Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 405

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 405 (NJ DDR 1972, S. 405); beiter und aller Werktätigen gesichert werden und daß konsequenter gegen alle Gesetzesverletzungen vorgegangen wird. Rechtzeitige Veränderung des geltenden Rechts Den Gewerkschaftsleitungen und -Vorständen obliegt es, zugleich mit der Anwendung des geltenden Rechts die Wirksamkeit unseres Gesetzbuchs der Arbeit gründlich zu analysieren. Dabei stützen sie sich auf Erfahrungen der Gewerkschaften in der Sowjetunion, die den Erlaß eines neuen Gesetzbuchs der Arbeit dadurch mit vorbereitet haben, daß sie dem geltenden Recht zu größerer Wirksamkeit verhalten und die vorhandenen Regelungen einer gründlichen Analyse unterzogen./3/ Der Bundesvorstand des FDGB geht bei der Erarbeitung der Analyse über die Wirksamkeit des GBA davon aus, daß herangereifte rechtliche Probleme rechtzeitig erkannt und entsprechend den Ergebnissen der analytischen Tätigkeit schnell einer Regelung zugeführt werden. Die langfristige Vorbereitung eines neuen Gesetzbuchs der Arbeit darf nicht dazu führen, daß Ergebnisse der analytischen Tätigkeit für spätere Schlußfolgerungen aufgehoben werden. Sie sollten in den notwendigen Fällen schon jetzt zu Veränderungen führen, mit denen zugleich das neue Gesetzbuch der Arbeit vorbereitet wird. Um diese Entwicklung zu unterstützen, hat der Bundesvorstand in der Vorbereitung und Durchführung der Gewerkschaftswahlen zu einigen Problemen einen gewerkschaftlichen Standpunkt bzw. Materialien ausgearbeitet und dazu Beschlüsse gefaßt. Als z. B. festgestellt wurde, daß die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um die planmäßige Verbesserung der Ar-beits- und Lebensbedingungen in den Betrieben zum Bestandteil der jährlichen Volkswirtschaftsplanung zu machen, hat der Bundesvorstand gemeinsam mit den staatlichen Organen Hinweise zur Verbesserung der Leitung und Planung auf diesem Gebiet erarbeitet, die Bestandteil der Planmethodik wurden. Im Kampf um die Planerfüllung und eine gezielte Planübererfüllung im Jahre 1972 sowie in der Planvorbereitung für das Jahr 1973 wurden in vielen Betrieben Fortschritte bei der Planung der Arbeits- und Lebensbedingungen erreicht. Der Gewerkschaftskongreß wertete diese guten Ergebnisse aus. Er hob die guten Erfahrungen einer Reihe von Betrieben auf diesem Gebiet hervor. Gleichzeitig wurde auf dem Kongreß aber auch kritisiert, daß die Planung der Arbeits- und Lebensbedingungen noch nicht überall die erforderliche Aufmerksamkeit gefunden hat. Hier kommt es darauf an, die gemeinsamen Hinweise des FDGB-Bundesvorstandes und der Plankommission, die in der Planmethodik enthalten sind, umfassender und gewissenhafter anzuwenden. Es ist damit ein höheres Niveau der Planung der Arbeitsund Lebensbedingungen anzustreben. Im Informationsbericht des Präsidenten des Obersten Gerichts an das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB wurde festgestellt, daß fast ein Drittel der arbeitsrechtlichen Streitfälle im vergangenen Jahr das Gebiet des Arbeitslohns und der Prämienzahlung betreffend/ Wesentliche Ursachen hierfür sind fehlerhafte Eingruppierungsunterlagen sowie unzureichend geregelte Fragen in den Rahmenkollektivverträgen und in den zum Teil veralteten Lohn- bzw. Gehaltsgruppen- 131 Vgl. Kunz, „Bedeutsame Weiterentwicklung des sowjetischen Arbeitsrechts (Zum Inkrafttreten der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung)“, NJ 1971 S. 20 ft.; derselbe, „Die Grundlagen der sowjetischen Arbeitsgesetzgebung und das Gesetzbuch der Arbeit der DDR“, NJ 1971 S. 61 ff. Siehe auch „Das neue Arbeitsgesetzbuch der RSFSR“, in diesem Heft. /4/ Vgl. Informationsbericht ., a. a. O., S. 374 f. katalogen. Eine Reihe arbeitsrechtlicher Regelungen entsprechen also nicht mehr den Anforderungen der weiteren sozialistischen Entwicklung. Aus diesem Grunde bekräftigte der 