeitsgesetzgebung spielte in allen Etappen des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft eine wichtige Rolle bei der Lösung der von der KPdSU und dem Sowjetstaat gestellten Aufgaben; sie hatte großen Einfluß auf die Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Ihre Entstehung und Entwicklung ist untrennbar mit dem Namen W. I. Lenins verbunden. Unter seiner unmittelbaren Teilnahme sind die ersten Gesetzbücher der Arbeit ausgearbeitet worden. Das im Jahre 1918 angenommene erste Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation fixierte juristisch die großen Errungenschaften der sozialistischen Oktoberrevolution auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen. Unter den Bedingungen des Übergangs zum friedlichen Aufbau wurde im Jahre 1922 ein neues Arbeitsgesetzbuch verabschiedet, das von W. I. Lenin hoch bewertet wurde. In der Zwischenzeit sind in der Sowjetunion gewaltige sozial-ökonomische Veränderungen vor sich gegangen. Der Sozialismus siegte endgültig, und auch in der Arbeitsorganisation veränderte sich vieles. Im Zusammenhang damit traten einige Bestimmungen des Gesetzbuchs von 1922 außer Kraft. Andererseits wurden die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten durch einzelne gesetzgeberische Akte der UdSSR und der Unionsrepubliken geregelt. Deshalb reifte die Notwendigkeit heran, die Arbeitsgesetzgebung zu vereinheitlichen. Der Oberste Sowjet der UdSSR berücksichtigte das und verabschiedete im Juli 1970 die Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken, die eine gute Basis für die Vervollkommnung und Weiterentwicklung sowohl der Unions- als auch der Republiksarbeitsgesetzgebung schufen./*/ In Übereinstimmung mit den Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung ist in der Russischen Föderation ein neues Arbeitsgesetzbuch ausgearbeitet worden. Das geschah auf breiter demokratischer Grundlage unter Beteiligung von Mitarbeitern von Partei, Staat und Gewerkschaft, Vertretern zuständiger Ministerien und Behörden, rechtswissenschaftlichen Einrichtungen und Lehranstalten. An der Erarbeitung des Gesetzbuchs nahmen Deputierte (Mitglieder von 10 ständigen Kommissionen des Obersten Sowjets der Föderation) unmittelbar teil. Im Verlauf der Diskussion gingen etwa 1 700 Hinweise und Vorschläge zum Entwurf ein, von denen jeder einer exakten Prüfung unterzogen wurde. /*/ Vgl. dazu Kunz, „Bedeutsame Weiterentwicklung des sowjetischen Arbeitsrechts“, NJ 1971 S. 20 ff.; derselbe, „Die Grundlagen der sowjetischen Arbeitsgesetzgebung und das Gesetzbuch der Arbeit der DDR“, NJ 1971 S. 61 ff. D. Red. Allgemeine Bestimmungen des neuen Arbeitsgesetzbuchs Das neue Gesetzbuch geht von den demokratischen Prinzipien der rechtlichen Regelung der Arbeit im Sozialismus aus, die im Gesetzbuch von 1922 enthalten sind: der Vertragscharakter der Arbeitsrechtsverhältnisse, der Arbeitsschutz, die Teilnahme an der Regelung der Arbeitsbedingungen durch die Gewerkschaften u. a. Zugleich sind in das Arbeitsgesetzbuch neue prinzipielle Bestimmungen aufgenommen worden, die darauf gerichtet sind, die Garantien für die Arbeitsrechte der Arbeiter und Angestellten zu erweitern und zu verstärken. Im Gesetzbuch sind Normen der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung enthalten. Zahlreiche Normativakte, die in den verschiedenen Jahren erlassen worden sind, wurden übernommen. Im Gesetzbuch werden auch die Bestimmungen, für deren Regelung die Unionsrepubliken zuständig sind, weiterentwickelt und konkretisiert. Das erste Kapitel enthält allgemeine Bestimmungen über die Aufgaben des Gesetzbuchs, die grundlegenden Arbeitsrechte und -pflichten der Arbeiter und Angestellten, den Gegenstand der Gesetzgebung und die Abgrenzung der Zuständigkeit der UdSSR und der RSFSR auf dem Gebiet der Regelung der Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten. Erstmalig ist im Gesetzbuch der RSFSR die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen anderer Unionsrepubliken geregelt worden. Artikel 6 bestimmt, daß Probleme der Rechte und Pflichten von Arbeitern und Angestellten der RSFSR, die auf dem Territorium einer anderen Unionsrepublik aufgetreten sind, nach der Arbeitsgesetzgebung dieser Republik zu lösen sind. Inhalt und Art und Weise des Abschlusses von Kollektivverträgen und ihre Bedeutung werden im zweiten Kapitel geregelt. Dabei wird die wachsende Rolle des Kollektivvertrags unter den Bedingungen der ökonomischen Reform und der Erweiterung der Rechte der Betriebe und Organisationen hervorgehoben. Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Urlaub Dem Hauptinstitut des Arbeitsrechts, dem Arbeitsvertrag, ist das dritte Kapitel des Gesetzbuchs gewidmet. Gemäß den Verfassungen der UdSSR und der RSFSR ist eine wie auch immer geartete direkte oder indirekte Einschränkung der Rechte der Werktätigen oder eine Festlegung unmittelbarer oder mittelbarer Privilegien bei der Einstellung in Abhängigkeit von Geschlecht, Rasse, nationaler Zugehörigkeit und Religion unzulässig. Damit verbietet das Gesetzbuch zugleich die Ablehnung einer Arbeitseinstellung aus diesen Gründen. Für die Lösung des Arbeitsvertrags durch die Betriebsleitung werden die zulässigen Gründe erschöpfend festgelegt. Der Arbeitsvertrag darf durch die Betriebsleitung bei Nichterscheinen zur Arbeit infolge einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit nicht bereits nach Ablauf von zwei Monaten gelöst werden, wie das nach dem GBA von 1922 noch möglich war, sondern erst nach vier Monaten. Das Gesetzbuch verbietet die Kündigung ohne Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung. Es legt fest, daß die Betriebsleitung den Vertrag nicht später als einen Monat nach Erhalt dieser Zustimmung lösen kann. Das vierte und fünfte Kapitel des Gesetzbuchs sind der 417;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 417 (NJ DDR 1972, S. 417) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 417 (NJ DDR 1972, S. 417)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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