Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 4 (NJ DDR 1972, S. 4); kung des demokratischen Wesens der sozialistischen Rechtspflege führen. Zur Einschätzung der Mitwirkung könnten z. B. folgende Fragen gestellt werden: In welchem Maße wirken Angehörige der Arbeiterklasse in den Verfahren mit? Welchen Stand des Rechtsbewußtseins ihres Kollektivs bringen sie zum Ausdruck? In welchem Grade werden ihre Vorstellungen für die Entscheidung in der Sache wirksam? Diese Fragen orientieren vor allem darauf, daß die gesellschaftlichen Kräfte immer besser die Aufgabe bewältigen, s „über das Verfahren, die Hauptverhandlung hinaus gesellschaftliche Aktivitäten zur Beseitigung von Bedingungen der Kriminalität, zur Erziehung des einzelnen und des Kollektivs sowie zur unabdingbaren und bewußten Verwirklichung des sozialistischen Rechts auszulösen“/16/. Dieses Kriterium der Wirksamkeit der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte hat in seiner Grundrichtung u. E. nicht nur für das Strafverfahren Bedeutung. Die Wirksamkeit der gerichtlichen Verhandlung auf die Anwesenden hängt nicht nur vom Auftreten des Richters und des Staatsanwalts ab, sondern auch davon, wie die Schöffen ihre Funktion als gleichberechtigte Richter ausüben. Wertvolle Erkenntnisquellen über die Entwicklung der sozialistischen Demokratie können die Rechtspflegeorgane erhalten, wenn sie systematisch die Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsarbeit in ihre Analysen einbeziehen. Das gilt auch für die Ergebnisse, die bei der Auswertung von Verfahren durch Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane, durch Schöffen, aber auch durch Kollektivvertreter und andere an der Verhandlung mitwirkende Werktätige erreicht wurden. Aus der Kontrolle über die Verwirklichung der Verurteilungen auf Bewährung können die Gerichte ebenfalls wertvolle Hinweise hinsichtlich der Wirksamkeit der Rechtspflege gewinnen. Schließlich enthalten Eingaben, andere Meinungsäußerungen, auch öffentliche Diskussionen über Fragen der Rechtspflege in der Presse/17/ wesentliche Hinweise auf Probleme, die mit der Wirksamkeit der Rechtspflege Zusammenhängen. Bei der Analyse der Wirksamkeit der Rechtspflege können die Rechtspflegeorgane keine umfassenden Forschungen anstellen, die Aufschluß über die Entwicklung der Demokratie auf diesem Gebiet geben. Es bieten sich u. E. aber zwei Wege an: 1. Die Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane untereinander und mit anderen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, um Erfahrungen über die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie auszutauschen. 2. Gezielte wissenschaftliche Üntersuchungen über das tatsächliche Wirken der Organisationsformen der sozialistischen Demokratie auf dem Gebiet der Rechtspflege und über die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit./18/ Das Verhältnis von Aufwand und gesellschaftlichem Nutzen Die Einschätzung dieser Frage gehört zu den Grundsätzen des sozialistischen Leitens, die der VIII. Par- /16/ Wendland, a. a. O., S. 223. /17/ Vgl. Lehmann/Schiiewer, „Beziehungen zwischen Arbeitskollektiven und Rechtsverletzern (Analyse der Leserzuschriften einer Tageszeitung)“, Staat und Recht 1970, Heft 12, S. 1938 ff., und Schrie wer, „Einige Fragen der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins (Analyse einer Leserbriefdiskussion)“, Staat und Recht 1971, Heft 11, S. 1761 ff. /18/ Vgl. Gürtler/Lehmann, „Ehrenamtliche Organisationsformen der sozialistischen Demokratie und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, Staat und Recht 1971, Heft 6, S. 932 ff. teitag aufstellte und zu denen es gehört, „alle Reserven zu erschließen und jegliche Vergeudung von Arbeitskraft sowie von materiellen und. finanziellen Mitteln zu unterbinden“/19/. Das ist nicht nur eine Forderung für die Wirtschaftstätigkeit, sondern eine generelle Frage des Arbeitsstils, der Arbeitsorganisation und der durch die konkrete Aufgabenstellung