8. FDGB-Kongreß, daß in der sozialistischen Gesellschaft der Arbeitslohn die Hauptquelle für die Entwicklung des Realeinkommens der Werktätigen und die Hauptform der persönlichen materiellen Interessiertheit ist. Als Kernstück der Lohnpolitik ist die künftige Tarifpolitik anzusehen, und es wurden deshalb Grundsätze für die weitere Arbeit auf diesem Gebiet beschlossen. Die Ziele der Lohn-und Tarifpolitik können nur schrittweise und in dem Maße verwirklicht werden, wie die Arbeitsproduktivität und die volkswirtschaftliche Effektivität steigen. Das verlangt, alle Möglichkeiten für die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation und zur Verwirklichung des Grundsatzes „Neue Technik neue Normen“ zu nutzen. Die vom Gewerkschaftskongreß unterbreiteten Lohngrundsätze werden dazu beitragen, bewährte Regelungen besser durchzusetzen und neue, den Erfordernissen entsprechende Regelungen auszuarbeiten, um Schritt für Schritt eine den Beschlüssen des VIII. Parteitages entsprechende Lohnpolitik zu verwirklichen. Eine gute Grundlage für die Überarbeitung rechtlicher Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sind die gewerkschaftlichen Beschlüsse zur Erhöhung der Wirksamkeit der Betriebskollektivverträge, zu Problemen des sozialistischen Wettbewerbs und der Plandiskussion, zur Weiterentwicklung des Arbeitsschutzrechts sowie die auf Initiative der Gewerkschaften ausgearbeitete Neuererverordnung und die vom 8. FDGB-Kongreß beschlossenen „Grundsätze der weiteren Entwicklung der Bewegung ,Sozialistisch arbeiten, lernen und leben““. Diese Grundsätze wurden bereits dem Ministerrat als Vorschlag zur Änderung der geltenden Bestimmungen über die Verleihung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ unterbreitet. Ähnliche Vorschläge der Gewerkschaften gibt es auf anderen Gebieten, so z. B. zur stärkeren Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in der Lei-tungs- und Planungsarbeit und vor allem für die Führung des sozialistischen Wettbewerbs. Daraus sollen Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Rolle des Arbeitsrechts bei der Vervollkommnung der sozialistischen Organisation der Arbeit abgeleitet werden. Beschlüsse und Ordnungen des Bundesvorstandes zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts Viele Gewerkschaftsvorstände und -leitungen sowie Wirtschaftsfunktionäre in den Betrieben nutzen die Beschlüsse und Ordnungen des Bundesvorstandes immer erfolgreicher für ihre Tätigkeit. Das hat sich z. B. auf die Arbeit der Konfliktkommissionen und auf die Tätigkeit der Gewerkschaften auf dem Gebiet des Rechts positiv ausgewirkt. Besonders die erfolgreiche Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben sowie die Auswertung ihrer Tätigkeit haben dazu beigetragen, daß sich die gewerkschaftliche Arbeit mit dem sozialistischen Recht weiterentwickelt hat. Dennoch ist festzustellen, daß noch nicht in allen Gewerkschaftsorganisationen die gewerkschaftlichen Ordnungen auf dem Gebiete des Rechts im erforderlichen Maße beachtet werden. Das gilt vor allem für folgende: 1. Ordnung für die Wahrnehmung der Rechte der Gewerkschaften bei der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen vom 29. Oktober 1971; 2. Ordnung für die Tätigkeit der Rechtskommissionen der Gewerkschaften vom 3. November 1969; 405;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 405 (NJ DDR 1972, S. 405) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 405 (NJ DDR 1972, S. 405)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den anderen Beweismitteln gemäß ergibt. Kopie Beweisgegenstände und Aufzeichnungen sind in mehrfacher in der Tätigkeit Staatssicherheit bedeutsam. Sie sind bedeutsam für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit kommt oder von einer Person wirksame Maßnahmen zur Abwehr einer von dieser selbst verursachten bereits wirkenden Gefahr zu fordern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X