Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 390 (NJ DDR 1972, S. 390); der Nationalen Front sowie auf die Einordnung der Tätigkeit der Schiedskommissionen in die territorialen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen orientiert. Inzwischen gewonnene Erfahrungen haben gezeigt, daß eine kontinuierliche Arbeit der Beiräte dem Kreisgericht eine wirksamere Anleitung ermöglicht und auch den anderen Organen vielfältige Hinweise zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber den Schiedskommissionen vermittelt. Die Arbeit der Beiräte einzelner Kreisgerichte war teils wegen Mängeln in der eigenen Leitungstätigkeit, teils wegen ungenügender Mitwirkung der dazu gesetzlich verpflichteten anderen Organe nicht planmäßig und regelmäßig. Es wurden zwar die Schulungen der Schiedskommissionen durchgeführt; solche wichtigen Fragen, wie das Zusammenwirken mit den örtlichen Organen und den Ausschüssen der Nationalen Front sowie die Einbeziehung der Schiedskommissionen in die Arbeit im Territorium, konnten aber nicht gelöst werden. Die besten Ergebnisse erzielten die Kreisgerichte, die in Übereinstimmung mit dem eigenen Arbeitsplan und den Planaufgaben anderer Organe die Beratungen des SchK-Bei-rats für die Dauer eines Jahres festlegten, die exakte Einhaltung der Termine sicherten und auch gewährleisteten, daß vorgesehene Berichte und andere Informationen von den dafür verantwortlichen Organen erstattet wurden. So hatte der Beirat des Kreisgerichts Prenzlau u. a. für das Jahr 1971 festgelegt, diejenige Schiedskommission der Stadt Prenzlau, die arbeitsmäßig besonders belastet ist, vorrangig zu unterstützen, Entscheidungen der Schiedskommissionen im Beirat, in Schulungen und bei Erfahrungsaustauschen regelmäßig auszuwerten, die Schiedskommission in die territorialen Maßnahmen zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins und zur Bekämpfung von Gesetzesverletzungen einzubeziehen, die Informationsbeziehungen zu den örtlichen Organen und den Ortsausschüssen der Nationalen Front zu konkretisieren. Diese Aufgaben konnten nur durch die aktive Mitarbeit aller Mitglieder des Beirats verwirklicht werden. Der Beirat hat deshalb Berichte von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der örtlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen sowie von Vorsitzenden der Schiedskommissionen entgegengenommen und ausgewertet. Für die einzelnen Beratungen des Beirats waren im Arbeitsplan u. a. folgende Themen vorgesehen : Auswertung eines Berichts des Staatsanwalts des Kreises über den Arbeitsanfall und aufgetretene Mängel in der Arbeit der Schiedskommissionen, Einschätzung der Schulungen der Schiedskommissionen in der Stadt Prenzlau, Einschätzung der Übergabeverfügungen der Volkspolizei, Auswertung von Berichten der Vorsitzenden einiger Ortsausschüsse der Nationalen Front über deren Zusammenarbeit mit den Schiedskommissionen, Auswertung der Arbeit der Schiedskommissionen auf dem Gebiet der Schulpflichtverletzungen. Der Beirat hat auch über Anerkennungen und Auszeichnungen von Schiedskommissionen und Kommissionsmitgliedern beraten und einen Erfahrungsaustausch mit den Vorsitzenden der Schiedskommissionen durchgeführt. Der Direktor des Kreisgerichts verstand es, die Durchsetzung des Arbeitsplans zu organisieren. Die langfristig geplanten Berichte aus verschiedenen Bereichen wurden verantwortungsbewußt vorbereitet und vermittelten den Mitgliedern des Beirats wertvolle Hinweise. So wurde z. B. aus dem Bericht des Staatsanwalts des Kreises die Schlußfolgerung gezogen, daß die Anleitung eines großen Teils der Schiedskommissionen (besonders in den Gemeinden) nicht über die von ihnen zu bearbeitenden Vorgänge erfolgen kann, weil sie keine oder nur wenige Beratungen durchführen. Gleichzeitig erwies es sich als notwendig, die Anleitung der stark belasteten Kommissionen (vor allem in der Kreisstadt) anhand praktischer Beispiele zu verbessern. Aus verschiedenen Berichten ergab sich, daß es den Schiedskommissionen manchmal noch schwerfällt, die gesetzlichen Bestimmungen auf den jeweiligen Konflikt richtig