bedingten Arbeitsweise. Sie berührt namentlich in der sozialistischen Rechtspflege im Grunde das Verhältnis von Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit. Obwohl das Feststellen der Ursachen iind Bedingungen einer Straftat Zeit kostet, verlangt das Gesetz darüber Feststellungen, damit wirksame Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Kriminalitätsvorbeugung getroffen werden können. Andererseits ist es unvertretbar, einfach zu Klärendes „dreifach“ abzusichern; das ist zugleich gesetzlich nicht erforderlich. Für die notwendige Differenzierung des Aufwands gibt das Gesetz eine wesentliche Grundlage. Das richtige Verhältnis von Aufwand und gesellschaftlichem Nutzen muß aber nicht nur bei der Arbeit in den verschiedenen Verfahren der Rechtspflegeorgane bestehen, es betrifft auch den Leitungsprozeß. Das gilt für den Aufwand im Informationswesen genauso wie für die analytische Tätigkeit. Auch hier ist nicht die Tätigkeit an sich wirksam, sondern ihr real erreichtes Ergebnis./20/ Wir möchten jedoch daran erinnern, daß Lenin jede Entgegenstellung von Zweckmäßigkeit und Gesetzlichkeit streng verurteilt hat/21/ und daß die Zweckmäßigkeit nur im Rahmen und auf der Grundlage des Gesetzes anzuerkennen ist./22/ Dieser Standpunkt muß bei der Einschätzung des Verhältnisses von Aufwand und gesellschaftlichem Nutzen und damit der Wirksamkeit der Rechtspflege beachtet werden. Die Beziehungen zwischen qualitativen und quantitativen Aussagen Die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane hat den Vorzug, daß sie in weitem Umfang quantitativ erfaßbar ist. Das betrifft vor allem ihre Arbeit in den Verfahren und die damit zusammenhängenden Aktivitäten. Angaben, aus denen direkte Schlüsse auf die Wirksamkeit der Rechtspflege gezogen werden können, sind aber nur in geringem Umfang möglich. Natürlich ist die Kriminalitätsbelastungsziffer ein Kriterium der Wirksamkeit des Kampfes gegen Straftaten, wenn auch „in höchster Verallgemeinerungsstufe“/23/, und natürlich gibt sie nicht allein und nicht direkt über das konkrete Wirken der Rechtspflegeorgane Auskunft. Auch Zahlen über die Öffentlichkeitsarbeit, über das Zusammenwirken mit den Volksvertretungen und den Gewerkschaften vermögen nicht oder nicht direkt etwas über die Wirksamkeit der Rechtspflege auszusagen. Mehr noch als bei der Analyse der Kriminalitätserscheinungen gilt bei der Analyse der Wirksamkeit der Rechtspflege, daß die Statistik darüber nicht unmittelbar Aufschluß geben kann. „Sie vermag nicht das schöpferische Denken des Deiters oder Forschers zur richtigen Deutung der Tatsachen und zur Ableitung der geeigneten praktischen Konsequenzen zu ersetzen, sondern sie setzt gerade dies voraus. Das gilt nicht nur für die Forschung im eigentlichen Sinne, sondern ebenso für die alltägliche praktische Leitung Die Statistik ersetzt nicht das Studium der lebendigen il9f Bericht zur Direktive ., a. a. O., S. 62. /20/ Vgl. Gäse/F. Müller/Riethig, a. a. O., S. 91 f.; Oberstes Gericht der DDR höchstes Organ wahrhaft demokratischer Rechtsprechung, Berlin 1970. S. 301 ff. /21 / Lenin. Werke, Bd. 33, S. 349 ff. /22/ Vgl. Schapko, Begründung der Prinzipien der staatlichen Leitung durch W. I. Lenin, Berlin 1970, S. 244 ff. ;23/ Lehmann, a. a. O., S. 39. 4;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 4 (NJ DDR 1972, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 4 (NJ DDR 1972, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Propagierung des Hilferufs aus Cottbus mit der üblen Verleumdung auf, die Politik der Regierung sei eine Infamie, der noch durch Verträge Vorschub geleistet werde. Insgesamt wurde im Zeitraum von bis einschließlich durch die Linie Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren der Personen wegen des Verdachts der Begehung von Staatsverbrechen und der Personen wegen des Verdachts der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit.

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