Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 406

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 406 (NJ DDR 1972, S. 406); :i. Ordnung für die gewerkschaftlichen Aufgaben bei der Rechtsberatung der Werktätigen vom 26. April 1971; 4. Ordnung für die gewerkschaftlichen Aufgaben bei der Wahl, Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen vom 22. Dezember 1969; 5. Ordnung für die Mitwirkung der Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren vom 25. Februar 1966; 6. Ordnung über gewerkschaftliche Aufgaben bei der Vorbeugung, Bekämpfung und Verhütung von Straftaten, bei der Erziehung kriminell Gefährdeter, der Erziehung von auf Bewährung Verurteilten sowie der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben vom 10. März 1969./5/ Die Gewerkschaftsleitungen sollten daher die bessere Nutzung des geltenden Rechts mit der verstärkten Durchsetzung der Beschlüsse des Bundesvorstandes des FDGB verbinden. Die Konfliktkommissionen könnten z. B. ihre Beratungen auf vielen Gebieten erfolgreicher durchführen, wenn sie die genannten Ordnungen immer zur Grundlage ihrer Beschlüsse machen würden. Den Wirtschaftsfunktionären, die für die Leitung von Kollektiven verantwortlich sind, wird empfohlen, sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch die gewerkschaftlichen Beschlüsse für ihre Leitungstätigkeit zu nutzen. Die Erhöhung der Kenntnisse über diese Materialien und die gemeinsame Arbeit der Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionäre zu ihrer Verwirklichung wird dazu beitragen, die Arbeit mit den Menschen und die gewerkschaftliche Interessenvertretung zu verbessern und Ursachen für Arbeitsrechtsstreitigkeiten zu beseitigen. Die Einheit von Rechten und Pflichten der Werktätigen Der 8. FDGB-Kongreß machte deutlich, daß die neuen Initiativen im sozialistischen Wettbewerb auch mit der Erhöhung der Verantwortung für die Durchsetzung von Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin, mit der bewußten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und mit der immer stärkeren Herausbildung der sozialistischen Arbeits- und Lebensweise verbunden sind. Der Anteil der Kollektive und des einzelnen bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts wird sich auf der Grundlage einer qualitativ besseren Leitungstätigkeit erhöhen. Dazu ist aber notwendig, daß in persönlichen und kollektiven Aussprachen, vor allem aber in den gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen, die Rolle des sozialistischen Rechts für die weitere sozialistische Entwicklung erläutert wird. Das sozialistische Recht dient sowohl den gesellschaftlichen ah auch den persönlichen Interessen. Seine Wirksamkeit hängt davon ab, wie wir alle für seine Durchsetzung eintreten. Die gewerkschaftliche Tätigkeit muß also dazu beitragen, daß die Disziplin bewußt und freiwillig eingehalten wird. Die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist eine sehr wichtige Voraussetzung für die weitere Verwirklichung der Wirtschaftspolitik der Partei der Arbeiterklasse, für die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten und für die allseitige Stärkung unseres sozialistischen Staates. So wie die Rechte jedes einzelnen zu wahren sind, muß auch von jedem verlangt werden, daß er seine gesellschaftlichen Pflichten gewissenhaft erfüllt. Das gilt für die Wahrnehmung der Rechte zur Teilnahme an der Leitung des Staates, für die demokratische Mitarbeit auf allen Gebieten und in allen Bereichen und für die disziplinierte Erfüllung der Arbeitspflichten ebenso wie für die Erfüllung solcher Pflichten, die sich aus der sozialistischen Moral und Lebensweise ergeben. 15/ Diese gewerkschaftlichen Ordnungen zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts sind veröffentlicht in der Schriftenreihe über Arbeitsrecht. Heft 15, Berlin 1972, S. 7 bis 81. Deshalb ist in den Betrieben eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber allen Verletzungen des sozialistischen Rechts und jeder Disziplinlosigkeit zu schaffen. Rechtsverletzungen sind keine individuelle, sondern eine gesellschaftliche Angelegenheit. Gesetzlichkeit und Disziplin sind überall in der täglichen Arbeit und im Zusammenleben der Menschen konsequent zu wahren. Die Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände sollen deshalb die bewußte Einstellung der Gewerkschaftsmitglieder zum sozialistischen Recht fördern. Verhaltensregeln, die in den Initiativen der Arbeiter und aller Werktätigen bei der gewerkschaftlichen Alltagsarbeit ihren Ausdruck finden, lassen sich zusammenfassend folgendermaßen kennzeichnen: Das sozialistische Recht dient der weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und der Schaffung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Es dient den Interessen der Gesellschaft und des einzelnen. Seine Nutzung und Wahrung ist deshalb Sache jedes Mitglieds der Gewerkschaft. Die Verantwortung für die Einhaltung und Wirksamkeit des sozialistischen Rechts schließt die Verantwortung gegenüber anderen ein. Deshalb ist es notwendig, unduldsam gegenüber jeglicher Disziplinlosigkeit und Mißachtung des sozialistischen Rechts zu sein. Die verfassungsmäßigen Rechte sowie die Verantwortung der Gewerkschaften bei der weiteren sozialistischen Entwicklung erfordern, daß die Einheit der Rechte und Pflichten gewahrt wird und jeder bewußt an der Leitung des Staates und der Produktion teilnimmt, seine demokratischen Rechte wahrnimmt und aktiv an der weiteren Gestaltung des sozialistischen Rechts mitarbeitet. Das Volkseigentum ist die materielle Grundlage der politischen Macht der Arbeiterklasse und für die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Der sorgsame Umgang mit Volkseigentum und die Kontrolle darüber, daß nichts vergeudet wird, gehört mit zu einem verantwortungsbewußten sozialistischen Verhalten. Gesundheit und Arbeitskraft sind unser wertvollster Besitz. Der Kampf um die Verbesserung der materiellen Arbeitsbedingungen, um Sicherheit, Gesund-heits- und Arbeitsschutz sowie um die Durchsetzung von Ordnung, Sauberkeit und Disziplin ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs. Dazu gehört auch die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sowie das Bemühen, unfallfrei zu arbeiten. Die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und die Herausbildung sozialistischer Beziehungen in den Arbeitskollektiven verlangen, daß sich die sozialistische Moral und die sozialistische Arbeits- und Lebensweise immer stärker durchsetzen. Die Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben" schließt die Einhaltung der sozialistischen Prinzipien von Ethik und Moral in sich ein. Die allseitige Anwendung dieser Prinzipien fördert das sozialistische Denken und Handeln. Diese Erkenntnisse und Erfahrungen bereichern den sozialistischen Wettbewerb. Sie tragen dazu bei, das sozialistische Recht mit der millionenfachen Kraft aller Gewerkschaftsmitglieder durchzusetzen. Je besser es die Gewerkschaften verstehen, in Zusammenarbeit mit den staatlichen Organen und den Wirtschaftsfunktionären das sozialistische Recht im Denken und Handeln des einzelnen und der Kollektive wirksam werden zu lassen, um so erfolgreicher werden die gewerkschaftlichen Aufgaben gelöst, die der 8. FDGB-Kongreß für die weitere Arbeit mit dem sozialistischen Recht gestellt hat. 41)0;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 406 (NJ DDR 1972, S. 406) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 406 (NJ DDR 1972, S. 406)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Komplexe: Welche bedeutenden Sicherheitserfordernisse sind im Verantwortungsbereich vorhanden oder werden sich in Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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