Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 406

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 406 (NJ DDR 1972, S. 406); :i. Ordnung für die gewerkschaftlichen Aufgaben bei der Rechtsberatung der Werktätigen vom 26. April 1971; 4. Ordnung für die gewerkschaftlichen Aufgaben bei der Wahl, Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen vom 22. Dezember 1969; 5. Ordnung für die Mitwirkung der Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren vom 25. Februar 1966; 6. Ordnung über gewerkschaftliche Aufgaben bei der Vorbeugung, Bekämpfung und Verhütung von Straftaten, bei der Erziehung kriminell Gefährdeter, der Erziehung von auf Bewährung Verurteilten sowie der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben vom 10. März 1969./5/ Die Gewerkschaftsleitungen sollten daher die bessere Nutzung des geltenden Rechts mit der verstärkten Durchsetzung der Beschlüsse des Bundesvorstandes des FDGB verbinden. Die Konfliktkommissionen könnten z. B. ihre Beratungen auf vielen Gebieten erfolgreicher durchführen, wenn sie die genannten Ordnungen immer zur Grundlage ihrer Beschlüsse machen würden. Den Wirtschaftsfunktionären, die für die Leitung von Kollektiven verantwortlich sind, wird empfohlen, sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch die gewerkschaftlichen Beschlüsse für ihre Leitungstätigkeit zu nutzen. Die Erhöhung der Kenntnisse über diese Materialien und die gemeinsame Arbeit der Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionäre zu ihrer Verwirklichung wird dazu beitragen, die Arbeit mit den Menschen und die gewerkschaftliche Interessenvertretung zu verbessern und Ursachen für Arbeitsrechtsstreitigkeiten zu beseitigen. Die Einheit von Rechten und Pflichten der Werktätigen Der 8. FDGB-Kongreß machte deutlich, daß die neuen Initiativen im sozialistischen Wettbewerb auch mit der Erhöhung der Verantwortung für die Durchsetzung von Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin, mit der bewußten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und mit der immer stärkeren Herausbildung der sozialistischen Arbeits- und Lebensweise verbunden sind. Der Anteil der Kollektive und des einzelnen bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts wird sich auf der Grundlage einer qualitativ besseren Leitungstätigkeit erhöhen. Dazu ist aber notwendig, daß in persönlichen und kollektiven Aussprachen, vor allem aber in den gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen, die Rolle des sozialistischen Rechts für die weitere sozialistische Entwicklung erläutert wird. Das sozialistische Recht dient sowohl den gesellschaftlichen ah auch den persönlichen Interessen. Seine Wirksamkeit hängt davon ab, wie wir alle für seine Durchsetzung eintreten. Die gewerkschaftliche Tätigkeit muß also dazu beitragen, daß die Disziplin bewußt und freiwillig eingehalten wird. Die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist eine sehr wichtige Voraussetzung für die weitere Verwirklichung der Wirtschaftspolitik der Partei der Arbeiterklasse, für die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten und für die allseitige Stärkung unseres sozialistischen Staates. So wie die Rechte jedes einzelnen zu wahren sind, muß auch von jedem verlangt werden, daß er seine gesellschaftlichen Pflichten gewissenhaft erfüllt. Das gilt für die Wahrnehmung der Rechte zur Teilnahme an der Leitung des Staates, für die demokratische Mitarbeit auf allen Gebieten und in allen Bereichen und für die disziplinierte Erfüllung der Arbeitspflichten ebenso wie für die Erfüllung solcher Pflichten, die sich aus der sozialistischen Moral und Lebensweise ergeben. 15/ Diese gewerkschaftlichen Ordnungen zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts sind veröffentlicht in der Schriftenreihe über Arbeitsrecht. Heft 15, Berlin 1972, S. 7 bis 81. Deshalb ist in den Betrieben eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber allen Verletzungen des sozialistischen Rechts und jeder Disziplinlosigkeit zu schaffen. Rechtsverletzungen sind keine individuelle, sondern eine gesellschaftliche Angelegenheit. Gesetzlichkeit und Disziplin sind überall in der täglichen Arbeit und im Zusammenleben der Menschen konsequent zu wahren. Die Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände sollen deshalb die bewußte Einstellung der Gewerkschaftsmitglieder zum sozialistischen Recht fördern. Verhaltensregeln, die in den Initiativen der Arbeiter und aller Werktätigen bei der gewerkschaftlichen Alltagsarbeit ihren Ausdruck finden, lassen sich zusammenfassend folgendermaßen kennzeichnen: Das sozialistische Recht dient der weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und der Schaffung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Es dient den Interessen der Gesellschaft und des einzelnen. Seine Nutzung und Wahrung ist deshalb Sache jedes Mitglieds der Gewerkschaft. Die Verantwortung für die Einhaltung und Wirksamkeit des sozialistischen Rechts schließt die Verantwortung gegenüber anderen ein. Deshalb ist es notwendig, unduldsam gegenüber jeglicher Disziplinlosigkeit und Mißachtung des sozialistischen Rechts zu sein. Die verfassungsmäßigen Rechte sowie die Verantwortung der Gewerkschaften bei der weiteren sozialistischen Entwicklung erfordern, daß die Einheit der Rechte und Pflichten gewahrt wird und jeder bewußt an der Leitung des Staates und der Produktion teilnimmt, seine demokratischen Rechte wahrnimmt und aktiv an der weiteren Gestaltung des sozialistischen Rechts mitarbeitet. Das Volkseigentum ist die materielle Grundlage der politischen Macht der Arbeiterklasse und für die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Der sorgsame Umgang mit Volkseigentum und die Kontrolle darüber, daß nichts vergeudet wird, gehört mit zu einem verantwortungsbewußten sozialistischen Verhalten. Gesundheit und Arbeitskraft sind unser wertvollster Besitz. Der Kampf um die Verbesserung der materiellen Arbeitsbedingungen, um Sicherheit, Gesund-heits- und Arbeitsschutz sowie um die Durchsetzung von Ordnung, Sauberkeit und Disziplin ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs. Dazu gehört auch die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sowie das Bemühen, unfallfrei zu arbeiten. Die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und die Herausbildung sozialistischer Beziehungen in den Arbeitskollektiven verlangen, daß sich die sozialistische Moral und die sozialistische Arbeits- und Lebensweise immer stärker durchsetzen. Die Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben" schließt die Einhaltung der sozialistischen Prinzipien von Ethik und Moral in sich ein. Die allseitige Anwendung dieser Prinzipien fördert das sozialistische Denken und Handeln. Diese Erkenntnisse und Erfahrungen bereichern den sozialistischen Wettbewerb. Sie tragen dazu bei, das sozialistische Recht mit der millionenfachen Kraft aller Gewerkschaftsmitglieder durchzusetzen. Je besser es die Gewerkschaften verstehen, in Zusammenarbeit mit den staatlichen Organen und den Wirtschaftsfunktionären das sozialistische Recht im Denken und Handeln des einzelnen und der Kollektive wirksam werden zu lassen, um so erfolgreicher werden die gewerkschaftlichen Aufgaben gelöst, die der 8. FDGB-Kongreß für die weitere Arbeit mit dem sozialistischen Recht gestellt hat. 41)0;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 406 (NJ DDR 1972, S. 406) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 406 (NJ DDR 1972, S. 406)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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