Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 393

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 393 (NJ DDR 1972, S. 393); Informationen Anläßlich der 50. Wiederkehr des Tages, an dem Lenin seinen historisch gewordenen Brief „Uber .doppelte“ Unterordnung und Gesetzlichkeit“ geschrieben hat, hatte der Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Streit, Generalmajor der Justiz Krjutschkow, Militärstaatsan-walt der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland, sowie leitende Mitarbeiter seiner Dienststelle zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. In seinen Ausführungen, die in diesem Heft geringfügig gekürzt abgedruckt sind, verwies Generalmajor Krjutschkow auf die aktuelle Bedeutung dieses Briefes, in dem die Konzeption für die Arbeitsweise und Funktion der sozialistischen Staatsanwaltschaft dargelegt ist. In der Aussprache hob der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Bordiert hervor, daß die Aufgabenstellung des VIII. Parteitags der SED auch die Qualifizierung der staatsanwaltschaftlichen Arbeit erfordere. Sie müsse enger mit den vielfältigen Initiativen der Gesellschaft verknüpft werden. Dieser Zielstellung dienten u. a. einheitliche zentrale Vorgaben für die Gesetzlichkeitsaufsicht. Diese Vorgaben seien von Schwerpunktaufgaben, wie dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Sicherung der Preispolitik usw., abgeleitet. Die gezielte Veröffentlichung geeigneter Beispiele und Ergebnisse der Gesetzlichkeitsaufsicht müsse stärker als bisher genutzt werden, um den Blick der Öffentlichkeit für Gesetzesverletzungen zu schärfen und die Bürger noch besser zu befähigen, aktiv an der Überwindung der Ursachen von Rechtsverletzungen mitzuwirken. Am 24. Mai dieses Jahres legten die Staatsanwälte der Bezirke Cottbus, Halle und Dresden vor dem General-staatsanwalt der DDR Rechenschaft über die Verwirklichung der Gemeinsamen Anweisung zur Erhöhung der Wirksamkeit des Strafverfahrens in einfachen Strafsachen vom 3. Mai 1971 ab. Übereinstimmend hoben die Staatsanwälte der Bezirke hervor, daß sich die in der Anweisung fixierten Instruktionen bewährt hätten. Es sei gelungen, in einfachen Strafsachen eine stärkere Konzentration und Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, was deren Effektivität wesentlich erhöht habe. Genosse Steffens, Staatsanwalt des Bezirks Halle, betonte, daß die größten Erfolge dort erzielt würden, wo es den Rechtspflegeorganen gelingt, Angehörige der Arbeiterklasse und andere Werktätige unbürokratisch und in wirksamer Form in die Arbeit einzubeziehen. Das setze eine schnelle und gründliche Information des Kollektivs über das Strafverfahren voraus. Das Be- wußtsein der Arbeiterklasse sei so weit entwickelt, daß es bei einfachen Verfahren, in denen ein Kollektivvertreter auftritt, einer erweiterten Mitwirkung nicht bedürfe. Genosse Lindner, Staatsanwalt des Bezirks Dresden, schätzte in diesem Zusammenhang ein, daß noch zuwenig Mitglieder der Arbeiterklasse als Kollektivvertreter herangezogen würden. Er hob weiter hervor, daß die zwischen Anzeigeerstattung und Hauptverhandlung liegenden Fristen noch weiter verkürzt werden müßten. Das hänge maßgeblich von der weiteren Erhöhung der Qualität der Anzeigenaufnahme ab. In der Diskussion wurde betont, daß mit der verstärkten Anwendung der Geldstrafe, des Strafbefehls sowie des beschleunigten Verfahrens dem Anliegen der Gemeinsamen Anweisung sinnvoll Rechnung getragen wurde. Dabei sei die Auswahl dieser prozessualen Formen bzw. Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit nach dem Prinzip der größeren Wirksamkeit im Sinne der Zurückdrängung bestimmter Kriminalitätserscheinungen erfolgt. Die Teilnehmer der Diskussion stimmten darin überein, daß die bewährten Grundsätze der Gemeinsamen Anweisung zu Strafverfahren in einfachen Strafsachen soweit rechtlich möglich auf sämtliche Strafverfahren angewandt werden sollten. Dazu bedürfe es entsprechender zentraler Festlegungen. Abschließend schätzte der Generalstaatsanwalt der DDR, Genosse Dr. Streit, die Berichte sowie die darüber geführte Diskussion ein. Er unterstrich den politischen Charakter des Hauptanliegens der Gemeinsamen Anweisung, der vor allem in der Konzentration und Beschleunigung des Strafverfahrens und mithin in der Erhöhung seiner Wirksamkeit bestehe. Genosse Dr. Streit warnte davor, die in der Gemeinsamen Anweisung enthaltenen Maßnahmen vordergründig als technischorganisatorische Hilfsmittel zur Rationalisierung der Arbeit zu betrachten. Der wichtigste Maßstab für jedes Strafverfahren bestehe darin, ob und mit welcher Effektivität es zur Zurückdrängung krimineller Verhaltensweisen, ihrer Ursachen und Bedingungen beitrage. Es komme jetzt darauf an, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Rechtspfiegeorgane bei voller Wahrung der speziellen Verantwortung planmäßig fortzusetzen. Die Staatsanwälte müßten, falls erforderlich, mit den anderen Rechtspflegeorganen ebenso kameradschaftliche wie kritische Auseinandersetzungen führen und dafür sorgen, daß die der jeweiligen Strafsache angemessenen prozessualen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Der Generalstaatsanwalt legte fest, daß einige Probleme der weiteren Effektivierung des Strafverfahrens noch gründlich zu untersuchen sind. Rechtsprechung Strafrecht §§ 9, 22, 62 Abs. 1 StGB. 1. Jedem Bürger der DDR obliegt die persönliche Rechtspflicht, die Rechtsnormen des sozialistischen Staates einzuhalten. Von dieser Rechtspflicht entbindet ihn weder eine Weisung noch das Ansinnen oder Einverständnis eines anderen Bürgers zu ungesetzlichen Handlungen, so auch nicht die eines funktionell übergeordneten Leiters. Er hat daher die Pflicht und das Recht, derartige Weisungen, Ansinnen oder Zustimmungen zurückzuweisen und ungesetzliche Handlungen zu unterlassen. Im Prinzip das gleiche gilt für alle Bürger, die zwar infolge gesetzlicher Beschränkungen des möglichen Täterkreises für bestimmte vorsätzliche Straftaten (hier: Falschmeldung und Vorteilserschleichung in Tateinheit mit Betrug) nicht Täter oder Mittäter sein können. Für sie ergibt sich aber die im Tatbestand des § 22 Abs. 2 Ziff. 1 und 3 StGB zum Ausdruck kommende Rechtspflicht, sich jeder vorsätzlichen, sei es durch Anstiftung oder Hilfeleistung, bewirkten Teilnahme zu der von solchen Tätern begangenen Straftat zu enthalten. Das gilt uneingeschränkt auch für solche Fälle, in denen es sich bei dem Täter um einen dem Gehilfen funktionell übergeordneten weisungsbefugten Leiter handelt. 393;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 393 (NJ DDR 1972, S. 393) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 393 (NJ DDR 1972, S. 393)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Behandlung grundsätzlicher Fragen der Qualifizierung der getroffen habe. Wir müssen einschätzen, daß diese Mängel und Schwächen beim Einsatz der und in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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