anzuwenden und die zweckmäßigsten Erziehungsmaßnahmen festzulegen. Nicht selten wird deswegen auf eine differenzierte Anwendung der möglichen Maßnahmen verzichtet. Wiederholt befaßte sich der Beirat in Prenzlau mit dem Problem, daß bei Beratungen über Schulpflichtverletzungen Schwierigkeiten auftreten, weil die für die Antragstellung zuständigen Organe noch nicht exakt genug arbeiten. Der Beirat hat dazu in einer Stellungnahme eine Reihe von wichtigen Hinweisen und Empfehlungen für die in diesem Bereich tätigen Organe ausgearbeitet und vermittelt. Bezeichnend für die Arbeit in diesem Beirat ist die kritische Atmosphäre und die Bereitschaft aller Mitglieder, die Schiedskommissionen wirksam anzuleiten und die damit zusammenhängenden Aufgaben mit den anderen Organen zu koordinieren. Die Erfahrungen des Beirats im Kreis Prenzlau werden durch die Arbeitsergebnisse anderer fortgeschrittener Kreisgerichte des Bezirks Neubrandenburg bestätigt. So ergab ein Erfahrungsaustausch beim Bezirksge- richt, daß es nach wie vor darum geht, die Beiräte zu wirksamen Gremien der Anleitung der Schiedskommissionen zu entwickeln. Eine zentrale Orientierung in Form einer Arbeitsordnung, die es den Beiräten ermöglicht, planmäßig die jeweiligen Schwerpunkte zu beraten und auch aktuelle Probleme zu berücksichtigen, kann dabei eine große Hilfe sein, zumal es in einzelnen Kreisen trotz der Aktivität des Kreisgerichts und anderer Rechtspflegeorgane noch nicht immer gelingt, eine verantwortungsbewußte Mitwirkung aller im Beirat vertretenen Organe zu erreichen. Wie auf dem 32. Plenum des Obersten Gerichts gefordert wurde, sollten vor allem auch inhaltliche; Probleme der Rechtsprechung der Schiedskommissionen im Beirat behandelt werden. Die langfristige Arbeitsplanung des Bezirksgerichts muß darauf orientieren und bei der Vorbereitung von Plenartagungen und anderen Leitungsmaßnahmen zu einzelnen Gebieten der Rechtsprechung die Arbeitsergebnisse der gesellschaftlichen Gerichte mit einbeziehen. Der Untersuchung dieser Arbeitsergebnisse können sich daher langfristig geplant und zweckmäßig eingeordnet auch die Beiräte der Kreisgerichte zuwenden. Für die Arbeitsorganisation der SchK-Beiräte ist es nach unseren Erfahrungen notwendig, für längere Zeit im voraus die Tagesordnungen der Beiratssitzungen festzulegen, damit sich die Beiratsmitglieder und die jeweils geladenen Gäste durch eigene Einschätzungen auf die Arbeitstagung vorbereiten können. Der Arbeitsplan des Beirats muß die jeweiligen Aufgaben des Kreisgerichts, die Aufgaben der Volksvertretung und auch den Arbeitsplan des Bezirksgerichts berücksichtigen und zugleich auf geplante Aufgaben der anderen im Beirat vertretenen Organe abgestimmt sein. Wichtig ist auch die regelmäßige Zusammenkunft des Beirats, ohne daß in der Arbeitsordnung ein für alle Kreise notwendiger Rhythmus vorgeschrieben werden sollte. Zwei Beratungen jährlich sollten allerdings gefordert werden. Zu bestimmten Beratungen sollten neben den Mitgliedern des Beirats Vertreter anderer Staatsorgane und gesellschaftlicher Organisationen eingeladen werden (z. B. dann, wenn Sch ulpflicht Verletzungen beraten werden, je ein Vertreter der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises und der FDJ-Kreisleitung). Von Fall zu Fall sollte die Beiratssitzung mit einem Erfahrungsaustausch aller Schiedskommissionsvorsitzenden verbunden werden, ohne aber die Arbeit des Beirats auf diese Methode zu beschränken. Für den Beirat beim Bezirksgericht sollte die Arbeitsordnung außerdem die Entgegennahme von Berichten der Kreisgerichtsdirektoren und von Informationsberichten der im Beirat 390;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 390 (NJ DDR 1972, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 390 (NJ DDR 1972, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit dem Plan beachtet werden, daß er - obwohl zu einem Zeitpunkt fixiert, zu dem in der Regel bereits relativ sichere Erkenntnisse zu manchen Erkenntnissen über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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